Investitionsabzugsbeträge: Letztes Jahr für 2023er Rücklagen beginnt
01.01.2026 - 05:54:12Für 2023 gebildete Investitionsabzugsbeträge müssen bis Ende 2026 realisiert werden. Bei Fristversäumnis drohen Steuernachzahlungen und rückwirkende Zinsforderungen.
Mit dem heutigen Start des Wirtschaftsjahres 2026 beginnt für deutsche Unternehmen der Endspurt. Wer 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet hat, muss die geplanten Anschaffungen nun innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Steuerexperten warnen vor Nachzahlungen und Zinsen, falls die Frist verpasst wird.
Strikte Dreijahresfrist ersetzt Corona-Ausnahmen
Ab heute, dem 1. Januar 2026, läuft die Uhr: Unternehmen haben genau ein Jahr Zeit, um Investitionen zu tätigen, für die sie 2023 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet haben. Die gesetzliche Frist nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) endet unwiderruflich am 31. Dezember 2026.
Anders als in den Vorjahren gibt es keine Gnadenfrist mehr. Während der Pandemie wurden die Fristen für 2020 bis 2022 großzügig verlängert. Für 2023er IABs gilt wieder die strikte Dreijahresregel. Viele Mittelständler hatten die Steuerstundung 2023 intensiv genutzt, um Liquidität in der Inflationsphase zu schonen. Nun steht eine erhebliche Summe „geparkter“ Gewinne vor der Verfallsfrist.
Wer 2023 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hat, riskiert jetzt Nachzahlungen und rückwirkende Zinsforderungen – oft überraschend hoch. Ein kostenloser Sonder‑Report erklärt verständlich, wann ein IAB zwingend aufgelöst werden muss, wie Sie mögliche Steuer‑ und Zinslasten kurzfristig berechnen und welche buchhalterischen Schritte akute Risiken mindern. Enthalten sind zudem eine Praxis‑Checkliste für den schnellen Status‑Review und Formulierungshilfen für das Gespräch mit dem Steuerberater. Jetzt kostenlosen IAB‑Sonderreport herunterladen
2022er IABs: Jetzt droht die rückwirkende Steuernachzahlung
Während der Fokus auf 2023 liegt, ist für IABs aus dem Jahr 2022 bereits gestern, am 31. Dezember 2025, die Frist abgelaufen. Wer die geplante Investition nicht getätigt hat, muss jetzt handeln. Der gebildete IAB ist rückwirkend für 2022 aufzulösen.
Die Folge: Der steuerliche Gewinn für 2022 wird nachträglich erhöht. Das führt zu einer Steuernachzahlung. Zusätzlich fallen Zinsen in Höhe von aktuell 1,8 Prozent pro Jahr an. Diese laufen rückwirkend für die Jahre 2023 bis 2025. Steuerberater raten betroffenen Firmen zu einer sofortigen Überprüfung. Wurde investiert, aber der IAB nicht zugeordnet, kann dies in der Buchhaltung 2025 noch korrigiert werden. Ansonsten bleibt nur die Vorbereitung auf die Steuerforderung.
Konkrete Planung statt „Abwarten und Tee trinken“
Die Corona-Sonderregeln sind definitiv Geschichte. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass es für ab 2023 gebildete IABs keine Ausnahmen mehr gibt. Es zählt allein die tatsächliche Anschaffung oder Herstellung bis zum Stichtag.
Die Überwachung betrifft nicht nur den Termin, sondern auch die Höhe. Ein IAB darf bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten betragen. Wird die Investition 2026 günstiger als 2023 geplant, muss ein Teil des IAB dennoch aufgelöst werden – mit allen steuerlichen Konsequenzen. Controller sollten ihre Kostenschätzungen im ersten Quartal 2026 aktualisieren.
Strategie für 2026: So behalten Sie die Kontrolle
Proaktives Management wird zur Pflichtaufgabe. Experten empfehlen einen quartalsweisen Review aller offenen IABs. Ein effektiver Maßnahmenplan umfasst vier Schritte:
- Bestandsaufnahme: Alle IABs aus 2023, 2024 und 2025 auflisten.
- Fristenmanagement: Den 31. Dezember 2026 als absolute Deadline für 2023er IABs markieren.
- Investitionszuordnung: Geplante Investitionsbudgets für 2026 explizit den offenen IABs zuweisen.
- Liquiditätsplanung: Bei Investitionsabsagen sofort die Steuer- und Zinsfolgen kalkulieren.
Unternehmen, die 2026 neue Investitionen planen, können im laufenden Jahr wieder einen IAB für die Zukunft (2027–2029) bilden. Voraussetzung ist die Einhaltung der einheitlichen Gewinngrenze von 200.000 Euro. Von einer „Kettenbildung“ – also einem neuen IAB, um eine verpasste Frist auszugleichen – raten Experten jedoch ab. Das Finanzamt prüft den echten Investitionswillen genau.
Die fortschreitende Digitalisierung der Steuerverwaltung erhöht den Druck. Durch moderne Prüfverfahren und die E-Rechnung wird es für Finanzbehörden einfacher, die Lebensdauer eines Wirtschaftsguts und die Nutzung eines IAB abzugleichen. Die Strategie des Abwartens, die in der Pandemie vielleicht durchging, ist heute ein riskantes Spiel.
PS: Noch unsicher, ob Ihre geplanten Anschaffungen rechtzeitig und korrekt zugeordnet wurden? Der Gratis‑Download enthält eine kompakte IAB‑Checkliste mit den vier entscheidenden Prüfschritten, Praxis‑Tipps zur Dokumentation und Hinweise, wie Sie Fristen und Zinsrisiken vermeiden. Ideal für Geschäftsführer, Controller und Steuerverantwortliche, die jetzt schnell Klarheit brauchen. IAB‑Checkliste & Praxis‑Tipps jetzt anfordern


