Hinweisgeberschutz: Externe Meldewege sind Pflicht, kein Kavaliersdelikt
25.01.2026 - 00:30:12Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) drohen Unternehmen hohe Bußgelder, wenn sie ihre Mitarbeiter nicht über externe Meldekanäle informieren. Dieses oft übersehene Detail wird zum finanziellen Risiko.
Das Gesetz verlangt von allen Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeitern nicht nur die Einrichtung einer internen Meldestelle. Eine ebenso wichtige, aber häufig vernachlässigte Pflicht ist die aktive Information über externe Meldewege. Paragraph 13 des HinSchG schreibt vor, dass Unternehmen ihren Beschäftigten „klare und leicht zugängliche Informationen“ über staatliche Anlaufstellen bereitstellen müssen.
Dazu zählen vor allem das Bundesamt für Justiz (BfJ) als zentrale Stelle und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Finanzsektor. Die Bundesländer können weitere Behörden benennen. Doch warum ist diese Information so entscheidend? Sie sichert die Wahlfreiheit der Whistleblower und verhindert, dass Unternehmen kritische Meldungen intern „einkassieren“ können.
Passend zum Thema Hinweisgeberschutz: Viele Unternehmen unterschätzen die DSGVO-Anforderungen bei externen Meldekanälen – und riskieren teure Bußgelder. Der kostenlose Praxisleitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz erklärt praxisnah, wie Sie interne und externe Meldestellen DSGVO-konform gestalten, welche Dokumentation nötig ist und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Mit Checklisten und konkreten Handlungsschritten für Datenschutzbeauftragte, Compliance- und Personalverantwortliche. Jetzt Praxisleitfaden zum HinSchG herunterladen
Bis zu 50.000 Euro Strafe für Behinderung
Die finanziellen Konsequenzen bei Verstößen sind konkret und empfindlich. Während das Fehlen einer internen Meldestelle mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann, ist die Strafe für die Behinderung einer Meldung noch höher.
Wer eine Meldung verhindert oder zu verhindern versucht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Rechtsanwälte und Compliance-Experten warnen: Das systematische Verschweigen der externen Optionen kann genau als solche Behinderung gewertet werden. Indem ein Unternehmen alternative Wege nicht kommuniziert, untergräbt es die gesetzlich garantierte Entscheidungsfreiheit des Hinweisgebers. Für juristische Personen können die Summen in schwerwiegenden Fällen sogar noch deutlich höher ausfallen.
So setzen Sie die Informationspflicht korrekt um
Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist vergleichsweise einfach. Die Informationen müssen lediglich leicht verständlich und für alle Mitarbeiter zugänglich sein. Bewährte Praktiken sind:
- Eigener Intranet-Bereich: Eine neutrale, gut auffindbare Seite, die interne und externe Verfahren gleichwertig beschreibt.
- Information auf der Webseite: Eine öffentliche Seite signalisiert Transparenz nach innen und außen.
- Klassische Aushänge: Besonders in Produktion oder Logistik, wo nicht jeder einen PC-Arbeitsplatz hat, sind Aushänge am Schwarzen Brett unverzichtbar.
- Regelmäßige Schulungen: Das Thema sollte fester Bestandteil von Compliance- und Führungskräftetrainings sein.
Wichtig ist eine neutrale Darstellung. Externe Meldewege dürfen nicht als weniger wünschenswert oder „Verrät“ dargestellt werden. Echte Transparenz stärkt das Vertrauen der Belegschaft und die Rechtssicherheit des Unternehmens.
Behörden schauen jetzt genauer hin
Die Betonung externer Kanäle im Gesetz ist bewusst gewählt. Sie dient als Sicherheitsnetz für Mitarbeiter, die interne Repressalien fürchten oder denen das Vertrauen in die firmeninterne Aufarbeitung fehlt.
Die Übergangsfristen sind seit über einem Jahr abgelaufen. Juristen gehen davon aus, dass Aufsichtsbehörden wie das BfJ ihre Prüfungen nun intensivieren. Die korrekte Information über externe Wege wird dabei ein zentraler Prüfstein sein. Unternehmen sollten ihre Prozesse daher dringend überprüfen. Dieses vermeintliche Detail zu ignorieren, könnte sich als teurer Fehler erweisen.
PS: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Juli 2023 verpflichtend und Aufsichtsbehörden prüfen stärker – jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Der kostenlose Leitfaden bietet konkrete Handlungsanweisungen, Vorlagen für Informationsseiten und Checklisten zur DSGVO-konformen Organisation von Meldekanälen. Ideal für Unternehmen, die Bußgelder vermeiden und ihre Compliance-Prozesse rechtsicher dokumentieren möchten. Kostenlosen HinSchG-Leitfaden jetzt herunterladen


