KI-Compliance, Bußgelder

KI-Compliance: Unternehmen drohen ab August 2026 hohe Bußgelder

10.02.2026 - 01:33:11

Ab August 2026 müssen Unternehmen KI-Systeme doppelt prüfen: Die Datenschutz-Folgenabschätzung wird zur Pflicht, um Bußgelder aus DSGVO und KI-Verordnung zu vermeiden.

Die Zeit drängt für deutsche Unternehmen. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung im August 2026 wird die datenschutzrechtliche Prüfung generativer KI-Assistenten zur Chefsache. Wer die doppelten Anforderungen aus Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neuer KI-Regulierung ignoriert, riskiert Millionenstrafen. Eine aktuelle Analyse unterstreicht: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird zur unaufschiebbaren Pflicht.

Intelligente Chatbots oder KI-gestützte Wissenssysteme sind in deutschen Büros längst Alltag. Doch der regulatorische Druck wächst parallel zur Verbreitung. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI – ob von Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern – fällt unter das strenge DSGVO-Regime. Ab August kommt das risikobasierte Regelwerk der EU-KI-Verordnung voll zum Tragen. Für Unternehmen bedeutet das eine deutlich komplexere Compliance-Landschaft, die proaktives Handeln erfordert.

Unternehmen stehen vor einer zweigleisigen Aufgabe. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die KI-Verordnung reguliert die Technologie selbst. In der Praxis sind beide untrennbar verwoben. Ein KI-Assistent, der Lebensläufe scannt oder Support-Anfragen bearbeitet, verarbeitet immer personenbezogene Daten.

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Die doppelte Herausforderung: Zwei Regime im Parallelbetrieb

Eine reine Fokussierung auf die Transparenzpflichten der KI-Verordnung reicht daher nicht aus. Jede Datenverarbeitung muss auch auf einer soliden Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO fußen und die Prinzipien der Datenminimierung wahren. Diese Komplexität erfordert eine enge Abstimmung zwischen Rechtsabteilung, Compliance und IT.

Wann die Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht wird

Das zentrale Werkzeug zur Risikobewertung ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DSGVO. Sie ist verpflichtend, wenn eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen birgt. Genau hier liegt bei generativer KI der Normalfall.

Die deutschen Aufsichtsbehörden listen in ihrer sogenannten Blacklist explizit den KI-Einsatz zur Bewertung persönlicher Aspekte oder zur Steuerung von Interaktionen als DSFA-pflichtig auf. Die intransparente „Blackbox“-Natur vieler Modelle, die Verarbeitung großer Datenmengen und das Potenzial für folgenschwere automatisierte Entscheidungen machen die Prüfung zur Regel.

Risikobewertung in der Praxis: Was eine KI-DSFA leisten muss

Eine DSFA für generative KI geht über Standardprüfungen hinaus. Sie muss spezifische Technologierisiken adressieren: intransparente Entscheidungswege, diskriminierende Ergebnisse durch verzerrte Trainingsdaten („Bias“) und die Gefahr automatisierter Bewertungen, die Grundrechte wie Chancengleichheit beeinträchtigen.

Verantwortliche müssen systematisch Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung beschreiben. Entscheidend ist die Identifizierung von Maßnahmen zur Risikominderung – etwa verstärkte menschliche Kontrolle, Anonymisierungstechniken oder klare Nutzungsrichtlinien. Für Hochrisiko-KI-Systeme kommt mit der KI-Verordnung zudem eine Grundrechte-Folgenabschätzung (GRFA) hinzu.

2026 als Wendepunkt: Drohende Millionenstrafen erhöhen Druck

August 2026 markiert das Ende der Übergangsfrist und einen Wendepunkt für die digitale Compliance in Europa. Unternehmen, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, setzen sich einem erheblichen finanziellen Risiko aus. Experten warnen vor kumulierten Bußgeldern: Verstöße können sowohl unter der KI-Verordnung (bis zu 35 Millionen Euro) als auch unter der DSGVO (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes) geahndet werden. Diese drohenden Sanktionen machen KI-Compliance zur strategischen Priorität für jede Geschäftsführung.

Proaktives Handeln ist jetzt unverzichtbar

Abwarten ist keine Option. Der erste Schritt muss eine lückenlose Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen sein, um unautorisierte „Schatten-KI“ aufzuspüren. Anschließend folgt eine Risikobewertung: Fällt das System unter die Hochrisiko-Kategorie der KI-Verordnung?

Für alle Anwendungen mit Personenbezug und hohem Risiko muss umgehend der DSFA-Prozess starten. Parallel sind klare interne KI-Richtlinien für Mitarbeiter unerlässlich. Die kommenden Monate müssen genutzt werden, um robuste Governance-Strukturen aufzubauen. Nur so lässt sich generative KI rechtskonform und verantwortungsvoll in Geschäftsprozesse integrieren.

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