EuGH-Gutachten: Wie Beweise aus Datenschutzverstößen vor Arbeitsgerichten gelten
14.01.2026 - 21:01:12Ein wegweisendes Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte die Beweisführung in deutschen Kündigungs- und Arbeitsrechtsstreiten grundlegend verändern. Der Generalanwalt sprach sich für eine strenge Abwägung zwischen Datenschutz und Verfahrensgerechtigkeit aus.
Balanceakt zwischen Privatsphäre und Rechtsweg
Kann ein Arbeitgeber heimlich gesammelte Daten vor Gericht verwenden, selbst wenn deren Erhebung gegen die DSGVO verstieß? Diese zentrale Frage beschäftigt deutsche Arbeitsgerichte seit Jahren – nun gibt es erstmals klare Leitplanken von europäischer Ebene. Der Generalanwalt des EuGH lehnte pauschale Verbote ab, verlangt aber einen strengen Abwägungsprozess in jedem Einzelfall.
Nationale Gerichte müssen demnach prüfen, ob die Beweisverwendung notwendig ist, einem legitimen öffentlichen Interesse dient und auf einer nationalen Rechtsgrundlage beruht. Entscheidend wird die Gewichtung: Das Grundrecht des Arbeitnehmers auf Datenschutz steht gegen das Recht des Arbeitgebers auf ein faires Verfahren und das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Justiz.
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Konkrete Folgen für deutsche Arbeitsgerichte
Die Empfehlung bedeutet mehr Unsicherheit für Arbeitgeber, die auf heikel beschaffte Beweismittel setzen. Verdeckte Videoüberwachung, Auswertung privater Chats oder heimlich installierte Keylogger – all diese Praktiken werden nun noch riskanter. Deutsche Richter müssen künftig genau prüfen: Wie schwer war der mutmaßliche Verstoß des Arbeitnehmers? Wie massiv war der Datenschutzverstoß bei der Beweiserhebung? Gab es weniger eingreifende Alternativen?
Für Arbeitnehmer stärkt das Gutachten ihre Position erheblich. Es bestätigt, dass Datenschutzrechte auch dann gelten, wenn sie sich gegen den eigenen Arbeitgeber richten. Ein Verstoß gegen die DSGVO lässt Beweise nicht automatisch unverwertbar werden – macht ihre Verwendung aber zu einem juristischen Balanceakt.
Trend zu strengerer Datenschutz-Durchsetzung
Das Gutachten fügt sich in eine klare Entwicklung ein. Sowohl der EuGH als auch das Bundesarbeitsgericht haben in den vergangenen Jahren die Anwendung der DSGVO im Arbeitsverhältnis kontinuierlich verschärft. Die Zeiten, in denen Datenschutzverstöße in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nur eine Nebenrolle spielten, sind endgültig vorbei.
Rechtsexperten rechnen damit, dass der EuGH der Empfehlung seines Generalanwalts folgen wird – in der Mehrzahl der Fälle tun die Richter das. Die endgültige Entscheidung, die in den kommenden Monaten erwartet wird, wird deutsche Arbeitsgerichte zwingen, den Abwägungsprozess verbindlich in ihre Verfahren zu integrieren. Die Weichen für das Verhältnis von digitaler Beweisführung und Privatsphäre am Arbeitsplatz werden damit neu gestellt.


