Feiertagsdebatte 2026: Flexibilität statt starrem Kalender
24.12.2025 - 13:00:12Die Diskussion um „verlorene“ Feiertage im kommenden Jahr entfacht eine grundsätzliche Debatte über Vielfalt und moderne Arbeitszeitmodelle in Deutschland.
Während die Politik über Ersatzfeiertage für Wochenend-Termine streitet, sehen Personalexperten eine größere Chance: den Abschied vom starren, christlich geprägten Feiertagskalender zugunsten flexibler und inklusiver Modelle. Der Kalender 2026 mit mehreren aufs Wochenende fallenden gesetzlichen Feiertagen dient dabei nur als Katalysator.
Gleich mehrere gesetzliche Feiertage wie der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) fallen 2026 auf ein Wochenende. Diese „Kalender-Pechsträhne“ für Arbeitnehmer hat politische Forderungen nach gesetzlichen Ersatzfeiertagen laut werden lassen.
Timon Dzienus, Sozialexperte der Grünen, nannte es diese Woche „unfair“, wenn Beschäftigte Ruhetage allein durch Kalenderkonstellationen verlieren. Er und Vertreter der Linken fordern ein Gesetz, das bei einem Wochenend-Feiertag den folgenden Montag frei gibt – eine Praxis, die in Ländern wie Großbritannien oder Belgien bereits üblich ist.
Arbeitgebervertreter wehren sich entschieden dagegen. Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstandsunion (MIT), verwies am Montag auf wirtschaftliche Folgen: Jeder zusätzliche Feiertag koste die deutsche Wirtschaft schätzungsweise 8,6 Milliarden Euro an Produktionsausfall. „Deutschland kann sich keine Ausweitung der ‚Feiertagsmentalität‘ leisten“, so Connemann.
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Die Personal-Chance: Von Ersatz- zu „Diversity-Tagen“
Während die Politik über Kosten und Ansprüche debattiert, nutzen fortschrittliche Personalabteilungen die Diskussion als Hebel für mehr Inklusion. Der starre, christlich geprägte Feiertagskalender zwingt muslimische, jüdische oder nicht-religiöse Mitarbeiter oft dazu, ihren begrenzten Urlaub für eigene hohe Feiertage zu opfern.
Die Lösung: „Flexible Feiertage“
Personal-Trendberichte aus dem Spätjahr 2025 verzeichnen einen Anstieg sogenannter „Flexible Feiertage“. Unternehmen gewähren dabei eine feste Anzahl individuell wählbarer freier Tage. Mitarbeiter können so an einem traditionellen Feiertag (z.B. Pfingstmontag) arbeiten – wenn der Betrieb es zulässt – und stattdessen Eid al-Fitr, Jom Kippur oder das orthodoxe Weihnachtsfest frei nehmen.
Dieser Ansatz löst zwei Probleme gleichzeitig: Er sichert die betriebliche Abdeckung an historisch freien Tagen und sendet ein starkes Signal der Wertschätzung an Beschäftigte anderer Glaubensrichtungen – ohne die Gesamtzahl der bezahlten freien Tage zu erhöhen.
Pionierarbeit leistet Schleswig-Holstein: Der Staat hat Ende 2025 eine Regelung für muslimische Landesbedienstete eingeführt, die unbezahlten Urlaub oder Gleitzeit für Ramadan und Eid al-Adha ermöglicht. Private Unternehmen ziehen nach, um Fachkräfte zu halten.
Rechtlicher Rahmen und Umsetzung 2026
Für Personalverantwortliche gilt es, komplexe Arbeitszeitgesetze zu beachten.
Aktuelle Rechtslage (Stand Dezember 2025)
Ein gesetzliches Recht auf Feiertagstausch besteht nicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermutigt Arbeitgeber jedoch, religiöse Praktiken zu ermöglichen.
* Christliche Feiertage: Bleiben gesetzliche Ruhetage. Arbeit an diesen Tagen erfordert einen betrieblich gerechtfertigten Grund.
* Nicht-christliche Feiertage: Hier besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Die Ablehnung eines Urlaubsantrags für einen hohen religiösen Feiertag ohne dringenden betrieblichen Grund kann jedoch nach AGG als diskriminierend gewertet werden.
Empfohlene Schritte für das erste Quartal 2026
Personalabteilungen sollten:
1. Bedarf ermitteln: Die Belegschaft anonym nach bedeutenden religiösen oder kulturellen Tagen befragen.
2. Handbücher aktualisieren: Klarstellen, dass Urlaubsanträge aus religiösen Gründen priorisiert werden.
3. Interkulturelle Kalender nutzen: Teamleitern einen Diversity-Kalender (z.B. von der Charta der Vielfalt) an die Hand geben, um Planungsfehler zu vermeiden.
Ausblick: Flexibilität als Wettbewerbsvorteil
Die Debatte wird sich voraussichtlich bis Januar hinziehen. Gewerkschaften wie Ver.di dürften „Zeitsouveränität“ in die anstehenden Tarifverhandlungen einbringen.
Experten sagen voraus: Ein Bundesgesetz für Ersatzfeiertage bleibt wegen des wirtschaftlichen Widerstands unwahrscheinlich. Die freiwillige Einführung flexibler Feiertagsmodelle wird jedoch zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor im Kampf um Talente. Unternehmen, die an starren Strukturen festhalten, riskieren, einen wachsenden Teil der Fachkräfte zu vergraulen.
Wie Personio in seiner aktuellen Trendanalyse feststellt, wird das „Employee Experience“ 2026 durch Personalisierung definiert. Mitarbeitern die Wahl zu lassen, ob sie das neue Jahr im Januar, Februar (Chinesisches Neujahr) oder Oktober (Rosch ha-Schana) feiern, ist ein kostengünstiger Benefit mit großer Wirkung auf Loyalität und Engagement.
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