Cybersicherheit, Standard

KI und Cybersicherheit werden zum neuen Standard für Compliance-Einsteiger

18.01.2026 - 10:03:12

Führende Zertifizierungsanbieter integrieren KI-Verordnung und NIS-2 in ihre Basiskurse. Reine DSGVO-Kurse sind damit obsolet, was die Anforderungen an Berufseinsteiger deutlich erhöht.

Die Grundausbildung für Datenschutz- und Compliance-Fachkräfte in Deutschland hat sich grundlegend gewandelt. Führende Zertifizierungsanbieter wie GDD, DEKRA und TÜV integrieren die EU-KI-Verordnung und die NIS-2-Richtlinie jetzt verpflichtend in ihre Basiskurse. Damit wird Wissen über Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit zur neuen Einstiegsvoraussetzung – eine Entwicklung mit weitreichenden Folgen für den gesamten Berufsstand.

Das Ende der „reinen“ DSGVO-Kurse

Was bis vor kurzem als Spezialwissen galt, ist heute Pflichtprogramm. Die aktuellen Lehrpläne für 2026, die in dieser Woche veröffentlicht wurden, machen deutlich: Einsteigerkurse, die sich nur mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigen, sind obsolet. Wer sich 2026 zur „Fachkraft für Datenschutz“ oder zum „Compliance Officer“ zertifizieren lassen will, muss sich zwangsläufig auch mit der Regulierung hochriskanter KI-Systeme und den Meldepflichten nach NIS-2 auseinandersetzen.

Hintergrund ist der verschärfte regulatorische Druck. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Parallel laufen die Übergangsfristen der KI-Verordnung ab. Unternehmen brauchen daher Mitarbeiter, die dieses komplexe Regelwerk von Beginn an verstehen. Die Ausbildung reagiert: Selbst in Basis-Zertifizierungen lernen angehende Fachkräfte jetzt, hochriskante KI-Anwendungen zu identifizieren und die Meldeketten für IT-Sicherheitsvorfälle nach NIS-2 zu kennen.

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Neue Leitlinien geben die Richtung vor

Die Überarbeitung der Curricula wird von den Aufsichtsbehörden aktiv unterstützt. Ende Dezember 2025 veröffentlichte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein wegweisendes Handbuch zur Nutzung von KI in Behörden. Obwohl für den öffentlichen Sektor gedacht, dient es bereits als Standard-Referenz für die Privatwirtschaft.

BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider betonte bei der Veröffentlichung die dringende Notwendigkeit von Rechtssicherheit beim Einsatz großer Sprachmodelle (LLMs). Die Leitlinien behandeln zentrale Aspekte wie Trainingsdaten, Memorierungsrisiken und Transparenz. Indem diese Erwartungen jetzt in die Grundausbildung einfließen, soll die Qualifikationslücke geschlossen werden, die durch die rasante Verbreitung von Generative AI im Jahr 2025 entstanden ist.

Ein weiteres Signal ist der Führungswechsel bei der Datenschutzkonferenz (DSK). Seit dem 1. Januar 2026 hat Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz in Baden-Württemberg, den Vorsitz übernommen. In seiner Antrittsrede unterstrich er den tiefgreifenden Wandel im europäischen Digitalrecht. Die Aufsichtsbehörden müssten konstruktiv zusammenarbeiten, um das Zusammenspiel verschiedener Gesetze wie DSGVO, NIS-2 und KI-Verordnung zu optimieren – ohne dabei die Schutzstandards zu verwässern.

Praxisnahe Kurse und steigende Nachfrage

Die praktischen Auswirkungen sind bereits in den Seminarplänen für das erste Quartal 2026 sichtbar. Anbieter wie das Forum für Datenschutz (FFD) und TÜV Rheinland werben mit aktualisierten „Foundation“-Kursen, die Teilnehmer innerhalb weniger Tage „KI-ready“ machen sollen.

  • Integrierte Lehrpläne: In neuen „Compliance Foundation“-Kursen sind mindestens 20 Prozent der Unterrichtszeit für die KI-Verordnung und Datengovernance jenseits der DSGVO reserviert.
  • Vom Add-on zum Standard: Inhalte aus ehemaligen Nischen-Zertifizierungen wie „KI Privacy Expert“ fließen nun in die allgemeine Ausbildung zur Datenschutzfachkraft ein.
  • Fokus auf Umsetzung: Der Schwerpunkt verschiebt sich von theoretischem Rechtswissen hin zu praktischer Anwendung, etwa der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen speziell für KI-Projekte.

Getrieben wird diese Entwicklung vom Arbeitsmarkt. Stellenausschreibungen für den Einstiegsbereich verlangen zunehmend „Vertrautheit mit digitaler Regulierung“ statt nur „DSGVO-Kenntnisse“. Die neuen Zertifikate sollen diesen Kompetenznachweis liefern.

Ausblick: Steilere Lernkurve, höherer Wert

Für Berufseinsteiger bedeutet dies eine steilere Lernkurve als in den Vorjahren. Gleichzeitig steigt der Wert der Zertifizierung. Eine „geprüfte Datenschutzfachkraft“ ist 2026 de facto ein multidisziplinärer Risikomanager.

Branchenevents wie der Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2026 oder die 13. Hamburger Datenschutztage im Juni werden diese neuen Standards voraussichtlich weiter festigen. Experten raten Einsteigern, bei der Wahl des Anbieters genau zu prüfen, ob die Kursmaterialien das „Post-2025“-Umfeld aus DSGVO, NIS-2 und KI-Verordnung abdecken. In dieser Trias digitaler Regulierung liegt die Zukunft der Compliance.

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