Arbeitsschutz, Revolution

KI im Arbeitsschutz: Revolution mit rechtlichen Fallstricken

29.01.2026 - 03:32:11

Die EU-KI-Verordnung stellt strenge Anforderungen an KI-Systeme im Arbeitsschutz. Unternehmen müssen Haftungsfragen klären und Datenschutz sowie Mitbestimmung beachten.

KI-Systeme revolutionieren den Schutz am Arbeitsplatz – und stellen Unternehmen vor komplexe Rechtsfragen. Von vorausschauender Wartung bis zur Analyse von Arbeitsabläufen sind die Potenziale enorm. Doch wer haftet, wenn die KI versagt? Und wie lassen sich Datenschutz und Mitarbeiterrechte wahren?

EU-KI-Verordnung setzt strenge Spielregeln

Den rechtlichen Rahmen setzt die EU-KI-Verordnung (AI Act). Sie stuft KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Viele Anwendungen im Arbeitsschutz, wie die Überwachung von Sicherheitsvorschriften, gelten als Hochrisiko-KI. Für sie gelten strenge Pflichten:
* Durchführung von Konformitätsbewertungen
* Gewährleistung von Transparenz und menschlicher Aufsicht
* Etablierung robuster Risikomanagementsysteme

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre eingesetzten Systeme diesen Anforderungen genügen. Sonst drohen rechtliche und finanzielle Risiken.

Die große Haftungsfrage: Wer ist schuld?

Die zentrale rechtliche Grauzone betrifft die Haftung. Verursacht ein KI-System einen Unfall, ist die Verantwortlichkeit unklar: Liegt sie beim Software-Hersteller, beim betreibenden Unternehmen oder beim überwachenden Mitarbeiter?

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Viele Unternehmen unterschätzen die Pflichten der EU-KI-Verordnung und riskieren damit Bußgelder sowie Haftungsfolgen. Seit 1. August 2024 gelten neue Vorgaben zur Risikoklassifizierung, Kennzeichnung und Dokumentation – besonders für Hochrisiko-KI im Arbeitsschutz. Unser kostenloser Umsetzungsleitfaden erklärt kompakt, welche Anforderungen an Konformitätsbewertungen, Transparenz und menschliche Aufsicht Sie jetzt erfüllen müssen, und liefert eine praktische Checkliste für die Umsetzung. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und vermeiden teure Nachbesserungen. Jetzt KI-Umsetzungsleitfaden herunterladen

Primär haftet in der Regel der Arbeitgeber. Er trägt das unternehmerische Risiko. Eine spezifische EU-KI-Haftungsrichtlinie gibt es bisher nicht, was Rechtsunsicherheit schafft. Experten raten Unternehmen daher, interne Richtlinien zu entwickeln und klare Verantwortlichkeiten zu definieren.

Datenschutz und Mitbestimmung nicht vergessen

KI im Arbeitsschutz verarbeitet oft personenbezogene Daten – durch Video-Monitoring oder Vitaldaten-erfassende Wearables. Diese Maßnahmen unterliegen der strengen DSGVO. Eine Überwachung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

In Deutschland hat zudem der Betriebsrat ein starkes Wort mitzureden. Die Einführung von KI-Systemen, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet sind, unterliegt der zwingenden Mitbestimmung. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt diese Rechte sogar noch.

Vom reaktiven zum prädiktiven Schutz

KI markiert einen Paradigmenwechsel: weg von reaktiven hin zu prädiktiven, datengesteuerten Sicherheitsmaßnahmen. Der Erfolg hängt aber von mehr als der Technik ab. Unternehmen brauchen eine ganzheitliche Strategie, die Recht, Technik und die Einbindung der Belegschaft verbindet.

Vertrauen ist der Schlüssel. Die Systeme müssen transparent und fair gestaltet werden, um bei den Mitarbeitern akzeptiert zu werden. Die kommenden Jahre werden die rechtliche Landschaft weiter konkretisieren. Unternehmen sollten jetzt proaktiv handeln, um die Chancen der KI verantwortungsvoll zu nutzen.

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