EU-Taxonomie, Berichtspflicht

EU-Taxonomie setzt digitale Berichtspflicht für Konzerne fest

26.01.2026 - 14:23:12

Die EU-Kommission hat die verbindlichen technischen Vorgaben für den neuen digitalen Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR) veröffentlicht. Betroffene Unternehmen müssen ihre Steuerdaten ab sofort im iXBRL-Format offenlegen.

Die EU schreibt Großkonzernen ab sofort ein digitales Format für ihre öffentlichen Steuerberichte vor. Die heute bestätigten Taxonomie-Vorgaben machen die technischen Spielregeln für den neuen Ertragsteuerinformationsbericht verbindlich. Für deutsche Unternehmen beginnt damit der Endspurt zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie.

Digitale Pflicht: iXBRL wird Standard

Ab sofort müssen alle betroffenen Konzerne ihre Steuerberichte im Inline XBRL (iXBRL)-Format veröffentlichen. Diese Entscheidung der EU-Kommission beendet die Phase der Ungewissheit über die technische Umsetzung. Die Taxonomie legt exakt fest, welche Daten – wie „Umsatzerlöse“ oder „Gewinn vor Steuern“ – mit welchen digitalen Tags zu kennzeichnen sind.

Die Vorgaben gelten für den sogenannten Public Country-by-Country Report (pCbCR), den die EU mit der Richtlinie (EU) 2021/2101 eingeführt hat. In Deutschland wurde diese in den §§ 342 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) umgesetzt. Das digitale Format soll maschinelle Auswertungen durch Investoren, NGOs und Behörden ermöglichen und entspricht dem Standard für elektronische Finanzberichte (ESEF).

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Wer in Deutschland betroffen ist

Die Pflicht trifft hierzulande kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzernmütter mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Sie müssen ihren Ertragsteuerinformationsbericht gemäß § 342l HGB erstellen.

Die Veröffentlichung muss sowohl auf der Unternehmenswebsite als auch im Unternehmensregister erfolgen. Eine Ausnahme bietet die „Website-Exemption“ (§ 342n HGB): Statt den vollständigen Bericht selbst zu hosten, reicht ein Link zum Register. Die neue Taxonomie enthält spezielle Tags, um diese Ausnahme automatisiert kenntlich zu machen.

Die Uhr tickt: Für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2025 enden, ist der erste öffentliche Bericht spätestens bis 31. Dezember 2026 fällig. Steuer- und IT-Abteilungen haben damit weniger als ein Jahr, um ihre Systeme anzupassen.

Technische Hilfen und die „Common Template“

Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2025 ein Paket mit Umsetzungshilfen veröffentlicht. Dazu gehören:
* Die XBRL-Taxonomie: Das digitale Regelwerk mit allen Definitionen.
* Ein Reporting Manual: Eine technische Anleitung für Softwarehersteller.
* Ein Report Generator: Ein Tool der EU, um kleinere Unternehmen bei der Erstellung kompatibler Dateien zu unterstützen.

Kernstück ist die „Common Template“. In dieser Vorlage müssen Konzerne ihre Steuerdaten für jeden EU-Mitgliedstaat sowie für Länder auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete („Schwarze“ und „Graue Liste“) aufschlüsseln.

Strategische Herausforderungen für Konzerne

Die öffentliche Transparenz stellt Unternehmen vor neue strategische Fragen. Im Gegensatz zum vertraulichen Länderbericht (BEPS Action 13) sind die pCbCR-Daten für alle einsehbar – auch für Medien und Wettbewerber.

Experten raten dringend zu Probeläufen („Dry Runs“) noch in diesem Jahr. Nur so lassen sich Abweichungen zwischen interner Buchhaltung, Steuererklärung und öffentlicher Meldung früh erkennen. Die deutsche Schutzklausel erlaubt es, geschäftsschädigende Informationen bis zu vier Jahre wegzulassen. Die Nutzung dieser Option muss in der Taxonomie jedoch gekennzeichnet werden, was möglicherweise als mangelnde Transparenz interpretiert werden könnte.

Klarer Fahrplan bis zur ersten Einreichung

Mit der Veröffentlichung der Taxonomie ist der Fahrplan verbindlich. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird als zentrale Stelle in Deutschland die Berichte entgegennehmen. Die EU-Kommission plant für Mitte 2026 eine erste Überprüfung der Taxonomie, um Erfahrungen aus der Praxis zu berücksichtigen.

Unternehmen, die ihre Vorbereitungen jetzt verzögern, riskieren hohe Strafen. Bei Verstößen gegen die Veröffentlichungspflicht drohen in Deutschland Bußgelder von bis zu 250.000 Euro. Der Countdown für die neue Ära der Steuertransparenz läuft.

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