IP-Speicherung, Anwälte

IP-Speicherung: Anwälte warnen vor getarnter Vorratsdatenspeicherung

24.12.2025 - 06:12:12

Die Bundesregierung plant eine umstrittene Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen – und stößt auf massiven Widerstand. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von einer versteckten Massenüberwachung, die gegen europäisches Recht verstößt.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte am vergangenen Sonntag einen Gesetzentwurf vor, der Telekommunikationsanbieter verpflichten soll. Sie müssten IP-Adressen und Portnummern aller Internetnutzer für drei Monate speichern. Das Ministerium begründet dies als notwendiges Werkzeug im Kampf gegen schwere Cyberkriminalität wie Kinderpornografie, Online-Betrug und Hassrede.

Für die Anwaltschaft ist die Sache klar: Es handelt sich um einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. „Der neue Name kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei der ‘IP-Speicherung’ in Wahrheit um Vorratsdatenspeicherung handelt“, erklärt DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Die Pläne würden die anlasslose Speicherung von Daten wiederbeleben, die europäische Gerichte wiederholt gekippt haben.

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„Erneut sollen Daten von Millionen schuldloser Bürger erfasst und gespeichert werden – und das nicht nur für zwei bis drei Wochen, wie in früheren Debatten gefordert, sondern für volle drei Monate“, so Ruge. Der DAV hält diesen Eingriff für unverhältnismäßig. Besonders, da es eine weniger invasive Alternative gäbe.

Regierung ignoriert „Quick Freeze“-Modell

Genau diese Alternative sieht der Entwurf offenbar nicht vor: das „Quick Freeze“-Verfahren. Dabei werden Daten nicht präventiv für alle gespeichert, sondern erst auf richterliche Anordnung bei konkretem Tatverdacht „eingefroren“. Dieses Modell hatte auch der Vorgänger von Ministerin Hubig, Marco Buschmann (FDP), favorisiert.

„Diese anlasslose Massenüberwachung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Bürgerrechte, für den es durchaus Alternativen gibt, wie die Diskussion um das weniger eingriffsintensive Quick-Freeze-Verfahren gezeigt hat“, kritisiert Ruge. Der DAV wirft der Regierung vor, die strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenspeicherung zu ignorieren.

Tech-Branche schließt sich der Kritik an

Nicht nur Juristen schlagen Alarm. Der Verband der Internetwirtschaft eco bezeichnete die Pläne am Dienstag als „unverhältnismäßig und europarechtswidrig“. Die Branche fürchtet hohe technische und finanzielle Belastungen. Zudem birgt die zentrale Speicherung sensibler Verkehrsdaten erhebliche Sicherheitsrisiken.

Zwar sieht der Entwurf vor, Standort- und Bewegungsdaten auszusparen. Doch Kritiker betonen: Die Metadaten von IP-Adressen können in Verbindung mit anderen Datensätzen intime Einblicke in das Online-Verhalten und soziale Kontakte der Nutzer liefern.

Ein fast 20-jähriger Rechtsstreit

Der Konflikt ist nicht neu. Seit fast zwei Jahrzehnten streitet Deutschland über die Vorratsdatenspeicherung. Der Bundesgerichtshof kippte 2010 umfassende Gesetze, später folgten einschränkende Urteile des EuGH.

Der aktuelle Vorstoß von Ministerin Hubig markiert eine deutliche Kehrtwende. Setzt die Bundesregierung nun wieder stärker auf die Forderungen der Strafverfolgungsbehörden – auf Kosten des Datenschutzes?

Drohende Verfassungsklagen

Der Gesetzentwurf muss nun den Bundestag passieren. Der DAV kündigte an, den Prozess genau zu beobachten. Sollte das Gesetz so verabschiedet werden, sind umgehende Verfassungsbeschwerden wahrscheinlich.

„Eine Vorratsspeicherungspflicht – selbst in einer ‘abgespeckten’ Version – kann unseren hohen Maßstäben an Bürger- und Freiheitsrechten nicht genügen“, stellt der Anwaltverein klar. Die digitale Politik in Deutschland geht mit einem alten, ungelösten Grundsatzstreit ins neue Jahr.

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