CLP-Kennzeichnungspflichten

EU verschiebt CLP-Kennzeichnungspflichten bis 2028

27.11.2025 - 01:19:12

Die europäische Chemieindustrie kann aufatmen: Der Rat der Europäischen Union hat den sogenannten „Stop-the-Clock”-Mechanismus offiziell verabschiedet und damit die Fristen für die überarbeitete Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) verschoben. Nach der finalen Zustimmung der vergangenen Woche tritt die neue Regelung nun erst am 1. Januar 2028 in Kraft – mehr als ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Die Entscheidung ist Teil des umfassenden Vereinfachungspakets „Omnibus VI” der Europäischen Kommission. Ziel: die administrative Belastung für Unternehmen reduzieren, ohne dabei die hohen Sicherheitsstandards zu gefährden. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen dürften erleichtert sein – ihnen drohten bereits ab Juli 2026 kostspielige Umstellungen.

Die Verschiebung betrifft zentrale Bereiche, die erhebliche operative Veränderungen erfordert hätten. Laut dem verabschiedeten Ratstext gelten die Aufschübe für:

  • Etikettenformatierung: Vorgeschriebene Mindestschriftgrößen, Zeilenabstände und Farbvorgaben (etwa schwarze Schrift auf weißem Hintergrund)
  • Aufklapp-Etiketten: Neue Regeln für Gestaltung und Verwendung ausklappbarer Kennzeichnungen
  • Digitale Kennzeichnung: Anforderungen an digitale Etiketten und „digitale Kontaktdaten”
  • Online-Handel und Werbung: Pflicht zur Anzeige von Gefahreninformationen in Produktlisten und Anzeigen
  • Nachfüllstationen: Kennzeichnungsregeln für Chemikalien an Selbstbedienungsstationen

Durch die Bündelung aller Fristen auf einen einheitlichen Stichtag wollen die EU-Institutionen einen „harmonisierten Ausgangspunkt für die Compliance” schaffen. Eine gestaffelte Einführung hätte nach Ansicht von Experten Lieferketten erheblich durcheinandergebracht.

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Omnibus VI: Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Der Aufschub bildet das Herzstück des Omnibus-VI-Pakets, das die Kommission im Juli 2025 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie vorgelegt hatte. Das Paket erkennt die „bedeutenden und dringenden” Auswirkungen der CLP-Revision von 2024 auf Unternehmen an – insbesondere auf kleine und mittlere Betriebe.

„Das neu verabschiedete Gesetz verschafft Wirtschaftsakteuren im Chemiesektor mehr Zeit und Rechtssicherheit, einschließlich der Verpackungsindustrie”, erklärte ein EU-Beamter nach der Ratszustimmung. Die dänische Ratspräsidentschaft hatte den Vorschlag priorisiert und seine zügige Verabschiedung im Herbst ermöglicht.

Branchenverbände wie der Europäische Chemieverband Cefic begrüßen die Verzögerung. Unternehmen können ihre Etikettierungszyklen nun mit den neuen Anforderungen synchronisieren – was Millionen an Compliance-Kosten einsparen könnte. „Der ‚Stop-the-Clock’-Mechanismus ist ein strategischer und pragmatischer Schritt, der dem Chemiesektor Luft zum Atmen gibt”, kommentierten Regulierungsberater von ChemSafe Anfang November.

Gefahrenklassen bleiben auf der Agenda

Wichtig: Der „Stop-the-Clock”-Mechanismus betrifft primär Kennzeichnungs- und Kommunikationspflichten. Die Kernkriterien für neue Gefahrenklassen – etwa für endokrine Disruptoren (ED), persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT) sowie persistente, mobile und toxische Substanzen (PMT) – bleiben zentraler Bestandteil der EU-Chemiestrategie für Nachhaltigkeit.

Unternehmen müssen ihre Produktportfolios weiterhin gegen diese Gefahrenklassen prüfen. Die daraus resultierenden Kennzeichnungsänderungen profitieren jedoch von der verlängerten Frist bis 2028. Das Risiko nicht-konformer Lagerbestände sinkt damit deutlich.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in den kommenden Tagen tritt die Verordnung 20 Tage später in Kraft. Unternehmen sollten nun:

  1. Umsetzungspläne überarbeiten: Interne Zeitpläne für Etikettengestaltung und Software-Updates auf den 1. Januar 2028 anpassen
  2. Klassifizierungsprüfungen fortsetzen: Die wissenschaftliche Bewertung von Substanzen gegen neue Gefahrenklassen (ED, PBT, PMT) läuft weiter
  3. Omnibus-Entwicklungen beobachten: Weitere Vereinfachungsmaßnahmen des Omnibus-VI-Pakets könnten auch andere Regelwerke wie die Kosmetikverordnung betreffen

Die „Stop-the-Clock”-Entscheidung verschafft eine Atempause – ändert aber nichts am Ziel: ein transparenteres, digitaleres und schützenderes Rahmenwerk für Chemikaliensicherheit in Europa. Die verlängerte Frist stellt lediglich sicher, dass die Industrie dieses Ziel erreichen kann, ohne über unrealistische Deadlines zu stolpern.

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