KI-Haftung, Unfällen

KI-Haftung: Wer zahlt bei Unfällen durch Künstliche Intelligenz?

29.01.2026 - 06:14:12

Ab August 2026 tritt die EU-KI-Verordnung in Kraft und macht Arbeitgeber haftbar für KI-bedingte Schäden. Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen anpassen und Mitarbeiter schulen.

Mit der bevorstehenden Anwendbarkeit der EU-KI-Verordnung im August 2026 wird die Klärung der Haftungsfragen für deutsche Unternehmen zur dringenden Compliance-Aufgabe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diskutiert heute mit Experten, wie die Lücke zwischen technologischem Fortschritt und rechtlicher Verantwortung geschlossen werden kann.

KI-Systeme sind in der Arbeitswelt längst Realität. Sie steuern Produktionsanlagen, analysieren Daten und organisieren Büroabläufe. Doch wer haftet, wenn eine KI einen Fehler macht und es zu einem Arbeitsunfall kommt? Diese zentrale Frage steht im Mittelpunkt einer Expertenrunde des BMAS am 29. Januar 2026.

EU-KI-Verordnung schafft neuen Rechtsrahmen

Die im August 2024 in Kraft getretene EU-KI-Verordnung etabliert europaweit einheitliche Regeln. Ihr Herzstück ist ein risikobasierter Ansatz. Besonders strenge Vorgaben gelten für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in kritischer Infrastruktur oder als Sicherheitskomponenten von Maschinen.

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Ab August 2026 wird die Verordnung für die meisten Unternehmen verbindlich. Verstöße können teuer werden: Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Die Verordnung entlässt die nutzenden Unternehmen jedoch nicht aus ihrer Verantwortung – besonders im Arbeitsschutz.

Primäre Haftung bleibt beim Arbeitgeber

Aktuelle juristische Einschätzungen sind eindeutig: Die primäre Haftung für KI-bedingte Schäden im Betrieb trägt der Arbeitgeber. Das ergibt sich aus den Grundsätzen des deutschen Arbeits- und Zivilrechts. Der Arbeitgeber trägt das Unternehmerrisiko und ist für die Organisation seines Betriebs verantwortlich. Diese Pflicht wird durch KI nicht aufgehoben, sondern neu definiert.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze. Diese Pflicht erstreckt sich nun explizit auf Risiken durch KI-Systeme. Die Herausforderung: Die Funktionsweise und Fehlerquellen oft intransparenter KI-Algorithmen – das sogenannte „Black Box“-Problem – angemessen zu bewerten.

Schulungspflicht und die Gefahr der „Schatten-KI“

Die KI-Verordnung verankert eine zentrale Pflicht für Arbeitgeber: Sie müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter die nötige KI-Kompetenz besitzen, um Systeme sicher zu bedienen. Eine nachweisbare Schulung kann im Schadensfall den Haftungsumfang reduzieren.

Gleichzeitig wächst dasProblem der „Schatten-KI“. Praxisberichte, etwa aus der Baubranche, zeigen: Mitarbeiter nutzen vermehrt nicht freigegebene KI-Tools. Werden dabei sensible Daten in öffentliche Systeme eingegeben, entstehen massive Risiken für Datenschutz (DSGVO) und Geschäftsgeheimnisse – ein gefährlicher Nährboden für Haftungsfälle.

Geteilte Verantwortung erfordert eigene Governance

Die Rechtslage schafft eine komplexe Verantwortungsteilung. Während Hersteller für die technische Sicherheit ihrer KI-Systeme haften, bleibt die Verantwortung für die sichere Integration und Nutzung im Betrieb beim Arbeitgeber. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine spezielle KI-Haftungsrichtlinie zurückgezogen. Diese Lücke füllen derzeit allgemeine Haftungsregeln.

Unternehmen können sich nicht blind auf Herstellererklärungen verlassen. Sie müssen eine eigene, umfassende KI-Governance etablieren. Dazu gehören ein Verzeichnis aller KI-Anwendungen, spezifische Risikobewertungen und klare interne Richtlinien.

Ausblick: KI-Governance wird zur Pflicht

Die Zeit bis August 2026 müssen Unternehmen nutzen, um ihre Compliance-Strukturen anzupassen. Eine funktionierende KI-Governance ist keine Option mehr, sondern rechtliche Notwendigkeit. Experten erwarten, dass die kommenden Jahre von der Entwicklung technischer Normen und ersten wegweisenden Gerichtsentscheidungen geprägt sein werden.

Für Arbeitgeber gilt es nun, proaktiv zu handeln. Die Schulung der Mitarbeiter und der sichere, rechtskonforme KI-Einsatz müssen zentrale Bestandteile jeder Arbeitsschutzstrategie werden. Die heutige BMAS-Expertenrunde ist ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für diese Herausforderungen zu schärfen.

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