KI-Act, Kennzeichnungspflicht

KI-Act: EU verschiebt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

02.02.2026 - 02:31:11

Die EU hat die Frist für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte um ein halbes Jahr auf Februar 2027 verschoben. Die Verzögerung soll Planungssicherheit bieten, wird aber auch als Risiko für die Bekämpfung von Desinformation kritisiert.

Die EU gibt sich selbst mehr Zeit für eine der wichtigsten Regeln gegen Desinformation. Die Pflicht zur Wasserzeichen-Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten wird um ein halbes Jahr verschoben. Der neue Stichtag ist der 2. Februar 2027. Der Aufschub soll der Industrie Planungssicherheit geben, doch Kritiker warnen vor den Risiken ungekennzeichneter Deepfakes.

Digitaler Rucksack bremst KI-Regeln aus

Die Verschiebung ist eine direkte Folge des „Digitalen Omnibus“. Dieses große Gesetzespaket soll verschiedene digitale Vorschriften in der EU vereinheitlichen – von Datenregeln bis zur Cybersicherheit. Die KI-Vorschriften wurden darin gebündelt. Das Ziel: weniger Bürokratie und ein innovationsfreundlicheres Umfeld. Der Preis: Das Tempo der KI-Regulierung ist nun an einen langsameren, komplexeren Gesetzgebungsprozess gekoppelt.

Der Kern des Problems sind fehlende technische Standards. Die EU-Exekutive argumentiert, es sei unpraktisch, Regeln durchzusetzen, für die die genauen technischen Spezifikationen noch nicht feststehen. Der „Digitale Omnibus“ knüpft die Anwendung der Transparenzpflichten an die Verfügbarkeit dieser Standards. Doch damit diese Verzögerung wirksam wird, muss das Omnibus-Gesetz selbst noch vor den ursprünglichen Fristen des KI-Gesetzes verabschiedet werden – ein Wettlauf gegen die Zeit für die EU-Gesetzgeber.

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Warum Wasserzeichen so wichtig sind

Die nun verschobene Kennzeichnungspflicht gilt als zentrales Werkzeug im Kampf gegen die Gefahren generativer KI. Die Flut täuschend echter Deepfakes und anderer synthetischer Medien bedroht Wahlintegrität, persönliche Reputation und das öffentliche Vertrauen. Jüngste Ereignisse, wie die EU-Untersuchung zu KI-generierten intimen Bildern ohne Einwilligung auf Plattform X, unterstreichen die Dringlichkeit.

Artikel 50 des KI-Gesetzes schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte identifizierbar sein müssen. Dies soll durch technische Lösungen wie kryptografische Wasserzeichen oder Metadaten-Tags erreicht werden, die auch bei Weiterverbreitung im Netz erhalten bleiben. Ein Verhaltenskodex (Code of Practice) in Arbeit soll standardisieren, wie dies umgesetzt wird – inklusive eines gemeinsamen Symbols zur sichtbaren Kennzeichnung. Die Verzögerung bedeutet: Solche Inhalte können länger ohne klare, technisch eingebettete Herkunftshinweise zirkulieren.

Industrie atmet auf, Kritiker schlagen Alarm

Die sechsmonatige Verlängerung gibt KI-Entwicklern mehr Zeit, ihre Systeme an die kommenden Standards anzupassen. Die Logik dahinter: Wenn die Regeln in Kraft treten, soll die Branche klare Leitlinien haben, um effektiv zu handeln. So will man vermeiden, dass Unternehmen an noch nicht final definierte Standards gebunden werden.

Doch der Aufschub stößt auch auf Widerstand. Digitale Bürgerrechtsgruppen kritisieren, dass die Verzögerung essenzieller Schutzmaßnahmen eine längere Schonfrist für den Missbrauch von KI-Technologien schafft. Sie fürchten, der „Digitale Omnibus“ könnte die hart erkämpften Schutzvorkehrungen des ursprünglichen KI-Gesetzes verwässern. Für sie ist die Verschiebung ein Zugeständnis, das unternehmerische Bequemlichkeit über den sofortigen Schutz der Öffentlichkeit vor nicht erkennbarer Manipulation stellt.

Was kommt als Nächstes?

Der Fokus liegt nun auf den EU-Gesetzgebungsgremien und den Standardisierungsorganisationen. Die Verabschiedung des „Digitalen Omnibus“ ist die erste Hürde. Gleichzeitig arbeiten die europäischen Normungsinstitute CEN und CENELEC an den notwendigen technischen Standards. Deren zeitgerechte Fertigstellung ist entscheidend, um weitere Verzögerungen zu verhindern.

Für Anbieter von KI-Systemen bietet die neue Frist – 2. Februar 2027 für die Kennzeichnung von Inhalten aus Systemen, die vor August 2026 auf den Markt kamen – eine klarere, wenn auch längere Vorlaufzeit. Die kommenden Monate sind entscheidend für das neue Europäische KI-Büro und andere Aufsichtsbehörden, die den Verhaltenskodex finalisieren müssen. Das Ziel bleibt ein vertrauenswürdiges KI-Ökosystem. Der revidierte Zeitplan zeigt jedoch die enormen praktischen Herausforderungen, diese schnelllebige Technologie zu regulieren, ohne Innovation zu ersticken.

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