EU-Zolltarif, Sonderregel

EU-Zolltarif 2026 beendet Sonderregel für Weihnachtsartikel

01.01.2026 - 08:21:12

Der neue EU-Zolltarif 2026 tritt heute in Kraft und beendet eine langjährige Ausnahme für Weihnachtswaren. Gleichzeitig führt er detaillierte Codes für grüne Technologien ein. Für Importeure bedeutet das sofortige Anpassungen.

Die wichtigste Änderung betrifft den Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur. Die bisherige Zusatzanmerkung 1 entfällt. Sie erlaubte bisher, „traditionelle“ Weihnachts- und Adventsartikel unter der günstigeren Position 9505 10 einzureihen – oft mit niedrigeren oder null Zollsätzen.

Mit der Streichung durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 harmonisiert die EU ihre Praxis nun mit den strengeren Weltzollorganisation (WZO)-Standards. Künftig dürfen nur noch Artikel unter 9505 fallen, die ausschließlich für festliche Anlässe entworfen und genutzt werden.

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Was bedeutet das konkret? Viele dekorative Artikel wie winterliche Figuren oder allgemeine „saisonale“ Dekoration aus Keramik, Glas oder Holz könnten nun neu klassifiziert werden – nach ihrem Material. Ein Keramik-Schneemann ohne eindeutiges Weihnachtsmotiv fällt dann wohl nicht mehr unter die günstigen Festartikel. Für Importeure drohen so höhere Zollsätze der Materialkapitel.

Neue Codes für grüne Schlüsseltechnologien

Parallel zur Verschärfung bei Festartikel setzt der Zolltarif 2026 klare Akzente auf die Energiewende. Ab sofort gelten neue, detaillierte codes für strategische Güter:

  • Batterietechnologie (Kapitel 28): Spezifische Unterpositionen für Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-Oxide (NMC) und Lithium-Eisenphosphat (LFP) – Schlüsselrohstoffe für E-Auto-Batterien.
  • Windenergie (Kapitel 73 & 84): Neue Codes für Stahltürme von Windkraftanlagen sowie separate Klassifizierungen für Rotorblätter. Diese Granularität soll Handelsverteidigung und CO₂-Nachverfolgung unterstützen.
  • Solarindustrie (Kapitel 38): Ein eigener Code für dotierte Photovoltaik-Wafer, um die Solar-Wertschöpfungskette besser abbilden zu können.

Diese Änderungen, bereits am 31. Oktober 2025 veröffentlicht, sind ab heute verbindlich für alle Zollanmeldungen.

Sofortiger Handlungsbedarf für Unternehmen

Für Logistik- und Compliance-Abteilungen gibt es keine Übergangsfrist. Die Systeme müssen sofort aktualisiert werden.

„Unternehmen müssen ihre Warenverzeichnisse heute überprüfen, nicht morgen“, raten Experten. Das Risiko ist zweigeteilt: Die Verwendung veralteter Codes von 2025 führt zur sofortigen Zurückweisung der Anmeldung durch Systeme wie ATLAS in Deutschland. Zudem könnten Nachverzollungen drohen, wenn Weihnachtsartikel weiter unter Kapitel 95 deklariert werden, aber die strengeren WZO-Kriterien nicht erfüllen.

Importeure von Dekorationsartikeln sollten ihre Produktportfolios dringend anhand der WZO-Erläuterungen prüfen. Ist ein Artikel langlebig und als allgemeine Deko nutzbar, gehört er wahrscheinlich nicht mehr in das günstigere Kapitel 95.

Ausblick: Der Weg zum digitalen Zoll

Das Tarifupdate 2026 ist Teil einer größeren Transformation. Noch in diesem Jahr erwarten Händler weitere Entwicklungen zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), dessen Übergangsphase in die volle Finanzierungsphase übergeht. Die neuen CN-Codes für Zement, Eisen, Stahl und Düngemittel dienen direkt dieser Berichtspflicht.

Zudem schreitet die Einführung der Zentralen Anmeldung für die Einfuhr (ZEI) voran. Deutschland plant die zweite Phase für Anfang 2026, die Unternehmen weitere Zentralisierungen ermöglicht.

Die erste Priorität bleibt jedoch die korrekte Anwendung des CN 2026. Bei den ersten Sendungen des Jahres werden die Zollbeamten genau hinschauen: Handelt es sich bei der „festlichen Dekoration“ wirklich um einen Festartikel – oder nur um eine Keramik-Ornament mit höherem Zollsatz?

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