KI-Gesetz, Deutschland

KI-Gesetz: Deutschland schafft klaren Regulierungsrahmen

11.02.2026 - 22:02:12

Die Bundesregierung hat den nationalen Entwurf zur EU-KI-Verordnung verabschiedet und die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde benannt. Dies schafft Planungssicherheit für Unternehmen vor den ab August 2026 geltenden Pflichten für Hochrisiko-KI.

Das Bundeskabinett hat den nationalen Umsetzungsentwurf für die EU-KI-Verordnung beschlossen. Damit erhalten Unternehmen endlich Planungssicherheit für die kommenden Pflichten.

Berlin. Deutschland geht bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in die entscheidende Phase. Das Kabinett verabschiedete heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen KI-Gesetzes (AI Act). Der Entwurf legt fest, welche Behörden künftig die Einhaltung der Vorschriften überwachen – und schafft so die dringend benötigte Rechtssicherheit für Entwickler und Anwender. Ein Meilenstein für den Technologiestandort, der Innovation fördern und gleichzeitig Grundrechte schützen soll.

Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Aufsicht

Die größte Klarheit schafft die Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als primäre Aufsichtsbehörde. Sie wird zum zentralen Ansprechpartner für Unternehmen und überwacht den Markt. Innerhalb der Behörde entsteht ein spezielles Koordinierungszentrum (KoKIVO) für eine einheitliche Rechtsauslegung.

Doch nicht alles läuft über Bonn: Branchenspezifische Aufseher behalten ihre Kompetenzen. Die BaFin bleibt etwa für KI im Finanzsektor zuständig. Diese Aufteilung soll Fachwissen sichern und Unternehmen vertraute Ansprechpartner erhalten.

Sandkästen sollen Innovationen beschleunigen

Deutschland setzt nicht nur auf Kontrolle, sondern auch auf Förderung. Ein Kerninstrument: regulatorische Sandkästen. In diesen geschützten Reallaboren können vor allem Start-ups und KMU Hochrisiko-KI unter realen Bedingungen testen – bevor sie auf den Markt kommt.

Die BNetzA muss bis zum 2. August 2026 mindestens ein solches Labor einrichten. Parallel hat sie bereits einen KI-Service-Desk als erste Anlaufstelle für Compliance-Fragen geschaltet. Ein Balanceakt zwischen Schutz und Wettbewerbsfähigkeit.

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Countdown für Hochrisiko-KI läuft

Der Zeitplan ist ambitioniert. Die EU-Verordnung trat zwar bereits im August 2024 in Kraft, doch die schärfsten Pflichten greifen erst in wenigen Monaten. Ab dem 2. August 2026 müssen Hersteller und Nutzer von Hochrisiko-KI-Systemen umfassende Nachweise erbringen.

Betroffen sind Anwendungen in kritischen Bereichen: von medizinischer Diagnostik über Personalauswahl bis zur Steuerung von Infrastruktur. Unternehmen müssen bis dahin Risikomanagementsysteme implementieren und lückenlos dokumentieren.

Doch eine Unsicherheit bleibt: Die EU-Kommission hat eine entscheidende Klassifizierungs-Leitlinie für Hochrisiko-Systeme verschoben. Diese Verzögerung erschwert vielen Firmen die konkrete Planung.

Europa zwischen Regulierung und Wettbewerb

Die deutsche Entscheidung fällt in eine hitzige Debatte auf EU-Ebene. Erst letzte Woche warnte die Arbeitgebergruppe des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vor einer Überregulierung. KI müsse primär als wirtschaftliche Chance begriffen werden, nicht nur als Risiko.

Die Gefahr: Zu komplexe Vorschriften könnten ausgerechnet die innovativen Mittelständler und Scale-ups ausbremsen – jene Unternehmen also, die für Europas technologische Souveränität entscheidend sind.

Mit dem heutigen Beschluss positioniert sich Deutschland als Vorreiter in der EU. Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Für die Wirtschaft beginnt der Countdown. Die verbleibenden Monate bis August müssen genutzt werden, um Prozesse anzupassen und Systeme zu klassifizieren. Die Klarheit über die zuständigen Behörden ist dafür ein fundamentaler erster Schritt.

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