Finanzministerium legt Doppelbesteuerungsabkommen auf den Prüfstand
15.01.2026 - 14:52:12Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den aktuellen Stand der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) veröffentlicht. Die jährliche Übersicht zeigt eine steuerliche Landschaft im Wandel – geprägt von geopolitischen Konflikten und neuen globalen Standards. Für international tätige Unternehmen ist sie ein entscheidender Leitfaden.
Geopolitische Brüche verändern Steuerkarte
Die Spannungen in Osteuropa hinterlassen tiefe Spuren. Während Deutschland das DBA mit Russland völkerrechtlich nicht als beendet betrachtet, hat Moskau wesentliche Teile einseitig ausgesetzt. Praktische Konsequenz: Deutsche Besteuerungsrechte werden durch das Abkommen nicht mehr eingeschränkt. Das nationale Steueroasen-Abwehrgesetz füllt die entstandene Lücke.
Mit Belarus ist die Lage klarer. Das Abkommen wurde formell gekündigt und gilt seit 1. Januar 2025 nicht mehr. Diese Entwicklungen zwingen Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Region zu einer raschen Überprüfung ihrer Steuerstrategien.
BEPS-Reform: Globaler Mindeststandard setzt sich durch
Ein weiterer Treiber des Wandels ist das Mehrseitige Instrument (MLI) zur Umsetzung der internationalen BEPS-Standards gegen Gewinnverkürzung. Es modifiziert sukzessive Dutzende deutscher Abkommen.
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Seit 1. Januar 2025 gilt das MLI bereits für Verträge mit Ländern wie Frankreich, Spanien und Ungarn. Zum Jahreswechsel 2026 kamen weitere Staaten hinzu. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen genau prüfen, welche Fassung eines Abkommens für sie gilt – die alte oder die durch das MLI modernisierte. Das betrifft zentrale Fragen wie die Besteuerung von Dividenden oder Lizenzgebühren.
Praxis-Tipp: Vorläufige Festsetzung bei neuen Abkommen
Das BMF gibt den Finanzämtern eine wichtige Handlungsanweisung. Liegt ein für den Steuerpflichtigen günstigeres, bereits unterzeichnetes Abkommen vor, dessen Inkrafttreten aber ungewiss ist, sollen Festsetzungen vorläufig erfolgen. Dieser Schritt soll Rechtsunsicherheit in der Übergangsphase vermeiden.
Das Ministerium klärt auch den Fortbestand von Abkommen mit Nachfolgestaaten auf. So gelten die Verträge mit dem früheren Jugoslawien oder der Tschechoslowakei weiter für deren heutige Nachfolgestaaten wie Serbien oder Tschechien.
Wende in der Auslegung: Mehr Rechtssicherheit durch statische Methode
Parallel zur Übersicht vollzieht das BMF eine grundlegende Kehrtwende. Künftig gilt bei der Auslegung von DBA-Artikeln eine statische Methode. Maßgeblich ist allein der OECD-Musterkommentar zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht spätere Änderungen.
Diese Abkehr vom bisherigen dynamischen Ansatz folgt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Experten begrüßen den Schritt als Stärkung des Vertrauensschutzes. Unternehmen können sich nun auf eine stabile Auslegung verlassen, die nicht von unvorhersehbaren Kommentar-Änderungen abhängt.
Die BMF-Übersicht macht deutlich: Das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen ist kein statisches Konstrukt, sondern ein lebendiges Geflecht. Wer international agiert, muss diese Dynamik im Blick behalten – von geopolitischen Erschütterungen bis zur schleichenden Revolution durch globale Mindeststandards.
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