Grundsteuer, Finanzgericht

Grundsteuer: Finanzgericht lässt Revision zu – Bundesfinanzhof muss entscheiden

30.01.2026 - 16:33:11

Ein Berliner Finanzgericht hält die stärkere Besteuerung von Gewerbegrundstücken für rechtmäßig, überlässt die Grundsatzfrage jedoch dem Bundesfinanzhof in einem bundesweit relevanten Musterverfahren.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die höhere Belastung von Gewerbegrundstücken für verfassungsgemäß. Doch die zugelassene Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) bahnt ein neues Musterverfahren an, das bundesweit für Rechtssicherheit sorgen soll.

Damit rückt eine der zentralen Streitfragen der Grundsteuerreform erneut in den Fokus: Dürfen Gewerbeimmobilien steuerlich stärker belastet werden als Wohnimmobilien? Das Berliner Urteil vom 14. Januar, das nun veröffentlicht wurde, sagt zwar Ja. Gleichzeitig schickt es die grundsätzliche Frage aber an die obersten Finanzrichter in München weiter.

Worum geht es im konkreten Fall?

Geklagt hatten die Eigentümer eines als Nichtwohngrundstück eingestuften Grundstücks in Berlin. Das Finanzamt hatte für die Grundsteuer den höheren Steuermessbetrag von 0,45 Promille angesetzt. Für Wohngrundstücke gilt in der Hauptstadt hingegen ein reduzierter Satz von 0,31 Promille. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

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Das Finanzgericht wies die Klage ab. In seiner Begründung führte es aus, der Gesetzgeber verfolge mit der unterschiedlichen Behandlung legitime Ziele – wie die Förderung des Wohnens. Solche sachlich begründeten Differenzierungen lägen innerhalb seines weiten Gestaltungsspielraums.

Warum die Revision so bedeutsam ist

Der eigentliche Knackpunkt ist nicht die abgewiesene Klage, sondern die ausdrückliche Zulassung der Revision. Dieses Signal zeigt: Das Gericht erachtet die Rechtsfrage als so grundsätzlich, dass der Bundesfinanzhof sie endgültig klären muss. Experten erwarten, dass die Kläger diesen Schritt auch gehen werden.

Das kommende BFH-Verfahren wird damit zu einem der wichtigsten Musterverfahren der gesamten Grundsteuerreform. Es muss die Leitplanken setzen: In welchem Umfang dürfen Länder und Kommunen gewerbliche Immobilien steuerlich stärker belasten? Die Entscheidung wird für alle Bundesländer mit ähnlichen Regelungen wegweisend sein.

Abgrenzung zu früheren BFH-Entscheidungen

Bisher hatte der Bundesfinanzhof vor allem die Bewertungsmethodik für Wohngrundstücke geprüft. Im Dezember 2025 entschied er, dass die pauschalierten Verfahren des Bundesmodells verfassungskonform sind. Die aktuelle Frage aus Berlin ist jedoch eine andere.

Hier geht es nicht um die Ermittlung des Grundsteuerwerts, sondern um den nächsten Schritt: die Anwendung der unterschiedlichen Steuermesszahlen. Es ist die Frage nach der direkten Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber selbst – ein Punkt, den der BFH bisher noch nicht entschieden hat.

Lange Phase der Unsicherheit steht bevor

Bis zu einem endgültigen Urteil aus München werden voraussichtlich mehrere Jahre vergehen. Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien bedeutet das eine anhaltende Rechtsunsicherheit.

Dennoch ist die Zulassung der Revision ein entscheidender Schritt. Sie stellt sicher, dass diese zentrale Gerechtigkeitsfrage höchstrichterlich geklärt wird. Bis dahin bleiben Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide ein wichtiges Instrument für betroffene Eigentümer.

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