EU-Kommission will Recht auf Abschalten per Gesetz festschreiben
29.01.2026 - 07:09:12Die EU will die ständige Erreichbarkeit nach Feierabend gesetzlich verbieten. Die Konsultation zum geplanten „Quality Jobs Act“ ist abgeschlossen – nun prallen die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften aufeinander.
Das Vorhaben ist Teil einer breiten EU-Strategie, um die Arbeitswelt an die Digitalisierung anzupassen. Konkret soll ein europaweit gültiges „Recht auf Nichterreichbarkeit“ eingeführt werden. Damit reagiert Brüssel auf die zunehmende Entgrenzung von Beruf und Privatleben durch Homeoffice und mobile Arbeit. Die Konsultationsfrist für den Gesetzesvorschlag ist diese Woche ausgelaufen. Hunderte Stellungnahmen von Verbänden liegen nun vor.
Im Kern geht es darum, Arbeitnehmer vor dem Druck zu schützen, ständig erreichbar sein zu müssen. E-Mails am Abend, Anrufe im Urlaub – diese „Always-on-Kultur“ führt laut Experten zu mehr Stress und Burn-out. Der geplante „Quality Jobs Act“ soll klare Regeln für Ruhezeiten schaffen. Beschäftigte hätten dann das Recht, dienstliche Kommunikationsmittel nach Feierabend abzuschalten – ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
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Die genaue Ausgestaltung war ein Streitpunkt in der Konsultation. Wie wird die Arbeitszeit erfasst? Wie lässt sich Nichterreichbarkeit technisch umsetzen? Auf diese Fragen muss die EU-Kommission nun eine Antwort finden.
Gewerkschaften jubeln, Arbeitgeber warnen
Die Positionen liegen weit auseinander. Gewerkschaften in ganz Europa begrüßen den Vorstoß. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) hatte bereits 2025 eine verbindliche EU-Richtlinie gefordert. Aus ihrer Sicht ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, um Ruhezeiten zu schützen und die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Klare Regeln würden langfristig sogar die Produktivität steigern.
Wirtschaftsverbände sehen das anders. Sie warnen vor Überregulierung und einem Verlust an Flexibilität. Starre Vorschriften könnten global agierenden Unternehmen schaden und betriebliche Abläufe stören. Viele plädieren für branchenspezifische Lösungen statt eines Pauschalgesetzes. Die bestehende Arbeitszeitrichtlinie biete ausreichend Schutz.
Was bedeutet das für Deutschland?
In Deutschland ist das Thema brisant. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitsschutz gestärkt, ein explizites „Recht auf Abschalten“ gibt es aber nicht. Eine EU-Richtlinie würde hier für klare Verhältnisse sorgen.
Unternehmen müssten ihre Kommunikationskultur grundlegend überdenken. Führungskräfte wären angehalten, Ruhezeiten zu respektieren. Systeme zur Zeiterfassung müssten angepasst werden. Für Millionen Arbeitnehmer wäre das Gesetz ein großer Gewinn – und könnte die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz deutlich verbessern. Die Umsetzung in nationales Recht würde in Deutschland wohl erneut heftige Debatten auslösen.
Langer Weg bis zum fertigen Gesetz
Bis das Gesetz in Kraft tritt, dauert es noch. Die EU-Kommission wertet nun monatelang die Stellungnahmen aus. Anschließend folgt der Entwurf für den „Quality Jobs Act“, über den Parlament und Rat beraten.
Experten rechnen nicht vor Ende 2026 mit einer Verabschiedung. Danach hätten die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, typischerweise zwei Jahre Zeit zur nationalen Umsetzung. Trotz des langen Weges ist ein wichtiger Schritt getan: Die Neuregulierung der digitalen Arbeitswelt in Europa ist eingeleitet.
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