Fremdwährungskonten, Steuerfreiheit

Fremdwährungskonten: Steuerfreiheit für Zinsgewinne endet

03.02.2026 - 21:22:11

Verzinste Fremdwährungskonten unterliegen seit Jahresbeginn der sofortigen Abgeltungsteuer. Die einjährige Spekulationsfrist entfällt, Banken führen die Steuer automatisch ab.

Seit Jahresbeginn 2025 besteuern Banken Gewinne aus verzinsten Fremdwährungskonten automatisch – ein Paradigmenwechsel für private Anleger. Die einjährige Spekulationsfrist entfällt, stattdessen greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Zuschläge. Diese Neuregelung, basierend auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2022, beendet eine lange bestehende steuerliche Grauzone.

Vom Veräußerungsgeschäft zur Kapitalertragssteuer

Bislang fielen Währungsgewinne unter die Regelung für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Halte man eine Fremdwährung länger als ein Jahr, waren die Kursgewinne steuerfrei. Diese vorteilhafte Praxis ist für verzinsliche Guthaben nun Geschichte.

Die Finanzverwaltung stuft diese Erträge jetzt als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) ein. Die Folge: Jeder realisierte Gewinn ist sofort steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Statt des individuellen Einkommensteuersatzes gilt der pauschale Abgeltungsteuersatz.

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Was genau ist jetzt betroffen?

Die Neuregelung betrifft explizit verzinste Fremdwährungskonten. Als steuerpflichtiger Vorgang gilt nun nicht nur der Umtausch in Euro. Auch der Tausch in eine andere Währung oder die Umbuchung auf ein anderes verzinsliches Konto löst eine Steuerpflicht aus.

Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Für unverzinste Fremdwährungsguthaben gilt weiterhin die alte Regelung. Die einjährige Spekulationsfrist bleibt hier intakt, Gewinne danach sind steuerfrei. Auch reine Zahlungsverkehrskonten sind ausgenommen.

Banken als Steuereintreiber

Die praktisch größte Veränderung für Anleger ist die neue Rolle der Banken. Seit 2025 sind diese verpflichtet, Gewinne automatisch zu ermitteln und die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abzuführen.

Diese Meldepflicht führt zu mehr Transparenz und entlastet den Anleger von der Deklarationspflicht. Gleichzeitig rückt die Vergangenheit in den Fokus: Nicht deklarierte Gewinne aus Vorjahren könnten nun bei Prüfungen auffallen.

Teil eines größeren Trends

Die Verschärfung ist kein Einzelfall. Sie fügt sich in eine europaweite Strategie ein, steuerliche Lücken zu schließen und die Transparenz bei digitalen Vermögenswerten zu erhöhen.

Der nächste große Schritt folgt 2026: Mit der EU-Richtlinie DAC8 werden auch Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter zu umfassenden Meldungen verpflichtet. Die Ära intransparenter Kapitalerträge geht damit ihrem Ende entgegen.

Handlungsbedarf für Kontoinhaber

Anleger sollten jetzt ihre Depots überprüfen. Der entscheidende Punkt ist die Unterscheidung zwischen verzinsten und unverzinsten Konten. Die seit 2025 ausgestellten Steuerbescheinigungen der Bank müssen sorgfältig geprüft werden.

Wer in der Vergangenheit Gewinne nicht erklärt hat, sollte seine Situation klären. Professioneller Steuerberatung kann helfen, Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die steuerliche Grauzone bei Fremdwährungen ist Geschichte.

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