KI-Regulierung, Finanzbranche

KI-Regulierung: Finanzbranche vor entscheidender Woche

10.01.2026 - 23:17:12

Die EU-Kommission definiert im Februar, welche KI-Systeme als hochriskant gelten. BaFin und EBA fordern die Integration der KI-Regulierung in bestehende Aufsichtsrahmen wie DORA.

Die europäische Finanzbranche steht vor einer wegweisenden Klärung der KI-Regulierung. In knapp drei Wochen veröffentlicht die EU-Kommission ihre Richtlinien zur Einstufung hochriskanter KI-Systeme – eine Entscheidung mit erheblichen Folgen für Banken und Versicherer.

Februar-Deadline: Was gilt als „hochriskant“?

Der Fokus liegt auf dem 2. Februar 2026. Bis dahin muss die EU-Kommission praktische Leitlinien zum KI-Gesetz vorlegen. Konkret geht es um die Definition, welche KI-Systeme als „hochriskant“ eingestuft werden. Für die Finanzbranche ist diese Klassifizierung entscheidend.

Denn bereits jetzt steht fest: KI für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Risikopreisbildung fällt unter die Hochrisiko-Kategorie. Die neuen Leitlinien werden aber den Teufel im Detail klären. Welche internen Modelle sind genau betroffen? Erst diese Klarheit ermöglicht es Instituten, ihre Inventare und Governance-Rahmenwerke final anzupassen – rechtzeitig vor dem Vollzug des Gesetzes im August 2026.

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Bisher herrscht vielerorts noch eine Art „Abwartehaltung“. Die erwarteten technischen Details im Februar sollen Planungssicherheit schaffen.

BaFin setzt auf Integration in bestehende Regeln

Während die EU an den Definitionen feilt, hat der deutsche Aufseher bereits klare Erwartungen formuliert. Ende Dezember 2025 veröffentlichte BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit IT-Risiken durch Künstliche Intelligenz.

Die Kernbotschaft der Behörde ist deutlich: KI-Regulierung darf kein separates Thema sein. Stattdessen sollen Institute das KI-Risikomanagement direkt in ihre bestehenden Rahmenwerke integrieren – insbesondere in die seit Januar 2025 geltende DORA-Verordnung zur digitalen Betriebsresilienz.

Laut BaFin muss die Geschäftsleitung eine klare KI-Strategie absegnen. Diese muss Verantwortlichkeiten definieren und die Zusammenarbeit zwischen IT-, Risiko- und Fachabteilungen sicherstellen. Besonderes Augenmerk liegt auf generativer KI und großen Sprachmodellen. Deren Einsatz bringe spezifische IT-Risiken mit sich, die durch robustes Drittanbieter-Management und Datensicherheitsprotokolle gemindert werden müssten.

Rechtsexperten werten die nicht-bindende Leitlinie als „de-facto Maßstab“ für die künftige Aufsicht. BaFin werde prüfen, ob KI-Governance fest in die Resilienz-Strukturen eingebettet sei – und nicht nur als isoliertes Innovationsprojekt behandelt werde.

EBA will einheitliche Aufsicht in Europa sichern

Auf europäischer Ebene arbeitet die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) an einer einheitlichen Anwendung der Regeln. Nach einer umfangreichen Analyse kam die EBA im November 2025 zu dem Schluss: Das KI-Gesetz und die bestehenden Bankenvorschriften ergänzen sich weitgehend. Separate EBA-Leitlinien zu KI seien derzeit nicht nötig.

Dennoch bleibt die Behörde aktiv. An diesem Donnerstag und Freitag (8.-9. Januar 2026) veröffentlichte sie finale technische Regulierungsstandards zur Aufsichtszusammenarbeit. Diese unterstreichen das EBA-Ziel der „Aufsichtskonvergenz“ – also einer konsistenten Anwendung der EU-Regeln durch nationale Aufseher wie die BaFin.

Für 2026 kündigte die EBA an, sich auf „konkrete Maßnahmen“ zur Unterstützung der KI-Gesetz-Umsetzung zu konzentrieren. Dazu gehört, einen gemeinsamen Ansatz der nationalen Behörden zu fördern und das neu eingerichtete KI-Büro der EU fachlich zu unterstützen. Ziel ist es, regulatorische Zersplitterung zu verhindern, bei der ein Mitgliedstaat den Begriff „hochriskante“ KI anders auslegen könnte als ein anderer.

Ausblick: Wettlauf gegen die Uhr

Das Zusammenspiel der bevorstehenden KI-Gesetz-Deadlines und der operativen BaFin-Leitlinien schafft 2026 eine komplexe Compliance-Landschaft. Die Finanzinstitute navigieren durch eine Art „Übergangsjahr“, in dem die Rechtsrahmen stehen, die praktische Durchsetzung aber gestaffelt erfolgt.

Entscheidende Meilensteine im ersten Quartal 2026:
* 2. Februar: Veröffentlichung der EU-Leitlinien zur Hochrisiko-Klassifizierung.
* Umsetzung im Q1: Banken passen ihre DORA-Risikomanagement-Rahmen an, um die KI-spezifischen Anforderungen der BaFin-Leitlinie explizit zu integrieren.
* Intensivierter Aufsichts-Dialog: Die EBA und nationale Behörden arbeiten an einer harmonisierten Anwendung der „Hochrisiko“-Definitionen auf bestehende Kreditbewertungsmodelle.

Marktbeobachter sind sich einig: Am besten für den August 2026 aufgestellt sind jene Institute, die KI bereits heute als materielles Risiko im Sinne der DORA-Verordnung behandeln. Wer die KI-Compliance – wie von BaFin empfohlen – durch die Linie der operativen Resilienz betrachtet, kann Doppelarbeit vermeiden, wenn die spezifischen Anforderungen des KI-Gesetzes später im Jahr voll greifen.

Die Botschaft der Aufseher ist klar, während die Branche auf die Februar-Entscheidung wartet: KI-Innovation ist erwünscht, muss aber in robuste, von der Geschäftsleitung gebilligte Governance-Strukturen eingebettet sein, die nahtlos mit den bestehenden Risikoprotokollen verzahnt sind.

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