Europäischer Krebs-Code setzt Arbeitgeber neu in die Pflicht
04.02.2026 - 14:53:11Die EU-Kommission und die Internationale Krebsforschungsagentur haben den neuen Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung vorgestellt. Erstmals richtet er sich explizit an Arbeitgeber und fordert eine „gemeinsame Verantwortung“ für den Schutz vor Krebsrisiken am Arbeitsplatz. Das bedeutet einen Paradigmenwechsel für Personalabteilungen und das Gesundheitsmanagement in Unternehmen.
Vom Lebensstil zur geteilten Verantwortung
Anlässlich des Weltkrebstags präsentierten die Behörden die fünfte Auflage des Kodex (ECAC5). Während frühere Versionen sich vor allem auf individuelle Lebensstilfaktoren konzentrierten, legt die aktualisierte Fassung nun ein deutliches Schwergewicht auf umwelt- und arbeitsbedingte Risiken. Der Kodex wurde von 12 auf 14 Empfehlungen erweitert.
Die zentrale Neuerung für die Wirtschaft ist die explizite Anerkennung einer „gemeinsamen Verantwortung“ zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Die Richtlinie weist Arbeitnehmer nun an, sich „über krebserregende Faktoren am Arbeitsplatz zu informieren und Ihren Arbeitgeber aufzufordern, Sie davor zu schützen“. Rechts experten deuten diese Formulierung als klare Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Sie werde wahrscheinlich zu einer stärkeren Prüfung betrieblicher Sicherheitsstandards führen.
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Proaktive Präventionskultur statt Minimal-Compliance
Der neue Kodex führt einen Zwei-Schichten-Ansatz ein: Neben Ratschlägen für Einzelpersonen enthält er konkrete „Politikempfehlungen“ für die Unternehmensführung. Diese sind eine direkte Reaktion auf Studien, die berufliche Exposition gegenüber Karzinogenen als einen großen, aber vermeidbaren Faktor für Krebserkrankungen in Europa identifiziert haben.
Für Personalverantwortliche heißt das: Die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards reicht künftig möglicherweise nicht mehr aus. Der Kodex fördert eine proaktive „Kultur der Prävention“. Die begleitenden Dokumente der IARC betonen, dass der Schutz der Beschäftigten die „ultimative Verantwortung der Arbeitgeber nach EU-Recht“ sei. Unternehmen werden aufgefordert, über grundlegende Schutzausrüstung hinauszugehen.
Die neuen Empfehlungen priorisieren die Substitution und Eliminierung krebserregender Stoffe gegenüber deren bloßer Eindämmung. Dies steht im Einklang mit dem umfassenderen „Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung“. Personalabteilungen sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen nun überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht nur sofortige Sicherheitsrisiken, sondern auch langfristige karzinogene Gefahren adressieren.
Drei konkrete Risikofelder für Arbeitgeber
Der aktualisierte Kodex identifiziert spezifische Berufsgefahren, die bisher oft vernachlässigt wurden. Drei Bereiche erfordern besondere Aufmerksamkeit:
1. Berufliche UV-Strahlung
Für Branchen mit Außenarbeit – wie Bau, Landwirtschaft und Logistik – führt der Kodex strengere Richtlinien für solare ultraviolette Strahlung ein. Arbeitgeber sollen UV-Exposition als steuerbares berufliches Karzinogen behandeln. Das erfordert angepasste Arbeitszeiten, Schutzkleidung und verpflichtende Pausen während der stärksten Sonnenstunden.
2. Radon-Gas in Innenräumen
ECAC5 lenkt den Fokus neu auf das radioaktive Edelgas Radon in Gebäuden. Der Kodex rät zur Prüfung lokaler Radon-Karten und zu professionellen Messungen. Für Facility-Manager bedeutet das: Luftqualitätsprüfungen müssen nun zwingend Radon, eine Hauptursache für Lungenkrebs bei Nichtrauchern, einschließen.
3. Chemische Exposition und „Gig“-Worker
Die Richtlinien berücksichtigen auch die sich wandelnde Arbeitswelt. Sicherheitsschulungen müssen sich künftig auch auf Subunternehmer, Solo-Selbstständige und Plattformarbeiter erstrecken. Damit wird eine erhebliche Lücke geschlossen, da externe Kräfte oft von betrieblichen Gesundheitsprogrammen ausgeschlossen waren.
Folgen für deutsche Unternehmen und Betriebsräte
Für deutsche Unternehmen bestätigt der neue Kodex die bestehenden Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz, fügt aber eine Ebene EU-weiten Drucks hinzu. Der Fokus auf „Governance“-Empfehlungen legt nahe, dass Betriebsräte diese neuen EU-Empfehlungen nutzen könnten, um strengere Betriebsvereinbarungen durchzusetzen.
Die Betonung der „Ermächtigung des Einzelnen“ passt zum deutschen Modell der Mitbestimmung. Personalabteilungen sollten auf Nachfragen von Mitarbeitervertretern zur Ausrichtung des Unternehmens an den 14 Empfehlungen vorbereitet sein. Die Aufforderung an Beschäftigte, „Sicherheitsanweisungen stets zu befolgen“, ist nun mit der gegenseitigen Verpflichtung der Arbeitgeber gekoppelt, diese Anweisungen klar und umfassend für alle Beschäftigtengruppen bereitzustellen.
Unternehmen, die an EU-finanzierten Forschungsprojekten wie der „4P-CAN“-Initiative teilnehmen oder grenzüberschreitend tätig sind, müssen eine aktive Übereinstimmung mit diesen Standards nachweisen, um Förderfähigkeit und Zertifizierungen zu behalten.
Das bedeutet der Kodex für die Regulierung der Zukunft
Die Veröffentlichung der fünften Auflage ist mehr als ein Publikationsereignis. Sie signalisiert eine Verschärfung des regulatorischen Umfelds. Der Kodex dient oft als Vorläufer verbindlicher EU-Richtlinien.
Experten erwarten, dass die EU-Kommission den ECAC5 als Grundlage für künftige Aktualisierungen der CMR-Richtlinie (zu krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) nutzen wird. Unternehmen, die diese höheren Standards jetzt proaktiv umsetzen, sind für die regulatorische Landschaft der späten 2020er Jahre besser aufgestellt.
Mit der weiteren Umsetzung des „Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung“ im Laufe des Jahres 2026 wird die Unterscheidung zwischen „Lebensstil“- und „Arbeitsplatz“-Prävention weiter verschwimmen. Die Personalabteilung rückt damit endgültig in das Zentrum des betrieblichen Kampfes gegen Krebs.
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