EU-Sanktionen, Iran

EU-Sanktionen gegen Iran: Schonfrist für Unternehmen endet

27.01.2026 - 07:56:12

Die EU-Sanktionen gegen den Iran sind vollständig in Kraft. Alle Geschäfte, auch Altverträge, sind nun verboten. Unternehmen müssen ihre Compliance dringend anpassen.

Für europäische Unternehmen ist der Handel mit Iran nun vollständig von den wieder in Kraft getretenen Atom-Sanktionen erfasst. Die Übergangsfrist zur Erfüllung alter Verträge lief mit dem Jahreswechsel aus. Diese Entwicklung markiert eine deutliche Verschärfung des europäischen Kurses gegenüber Teheran.

Keine Ausnahmen mehr für Altverträge

Die Schonfrist war eine vorübergehende Regelung, die nach der EU-Entscheidung vom 30. September 2025 eingeführt wurde. Damals wurden umfangreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen wieder aktiviert, die im Rahmen des internationalen Atomabkommens (JCPOA) ausgesetzt waren. Ausgelöst wurde dieser „Snap-back“-Mechanismus durch die E3-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Sie warfen Iran erhebliche Verstöße gegen seine nuklearen Verpflichtungen vor.

Bis zum 1. Januar 2026 durften Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, noch abgewickelt werden. Diese Frist ist nun abgelaufen. Alle von den Sanktionen erfassten Geschäfte sind ab sofort strikt verboten – unabhängig vom Vertragsdatum.

Umfangreiche Handelsbeschränkungen in Kraft

Die wieder geltenden Verbote sind weitreichend und treffen mehrere Schlüsselsektoren der iranischen Wirtschaft. Die deutsche Bundesstelle für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) listet in ihrer aktuellen Leitlinie ein breites Spektrum betroffener Güter auf.

Dazu zählt ein umfassendes Verbot für die Aus- und Einfuhr von Dual-Use-Gütern sowie speziellen nuklearrelevanten Materialien. Die Beschränkungen betreffen auch Schlüsselausrüstungen für den Energiesektor, bestimmte Unternehmenssoftware und Metalle wie Graphit. Der Handel mit Gold, Edelmetallen und Diamanten ist ebenfalls untersagt.

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Die Maßnahmen gehen über Waren hinaus: Verboten sind auch damit verbundene technische Unterstützung, Maklerdienste und Finanzierungen. Die BAFA betont, dass diese Exportkontrollen für alle Geschäfte mit iranischen Personen oder Unternehmen weltweit gelten, nicht nur für Direktexporte nach Iran.

Unternehmen müssen Compliance überprüfen

Für europäische Firmen bedeutet das Ende der Übergangsfrist eine gründliche Überprüfung aller Iran-bezogenen Aktivitäten. Die weitere Abwicklung von Verträgen aus der Zeit vor dem „Snap-back“ verstößt nun gegen EU-Recht. Branchenverbände und Rechtsexperten raten dringend, interne Compliance-Programme und Screening-Prozesse an die verschärften Regeln anzupassen.

Die entsprechende EU-Verordnung 2025/1975 machte die Sanktionsaussetzungen des Atomabkommens rückgängig. Dies geschah, nachdem der UN-Sicherheitsrat keine Resolution zur Aufrechterhaltung der Sanktionserleichterungen verabschiedet hatte. Für sensible nukleare Güter und Technologien gibt es nun keinerlei Ausnahmen mehr.

Strategische Wende: EU verschärft Kurs deutlich

Das strikte Auslaufen der Altverträge unterstreicht einen strategischen Kurswechsel Europas. Die anfängliche Bereitschaft, das Atomabkommen zu erhalten, ist wachsender Sorge über Irans nukleare Fortschritte und geopolitische Aktivitäten gewichen.

Diese härtere Linie zeigt sich auch in jüngsten EU-Maßnahmen. Am 20. Januar 2026 schlug die Europäische Kommission neue Sanktionen vor, die gezielt Irans Export von wichtigen Drohnen- und Raketentechnologien treffen sollen. Analysten sehen darin eine direkte Reaktion auf die militärische Unterstützung Irans für Russland und andere regionale Akteure. Die EU setzt damit wirtschaftlichen Druck ein, um ein breiteres Spektrum von Sicherheitsbedrohungen zu adressieren.

Ausblick: Höhere Risiken und neue Verbote

Unternehmen müssen sich auf erhöhte Prüfungen und eine sich weiter entwickelnde Sanktionslandschaft einstellen. Das Ende der Übergangsfrist ist ein definitiver Schritt, aber wohl nicht der letzte. Die neu vorgeschlagenen Sanktionen gegen die Rüstungstechnologie-Industrie werden derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren beraten und könnten die Handelsbeschränkungen weiter verschärfen.

Exporteure sollten in engem Kontakt mit nationalen Behörden wie der BAFA bleiben, um über Änderungen informiert zu sein. Der Fokus liegt nun vollständig auf der Navigation in einem dauerhaft restriktiven Handelsumfeld, in dem die Risiken von Verstößen gravierend sind. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, während die Unternehmen ihre Strategien anpassen und die EU ihre nächsten Schritte in der Iran-Politik finalisiert.

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