EU verschärft Chemikalien-Regeln: Unternehmen unter Druck
09.02.2026 - 06:32:12Für europäische Unternehmen wird die Compliance in der Lieferkette 2026 deutlich komplexer. Neue Gefahrenklassen und die Aufnahme weiterer Stoffe in die Verbotsliste zwingen Hersteller und Händler zum schnellen Handeln.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Anfang Februar n-Hexan und Bisphenol AF (BPAF) offiziell in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Diese Entscheidung löst sofortige Informationspflichten aus. Gleichzeitig laufen Fristen für neue Gefahrenklassen nach der CLP-Verordnung ab. Diese gezielten Schritte zeigen: Die Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie schreitet voran, auch wenn die große REACH-Reform weiter auf sich warten lässt.
Sofortige Pflichten durch neue SVHC-Listungen
Ab sofort müssen Lieferanten ihre gewerblichen Kunden informieren, wenn ein Produkt einen der neu gelisteten Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthält. Das schreibt Artikel 33 der REACH-Verordnung vor. Verbraucher können diese Information auf Anfrage binnen 45 Tagen einfordern.
Zusätzlich ist eine Meldung in der SCIP-Datenbank der ECHA erforderlich. Diese soll Transparenz über gefährliche Stoffe im gesamten Lebenszyklus eines Produkts schaffen. Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen umgehend aktualisiert werden. Der SVHC-Status muss im Abschnitt 15 klar deklariert sein. Die verbindliche Einstufung für n-Hexan gilt bereits ab dem 26. Mai 2026.
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CLP-Verordnung: Wichtige Fristen stehen an
Parallel zu den SVHC-Anforderungen enden 2026 entscheidende Übergangsfristen der CLP-Verordnung. Neue Gefahrenklassen für endokrinschädliche sowie persistente und mobile Stoffe wurden bereits 2023 eingeführt. Jetzt wird ihre Anwendung verbindlich.
Für neu auf den Markt gebrachte Gemische gelten die Regeln ab 1. Mai 2026. Für Stoffe, die bereits vor Mai 2025 im Umlauf waren, gilt eine Schonfrist bis 1. November 2026. Unternehmen müssen ihre Stoffe und Gemische neu bewerten. Die Ergebnisse fließen in Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt ein – dem zentralen Kommunikationsinstrument in der Lieferkette.
Fokus auf Digitalisierung und schärfere Kontrollen
Während die umfassende „REACH 2.0“-Reform weiter verzögert wird, setzen die Behörden auf zwei andere Schwerpunkte: digitale Kommunikation und schärfere Durchsetzung.
Das ECHA-Durchsetzungsforum konzentriert sich 2026/2027 auf Importe und den Online-Handel. Frühere Kontrollen hatten erhebliche Mängel aufgezeigt. Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung voran. Die Anwendung der Ökodesign-Verordnung und die Einführung des Digitalen Produktpasses für erste Warengruppen beginnen 2026. Unternehmen, die früh in digitale Stoffdaten-Managementsysteme investieren, sichern sich einen strategischen Vorteil.
Proaktives Handeln wird zum Wettbewerbsfaktor
2026 markiert einen Wendepunkt für die chemikalienrechtliche Compliance. Die gezielten Verschärfungen erhöhen den Druck auf die gesamte Lieferkette. Unternehmen müssen ihre Prozesse kontinuierlich anpassen: von der Beobachtung der SVHC-Liste über die fristgerechte Aktualisierung aller Dokumente bis zur lückenlosen Kommunikation.
Langfristig zielt die EU-Strategie darauf ab, bedenkliche Stoffe durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Wer sich jetzt mit Substitution beschäftigt, umgeht nicht nur künftige Zulassungsverfahren, sondern positioniert sich auch als nachhaltiger und zukunftsfähiger Partner im europäischen Binnenmarkt.
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