EU-Klimazoll, Autoteile

EU-Klimazoll wird auf Autoteile und Haushaltsgeräte ausgeweitet

23.12.2025 - 23:00:12

Die EU-Kommission will den CO2-Grenzausgleich auf fertige Produkte ausdehnen – und löst damit heftige Kritik aus.

Brüssel verschärft den Kampf gegen klimaschädliche Importe deutlich. Nur Tage vor dem Start der endgültigen CO2-Grenzausgleichs-Mechanismus (CBAM)-Regeln am 1. Januar 2026 legt die EU-Kommission einen Plan vor, der den Kreis der betroffenen Waren massiv erweitert. Künftig sollen nicht nur Grundstoffe wie Stahl, sondern auch fertige Autoteile, Waschmaschinen und Industrieanlagen den Klimazoll zahlen. Das Ziel: Schlupflöcher schließen, durch die Produktion einfach ins Ausland verlagert werden könnte.

Der aktuelle CBAM deckt vor allem Rohmaterialien ab. Der neue Entwurf, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, zielt dagegen auf etwa 180 Kategorien sogenannter Downstream-Produkte. Konkret nennt die Kommission Waschmaschinen, Kühlschränke, Automobilkomponenten, Maschinen und Baugeräte.

Anzeige

Passend zum Thema CBAM – viele Importeure wissen nicht, welche Berichtspflichten sie künftig erfüllen müssen und riskieren empfindliche Strafen. Ein kostenloses E‑Book erklärt verständlich die neuen CBAM-Reporting-Anforderungen, zeigt Ausnahmen und liefert eine praktische Checkliste zur Erfassung der eingebetteten Emissionen in komplexen Produkten. Ideal für Importverantwortliche, Einkaufs- und Compliance-Teams, die jetzt zügig handeln müssen. CBAM-Reporting-Guide kostenlos herunterladen

Hintergrund ist die Sorge vor Carbon Leakage: Hersteller könnten einfach fertige Waren importieren, anstatt den bereits mit CBAM belegten Rohstahl, um die CO2-Kosten zu umgehen. „Der Vorschlag adressiert das Risiko, dass sich produzierende Unternehmen wegen höherer Inputkosten in Länder mit laxeren Umweltregeln verlagern“, heißt es im Begleittext der Kommission. Die Ausweitung soll voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Tausende neue Unternehmen im Compliance-Netz

Eine Analyse der Anwaltskanzlei CMS vom 22. Dezember kommt zu einem deutlichen Urteil: Die Ausweitung könnte schätzungsweise 7.500 zusätzliche Importeure in den CBAM-Kontrollbereich bringen. Diese müssten dann die „eingebetteten Emissionen“ von Stahl- und Aluminiumteilen in ihren komplexen Produkten nachweisen und deklarieren.

Als politisches Zugeständnis und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen schlägt die Kommission parallel einen Temporären Dekarbonisierungsfonds (TDF) vor. Dieser soll mit 25 Prozent der Einnahmen aus dem CBAM-Zertifikatehandel gespeist werden und von 2028 bis 2029 EU-Produzenten unterstützen, die in der Übergangsphase besonders verwundbar sind.

Sturm der Entrüstung in der Wirtschaft

Der Vorstoß stößt auf massiven Widerstand. Der Verband der hessischen Unternehmerverbände (VhU) kritisierte den Plan scharf. „Zölle sind kein Ersatz für mangelnde Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses. Es sei der völlig falsche Ansatz, erst die heimische Industrie durch zu hohe CO2-Preise zu schwächen und dann mit Klimazöllen gegensteuern zu wollen.

Der Verband warnt vor einem bürokratischen Monster. Die Nachweispflicht für Emissionen entlang komplexer Lieferketten – etwa bei einem Auto – sei für viele Unternehmen „praktisch nicht zu bewältigen“.

Auch international drohen neue Handelsspannungen. Große Exportnationen wie China und die USA sehen in der Ausweitung eine versteckte Protektionsmauer. Bei der Welthandelsorganisation (WTO) laufen bereits Diskussionen, ob die Maßnahme mit internationalem Handelsrecht vereinbar ist. Bis 2030 könnte der erweiterte Mechanismus jährlich über 2 Milliarden Euro einbringen.

Countdown zum Jahreswechsel läuft

Unabhängig von der umstrittenen Erweiterung tritt der CBAM in seiner Grundversion in wenigen Tagen in die entscheidende Phase. Ab 1. Januar 2026 müssen Importeure der bereits erfassten Grundstoffe erstmals finanziell haften und Zertifikate für ihre CO2-Lücke kaufen.

Der Legislativprozess für die Ausweitung auf Fertigprodukte wird sich über 2026 ziehen. Das geplante Inkrafttreten 2028 soll Verhandlungsraum lassen. Die Botschaft aus Brüssel ist jedoch klar: Die EU will Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfassen. Die Zeit, in der sich die finale Montage klimaintensiver Güter einfach aus dem Block verlagern ließ, läuft ab.

Anzeige

PS: Noch unsicher, ob Ihre importierten Waren – etwa Automobilkomponenten oder Haushaltsgeräte – künftig CBAM-pflichtig sind? Das gratis E‑Book bietet eine schnelle Betroffenheitsprüfung, konkrete Melde‑Vorlagen und Praxistipps zur Vermeidung von Strafen. Besonders Importeure von Stahl- und Aluminiumteilen finden praxiserprobte Checklisten zur Deklaration der eingebetteten Emissionen. Jetzt CBAM-Checkliste downloaden

@ boerse-global.de