EUDR, Entlastung

EUDR: Entlastung für KMU durch längere Fristen und weniger Bürokratie

22.01.2026 - 21:40:12

Die EU hat die Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Produkte deutlich entschärft. Unternehmen erhalten bis zu 18 Monate mehr Zeit und profitieren von vereinfachten Meldepflichten.

Die umstrittene EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte wird für kleine und mittlere Unternehmen deutlich entschärft. Brüssel verschiebt die Fristen um bis zu 18 Monate und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Brüssel, 22. Januar 2026 – Ein Aufatmen geht durch die europäische Wirtschaft: Die EU hat ihre strengen Regeln für entwaldungsfreie Produkte nach massivem Druck aus der Wirtschaft deutlich abgemildert. Kern der Änderungen sind längere Übergangsfristen und eine radikale Vereinfachung der bürokratischen Pflichten. Diese Woche informieren Handelskammern in ganz Deutschland über die konkreten Auswirkungen.

Wichtige Atempause: Fristen verschoben

Die wichtigste Nachricht für Zehntausende Betriebe: Der Start der umfassenden Sorgfaltspflichten wird verschoben. Statt Ende 2025 greifen die Regeln nun für große und mittlere Unternehmen erst am 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Hintergrund der Verschiebung sind massive technische Probleme. Das zentrale IT-System der EU wäre der Flut an erforderlichen Erklärungen zum ursprünglichen Termin nicht gewachsen. „Die gewonnene Zeit ist überlebenswichtig“, kommentiert ein IHK-Sprecher. „Unternehmen können nun in Ruhe Lieferketten analysieren und Prozesse anpassen.“

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Bürokratie-Abbau: Die „Once-Only“-Regel

Die vielleicht größte Erleichterung ist eine strukturelle Vereinfachung. Künftig muss nur noch der erste Inverkehrbringer eines Rohstoffs in der EU eine vollständige Sorgfaltserklärung beim EU-Register einreichen. Nachgelagerte Händler – oft KMU – sind von dieser Hauptpflicht befreit.

Sie müssen lediglich Kontaktdaten ihrer Lieferanten und die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung fünf Jahre lang aufbewahren. Diese „Once-Only“-Regel entlastet den Mittelstand erheblich und schiebt die Hauptverantwortung an den Anfang der Lieferkette.

Risikobewertung wird praktikabler

Zwar gibt es keine brandneuen Leitlinien, doch die bestehenden Regelungen bieten bereits spürbare Erleichterungen. Entscheidend ist das Länder-Benchmarking-System der EU. Beziehen Unternehmen aus offiziell anerkannten „Niedrigrisikoländern“, entfällt für sie die Pflicht zur umfassenden Risikobewertung.

Kleine Produzenten aus diesen Ländern sollen sogar mit einer einmaligen Registrierung auskommen. Die EU-Kommission hat zudem den Begriff des „vernachlässigbaren Risikos“ präzisiert. Liegt dieses vor, sind Unternehmen von weiteren Prüfungen befreit.

Was jetzt auf die Unternehmen zukommt

Der Fokus verlagert sich nun auf die technische Umsetzung. Die Funktionsfähigkeit des EU-IT-Systems bis Ende 2026 ist eine zentrale Herausforderung. Bis April 2026 werden weitere Klarstellungen zur IT-Implementierung erwartet.

Trotz der Entlastung mahnen Verbände weitere Praxishilfen an. Besonders bei der Auslegung der Legalitätsanforderungen – dem Nachweis der Rechtmäßigkeit im Herkunftsland – bestehen Unsicherheiten. Die kommenden Monate sind entscheidend, um letzte Hürden vor dem endgültigen Start aus dem Weg zu räumen. Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden.

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