KI-Verordnung: EU-Kommission verzögert entscheidende Leitlinien
16.02.2026 - 13:24:11Die EU-Kommission hat eine Frist für Klassifizierungsregeln zu Hochrisiko-KI verpasst. Diese Verzögerung stürzt Unternehmen in Unsicherheit, nur sechs Monate bevor strenge Auflagen in Kraft treten sollen. Nun wird über ein Verschiebungsgesetz diskutiert.
Frist verpasst – Unternehmen im Ungewissen
Genau ein Jahr nach dem Inkrafttreten der ersten Verbote des europäischen KI-Gesetzes (AI Act) gerät der Umsetzungsprozess ins Stocken. Die EU-Kommission hat die Deadline vom 2. Februar 2026 verpasst, um entscheidende Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI und zur Marktüberwachung zu veröffentlichen. Dieser Verzug lässt Unternehmen im Unklaren, während die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme am 2. August 2026 starten sollen. In Brüssel wird nun über einen möglichen Aufschub durch ein „Digitales Omnibus“-Gesetz diskutiert.
Fehlende Leitlinien blockieren Compliance
Das KI-Gesetz sieht einen gestaffelten Zeitplan vor. Die Kommission war verpflichtet, bis zum 2. Februar Durchführungsrechtsakte und Leitlinien für spezifische Bestimmungen anzunehmen. Besonders dringend erwartet werden die Richtlinien zu Artikel 6, die Kriterien für die Einstufung als „Hochrisiko“-KI definieren, sowie die Vorlage für Marktüberwachungspläne (Artikel 72).
Laut Rechtsanalysten und Branchenbeobachtern sind diese Dokumente noch nicht erschienen. Die Artikel-6-Leitlinien sind jedoch essenziell. Nur mit ihnen können Entwickler bestimmen, ob ihre Systeme unter das strenge Anhang-III-Regime fallen – das Bereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung und Beschäftigung abdeckt – oder ob Ausnahmen greifen. Ohne diese Klarheit können Unternehmen ihre Konformitätsbewertungen nicht abschließen, ein Prozess, der Monate dauern kann.
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Auch die Anforderungen an die Marktüberwachung sind betroffen. Anbieter von Hochrisiko-KI müssen Systeme einrichten, um Daten zur Leistung ihrer KI über den gesamten Lebenszyklus zu sammeln. Die fehlende standardisierte Vorlage führt zu einem Compliance-Engpass, da Unternehmen zögern, in Überwachungsinfrastrukturen zu investieren, die später möglicherweise nicht den endgültigen Spezifikationen entsprechen.
Rettungsanker „Digitales Omnibus“?
Angesichts der Verzögerung kursieren Berichte über einen neuen Gesetzesvorschlag mit dem Namen „Digitales Omnibus“. Dieser soll den regulatorischen Rahmen vereinfachen und möglicherweise die Übergangsfrist für Hochrisiko-KI-Systeme verlängern.
Diskussionen im Europäischen Parlament deuten darauf hin, dass das Paket vorschlagen könnte, das Anwendungsdatum für Hochrisiko-Regeln – aktuell der 2. August 2026 – um bis zu 16 Monate zu verschieben. Diese Verlängerung würde den Zeitplan des KI-Gesetzes mit der Verfügbarkeit harmonisierter technischer Normen in Einklang bringen. Normungsgremien wie CEN und CENELEC arbeiten daran, liegen aber angeblich im Zeitplan zurück.
Befürworter einer Verschiebung argumentieren, dies sei nötig, um Rechtssicherheit zu schaffen und einen Marktstillstand zu verhindern. Bei einer Anhörung sollen Kommissionsvertreter die Herausforderungen bei der rechtzeitigen Erstellung von Leitlinien anerkannt haben. Skeptiker im Parlament fürchten jedoch, dass eine Wiedereröffnung des Gesetzestextes die Sicherheitsvorgaben verwässern könnte.
Bilanz nach einem Jahr erster Verbote
Während der Fokus auf den verzögerten Hochrisiko-Regeln liegt, jährt sich gleichzeitig die Anwendung der ersten Stufe des KI-Gesetzes. Seit dem 2. Februar 2025 sind Verbote für KI-Praktiken mit „inakzeptablem Risiko“ (Artikel 5) durchsetzbar.
Nationale Behörden haben im vergangenen Jahr mit der Durchsetzung von Verboten begonnen, darunter:
* Soziales Scoring durch Behörden.
* Echtzeit-Fernbiometrie-Identifizierung im öffentlichen Raum für Strafverfolgung (mit engen Ausnahmen).
* Biometrische Kategorisierungssysteme, die sensible Daten wie politische Meinungen erschließen.
* Ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras.
* Emotionserkennung an Arbeitsplätzen und in Bildungseinrichtungen.
Das erste Jahr dieser Verbote konzentrierte sich vor allem auf Aufklärung und freiwillige Compliance. Die erfolgreiche Einführung dieser ersten Stufe gilt als Testfall für das weitaus komplexere Hochrisiko-Regime, das als Nächstes ansteht.
Gemischte Reaktionen und Ausblick
Die verpasste Deadline und die Gerüchte um eine Verschiebung lösen in der Tech-Branche gemischte Reaktionen aus. Wirtschaftsverbände begrüßen die Aussicht auf einen Aufschub. Sie sehen in den fehlenden finalen Normen und den verzögerten Artikel-6-Leitlinien große Hürden für die Umsetzungsbereitschaft.
Zivilgesellschaftliche Organisationen zeigen sich hingegen besorgt. Eine 16-monatige Verzögerung könnte Bürger länger als geplant vor Risiken durch Hochrisiko-KI schutzlos lassen. Sie argumentieren, die Kernanforderungen des Gesetzes seien seit 2024 bekannt. Weitere Verzögerungen könnten die Position der EU als globaler Standardsetzer in der KI-Governance untergraben.
Die Kommission wird erwartet, die verspäteten Leitlinien später im Frühjahr, möglicherweise im März, zu veröffentlichen. Unternehmen wird geraten, ihre Compliance-Vorbereitungen auf Basis des bestehenden Gesetzestextes fortzusetzen, dabei aber flexibel genug zu bleiben, um sich an die kommenden Klarstellungen anzupassen.
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