KI-Verordnung: EU lockert Fristen für Hochrisiko-Systeme
02.02.2026 - 17:13:11Die EU-Kommission verschafft Unternehmen mehr Zeit, um die strengen Regeln für Hochrisiko-Künstliche Intelligenz umzusetzen. Die verbindlichen Pflichten sollen erst greifen, wenn die finalen technischen Leitlinien vorliegen – eine pragmatische Reaktion auf Verzögerungen bei den entscheidenden Normen.
Flexibler Zeitplan für komplexe Umsetzung
Ein aktueller Vorschlag der Brüsseler Behörde sieht vor, die Anwendungsfristen des EU AI Act an die Verfügbarkeit der technischen Spezifikationen zu koppeln. Konkret bedeutet das: Die Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI werden erst verbindlich, wenn die dafür notwendigen harmonisierten Normen final veröffentlicht sind. Diese Normen, die derzeit von den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC erarbeitet werden, werden erst für August 2026 erwartet.
Für betroffene Unternehmen ist dies eine wichtige organisatorische Atempause. Sie müssen ihre Compliance-Maßnahmen nicht auf unvollständiger Basis aufbauen, sondern können auf konkrete, prüfbare Vorgaben warten. Der Schritt wird als notwendige Anpassung gesehen, um die praktische Umsetzbarkeit der weltweit ersten umfassenden KI-Regulierung zu gewährleisten.
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Harmoniserte Normen als Schlüssel zur Rechtssicherheit
Das Herzstück der Regulierung für Hochrisiko-KI ist der Nachweis der Konformität. Die Verordnung stellt abstrakte Anforderungen an Bereiche wie Risikomanagement, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Die harmonisierten Normen sollen diese Vorgaben in praktische Handlungsanweisungen übersetzen.
Ihre Bedeutung ist enorm: Entspricht ein KI-System diesen technischen Standards, gilt automatisch die Vermutung, dass es auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Diese sogenannte Konformitätsvermutung schafft Rechtssicherheit und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt. Die nun geplante Flexibilisierung der Fristen soll genau diese Lücke zwischen Gesetzeswortlaut und verfügbarer Umsetzungsmethode schließen.
Diese Branchen sind besonders betroffen
Die Dringlichkeit der Klarstellung unterstreicht die breite Definition von Hochrisiko-KI. Betroffen sind Systeme in sensiblen und kritischen Bereichen, die in Anhang III der Verordnung gelistet sind. Dazu zählen:
- Kritische Infrastrukturen: KI in Energie-, Wasser- und Verkehrsnetzen.
- Bildung und Beruf: Systeme zur Bewertung von Prüfungen oder zur Auswahl von Bewerbern für Bildungseinrichtungen.
- Personalwesen: KI-gestützte Tools zum Sortieren von Bewerbungen oder für Beförderungsentscheidungen.
- Finanzwesen und Justiz: Anwendungen für Kreditwürdigkeitsprüfungen oder in der Strafverfolgung.
- Biometrische Identifizierung: Bestimmte Systeme zur Fernidentifizierung.
Unternehmen in diesen Sektoren sollten die Entwicklung der Normen genau verfolgen. Die finalen Leitlinien werden detaillierte Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus der KI machen – von der Datenbeschaffung über das Risikomanagement bis zur technischen Dokumentation.
Kein Grund zur Entwarnung für die Wirtschaft
Die flexiblere Auslegung der Fristen ist ein Signal des Pragmatismus, aber keine generelle Entwarnung. Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft, und die Übergangsfristen laufen. Experten raten dringend, die gewonnene Zeit aktiv zu nutzen.
Unternehmen sollten jetzt mit der Inventarisierung ihrer KI-Anwendungen beginnen, potenzielle Hochrisiko-Systeme identifizieren und interne Kompetenzen aufbauen. Die Veröffentlichung der Normen im Spätsommer 2026 wird den Startschuss für die finale und verbindliche Umsetzungsphase geben. Der Zeitplan bleibt ambitioniert.
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