EU-Taxonomie, Regeln

EU-Taxonomie: Neue Regeln entlasten Immobilienbranche

29.01.2026 - 09:13:11

Die EU-Kommission reduziert die Bürokratie für grüne Investitionen. Neue Wesentlichkeits-Schwellen entlasten Unternehmen, der Meldeaufwand sinkt um bis zu 64 Prozent.

Die EU-Kommission hat die Berichtspflichten für nachhaltige Investitionen vereinfacht. Die neuen Regeln sollen vor allem den bürokratischen Aufwand für die Immobilienwirtschaft reduzieren. Sie gelten rückwirkend für 2025.

Weniger Bürokratie für Unternehmen

Die Kernänderung: Kleine Geschäftsbereiche müssen nicht mehr geprüft werden. Konkret führt die Verordnung sogenannte Wesentlichkeitsschwellen ein. Aktivitäten, die weniger als zehn Prozent der Umsätze oder Ausgaben ausmachen, sind von der aufwändigen Konformitätsprüfung befreit.

Zusätzlich sinkt der Meldeaufwand drastisch. Für Nicht-Finanzunternehmen könnte sich die Zahl der zu berichtenden Datenpunkte um bis zu 64 Prozent verringern. Zur Unterstützung hat die Kommission vereinfachte Vorlagen und ein offizielles FAQ-Dokument veröffentlicht.

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Warum die Taxonomie so wichtig ist

Das Regelwerk ist das Herzstück des European Green Deal. Es klassifiziert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Das Ziel: Kapital in grüne Projekte lenken und Greenwashing verhindern.

Eine Aktivität ist nachhaltig, wenn sie eines von sechs Umweltzielen wesentlich fördert, ohne anderen zu schaden. Diese Ziele sind:
* Klimaschutz
* Anpassung an den Klimawandel
* Schutz von Wasser und Meeren
* Kreislaufwirtschaft
* Vermeidung von Umweltverschmutzung
* Erhalt der biologischen Vielfalt

Für Immobilienunternehmen sind vor allem die Kriterien für Neubau, Renovierung und Gebäudebesitz relevant.

Entlastung für einen Schlüsselsektor

Die Vereinfachungen kommen nicht von ungefähr. Der Gebäudesektor ist für einen großen Teil der EU-Emissionen verantwortlich und stand besonders unter Druck. Branchenverbände wie der ZIA kritisierten lange die hohe Komplexität der Nachweisführung.

Sie sahen darin ein Hemmnis für dringend benötigte Investitionen in die energetische Sanierung. Die neuen Regeln sind eine direkte Antwort auf diese Kritik aus der Wirtschaft.

Was bleibt, was ändert sich?

Experten betonen: Die Erleichterungen reduzieren zwar den Aufwand, die grundlegenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit bleiben bestehen. Die Taxonomie-Konformität wird weiterhin ein entscheidender Wettbewerbsfaktor sein – sie beeinflusst zunehmend den Zugang zu Finanzierungen und die Attraktivität von Investments.

Für die Unternehmen beginnt jetzt die Umsetzungsphase. Die Möglichkeit, die Regeln schon für 2025 anzuwenden, bietet Flexibilität. Doch der regulatorische Druck bleibt hoch. Parallel steht die nationale Umsetzung der verschärften EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) an, die bis Mai 2026 erfolgen muss.

Für Eigentümer bedeutet das: Strategische Sanierungspläne und eine solide ESG-Datengrundlage sind kein Nice-to-have, sondern essenziell, um den Wert ihrer Immobilien langfristig zu sichern.

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