Exportkontrolle, Recht

Exportkontrolle: Neues Recht für Cloud und Rüstung

06.02.2026 - 09:53:12

Zwei wichtige Neuregelungen für Compliance-Systeme deutscher Unternehmen treten in Kraft: Eine AWV-Änderung harmonisiert mit EU-Sanktionen, während ein BAFA-Paket neue Generalgenehmigungen für Tech- und Verteidigungsbranche schafft.

Deutsche Unternehmen müssen ihre Compliance-Systeme ab sofort an zwei wichtige Neuregelungen anpassen. Seit heute, dem 6. Februar 2026, gelten Änderungen an der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Parallel tritt das fünfte Maßnahmenpaket der Bundesausfuhramtes (BAFA) in Kraft. Es soll Bürokratie abbauen – besonders für die Tech- und Verteidigungsbranche.

§ 74 AWV: Nationales Recht wird EU-angepasst

Die heute in Kraft getretene Änderung des § 74 AWV dient vor allem der Harmonisierung mit EU-Sanktionen. Konkret wird die Liste der Länder mit nationalen Exportverboten gestrafft. Einträge wie Belarus wurden gestrichen.

Dahinter steckt kein Kontroll-Nachlass, sondern eine rechtliche Bereinigung. Wo umfassende EU-Sanktionen greifen, entfallen nun überflüssige nationale Doppelregelungen. Für Unternehmen ändert sich damit oft nur die Rechtsgrundlage im Exportkontroll-Matrix – von einem nationalen Verbot hin zu einer EU-Verordnung. Die eigentliche Ausfuhrsperre bleibt oder wird sogar strenger. Compliance-Abteilungen müssen ihre Prüfsoftware daher sofort aktualisieren.

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BAFA-Paket: Generalgenehmigungen für Cloud und Europa

Während die AWV-Änderung bestehende Listen anpasst, schafft das BAFA-Maßnahmenpaket vom 1. Februar neue Erleichterungen. Im Fokus stehen zwei neue Allgemeine Genehmigungen (AGG).

Die bemerkenswerteste Neuerung ist AGG Nr. 45. Sie regelt erstmals den Export von Technologie und Software über elektronische Medien – also Cloud-Computing und Datenspeicherung für den Rüstungssektor. Erlaubt ist die Speicherung auf Servern in EU-, NATO- und gleichgestellten Staaten, sofern diese die IT-Sicherheitsstandards des BSI-C5-Katalogs erfüllen. Diese Regelung kommt der Realität digitaler Lieferketten endlich entgegen.

AGG Nr. 46 soll die Zusammenarbeit im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) erleichtern. Sie vereinfacht den Transfer von Software und Technologie an Partner in EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und der Schweiz. Ziel ist die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie.

Zudem wurden bestehende Genehmigungen aktualisiert: AGG Nr. 21 gilt nun auch für Güter zur Erkennung chemischer und biologischer Kampfstoffe. AGG Nr. 24 wurde auf mehr Länder ausgeweitet und AGG Nr. 28 an den Beitritt Großbritanniens zu internationalen Exportkontrollabkommen angepasst.

Experten: Erleichterung ja, aber Risiko der Umgehung

Die Reaktionen aus Wirtschaft und Rechtsberatung sind überwiegend positiv. „Die neuen Generalgenehmigungen, insbesondere AGG 45 und 46, werden Hürden für Technologie- und Softwareunternehmen deutlich senken“, bewertet Hanna Vetter, Associate bei der Kanzlei Blomstein, die Änderungen. Sie adressierten endlich den Konflikt zwischen starren Exportgesetzen und moderner IT-Praxis.

Doch die Erleichterungen für Rüstungsexporte bleiben umstritten. Max Mutschler, Senior Researcher am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC), warnt vor Umgehungsrisiken. Vereinfachte Regeln für europäische Partner könnten theoretisch den Weiterexport von kontrollierten Komponenten in Drittländer mit niedrigeren Standards ermöglichen. Sein Appell: „Es braucht ein rigoroses Endverbleibskontroll-System.“

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Neben den Exportregeln läuft parallel die Modernisierung des Meldewesens der Bundesbank weiter. Die Übergangsfrist für alte XML-Formate endet im Sommer 2026. Compliance-Verantwortliche haben also eine doppelte Aufgabe.

  1. Screening-Listen aktualisieren: Die Änderungen zu § 74 AWV müssen sofort in die Sanktionsprüf-Tools integriert werden, um Fehlalarme zu vermeiden.
  2. Cloud-Verträge prüfen: Rüstungs- und Dual-Use-Exporteure sollten prüfen, ob ihre Cloud-Anbieter die C5-Anforderungen erfüllen, um AGG Nr. 45 nutzen zu können.
  3. AGG-Gültigkeit checken: Die Gültigkeitsdaten bestehender Generalgenehmigungen wie AGG 13, 17, 21 und 24 müssen überprüft werden. Viele wurden bis März 2026 oder 2027 verlängert.

Die Botschaft an die deutsche Wirtschaft ist klar: Die Erleichterungen für den europäischen Handel gehen mit der Verpflichtung zu erhöhter Wachsamkeit einher. Der digitale Außenhandel braucht präzise neue Standards.

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