EU-Vorschlag gegen Entwaldung erneut verschoben
07.01.2026 - 04:14:12Die EU hat die Einführung ihrer strengen Anti-Entwaldungs-Verordnung erneut um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben. Die Novelle bringt Erleichterungen, stößt aber auch auf Kritik von Umweltverbänden und Teilen der Wirtschaft.
Die EU hat die Einführung ihrer strengen Anti-Entwaldungs-Verordnung zum zweiten Mal verschoben. Große und mittlere Unternehmen müssen erst ab dem 30. Dezember 2026 vollständig konform sein.
Die Bestätigung folgte am Dienstag, nachdem die geänderte Verordnung bereits Ende Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Ursprünglich sollte die EU Deforestation Regulation (EUDR) bereits 2024 in Kraft treten, wurde dann auf 2025 verschoben und nun erneut um ein Jahr verlängert. Für Kleinst- und kleine Unternehmen (KMU) gilt sogar eine Frist bis zum 30. Juni 2027.
Atempause für die Wirtschaft
Hintergrund der Verschiebung sind anhaltende Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit und des bürokratischen Aufwands. Die Vorschrift verlangt von Unternehmen den Nachweis, dass Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kautschuk und Holz aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen, um in der EU verkauft werden zu dürfen.
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Handelsverbände wie COCERAL, FEDIOL und FEFAC begrüßen die Verlängerung. Sie argumentieren, die zusätzliche Zeit sei nötig, um praktikable Rückverfolgungssysteme aufzubauen und das zentrale IT-System der EU vollständig betriebsbereit zu machen. Dieses muss Millionen von Datensätzen verarbeiten können.
Bürokratieabbau und eingeschränkter Geltungsbereich
Neben der Fristverlängerung bringt die novellierte Verordnung spürbare Vereinfachungen mit sich. Eine wichtige Änderung betrifft die Meldepflichten für nachgelagerte Händler. Diese müssen nun keine neuen Sorgfaltspflichtenerklärungen mehr abgeben, wenn der Erstinverkehrbringer dies bereits getan hat. Stattdessen können sie sich auf die ursprüngliche Erklärungsnummer beziehen – ein Schritt, der doppelte Dateneingaben vermeiden soll.
Zudem wurde der Anwendungsbereich eingeschränkt. Bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen sind vorerst aus dem direkten Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen. Diese Entscheidung stößt in der Verlagswirtschaft auf Zustimmung, bei Umweltverbänden jedoch auf scharfe Kritik.
Geteilte Reaktionen: Erleichterung versus Frust
Die Reaktionen auf die Bestätigung der Verzögerung fallen gespalten aus. Umwelt-NGOs wie Fern und Mighty Earth verurteilen die „doppelte Verschiebung“ als „Rückzug von der Führungsrolle“. Sie warnen, die Wälder blieben so ein weiteres Jahr ungeschützt vor Ausbeutung.
Überraschenderweise zeigt sich auch bei einigen marktführenden Konzernen Frust. Unternehmen wie Nestlé und Mars hatten die EU-Politiker zuvor aufgefordert, am Zeitplan 2025 festzuhalten. Sie argumentieren, die Verzögerung bestrafe jene Firmen, die früh in Compliance investiert hätten, und verzerre den Wettbewerb zugunsten von Unternehmen, die ihre Vorbereitungen verschleppt hätten.
Vage Zukunft: Die Überprüfung im April 2026
Trotz der klaren neuen Fristen bleibt die regulatorische Lage dynamisch. Die geänderte Verordnung sieht eine verpflichtende „Vereinfachungsüberprüfung“ durch die EU-Kommission vor, die bis zum 30. April 2026 abgeschlossen sein muss.
Diese Bewertung der administrativen Auswirkungen könnte theoretisch zu weiteren Gesetzesvorschlägen führen, noch bevor die Dezember-2026-Frist greift. Analysten sehen darin eine anhaltende Unsicherheit. Unternehmen müssen sich auf die aktuelle Version des Gesetzes vorbereiten, gleichzeitig aber flexibel genug bleiben, um mögliche künftige Anpassungen umzusetzen.
Für große Unternehmen bedeutet dies: Sie haben nun zwölf Monate Zeit, um ihre Geolokalisierungsdaten zu sammeln und ihre Lieferketten lückenlos abzubilden. Die endgültige Deadline ist nun klar gesetzt.
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