EU-Klimazoll, CBAM

EU-Klimazoll CBAM startet mit scharfen Strafaufschlägen für Düngemittel

25.12.2025 - 23:13:12

Der neue EU-CO?-Grenzausgleich führt ab Januar 2026 zu erheblichen Mehrkosten für Düngemittelimporte, da pauschale Emissionswerte mit Strafaufschlägen belegt werden.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der europäische CO₂-Grenzausgleich (CBAM) zur finanziellen Realität – und trifft besonders den Agrarsektor. Die EU-Kommission hat kurz vor dem Start ein umstrittenes Berechnungsmodell für Import-Emissionen verabschiedet. Es sieht hohe Strafaufschläge für pauschale Emissionswerte vor. Für die deutsche Landwirtschaft, die stark von Stickstoffimporten abhängt, drohen erhebliche Mehrkosten.

Strafregime für pauschale Emissionswerte

Am 22. Dezember veröffentlichte die Kommission die lang erwarteten Durchführungsbestimmungen. Sie legen fest, wie eingebettete Emissionen berechnet werden, wenn keine verifizierten Daten von Herstellern außerhalb der EU vorliegen. Kernstück ist ein gestaffeltes Strafaufschlags-System für sogenannte Standardwerte. Diese pauschalen Emissionsschätzungen gelten, wenn Lieferanten keine konkreten Nachweise liefern.

Die Strafen steigen schrittweise: 2026 beträgt der Aufschlag 10 Prozent auf den Standardwert, 2027 sind es 20 Prozent und 2028 schließlich 30 Prozent. Zwar signalisierte die Kommission für Düngemittel „geringere Aufschläge“ als etwa für Stahl oder Zement, um Ernährungssicherheit nicht zu gefährden. Doch die Basiswerte selbst bleiben ein erhebliches finanzielles Risiko.

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„Die Veröffentlichung gibt Unternehmen Klarheit, lässt aber praktisch keine Zeit zur Anpassung vor dem 1. Januar“, kommentieren Rechtsanalysten von CMS. Für Importeure, die noch keine Datenabkommen mit Produzenten in Russland, Ägypten oder Algerien haben, sind diese verteuerten Standardwerte im ersten Quartal 2026 unausweichlich.

Kostenschock für Harnstoff und Ammoniak

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits auf den Märkten spürbar. Analysen von Argus Media zeigen deutliche Unterschiede zwischen Düngemitteltypen und Herkunftsländern.

Für Harnstoff, den meistgehandelten Stickstoffdünger, könnten die CBAM-Kosten je nach Herkunft zwischen 43 Euro pro Tonne (Ägypten) und über 50 Euro (Russland, Nigeria) liegen. Das entspricht einem Aufschlag von 10 bis 15 Prozent auf die aktuellen Marktpreise.

Noch drastischer fällt die Belastung für nitratbasierte Dünger wie Ammoniumnitrat (AN) aus. Hier könnten die Standardgebühren für Produkte mit hohem Emissionsausstoß „deutlich prohibitiv“ werden und über 100 Euro pro Tonne erreichen. Es entsteht ein Zweiklassensystem: Während Harnstoff noch bezahlbar bleibt, könnten spezielle Nitrat-Importe ohne Nachweis niedriger Emissionen unwirtschaftlich werden.

Gefahr für fragile Lieferketten

Das Timing der neuen Regeln verschärft die ohnehin angespannte Lage der europäischen Landwirtschaft. Rund 50 Prozent der Düngemittelversorgung der EU stammen aus Drittländern. Branchenverbände warnen vor einer „Scherenwirkung“: Wenn die neuen regulatorischen Kosten nicht weitergegeben werden können, schrumpfen die Margen von Importeuren und Landwirten gleichermaßen.

„Harnstoff ist König“, stellt ein großer europäischer Importeur angesichts der Zahlen fest. Der Markt wird sich voraussichtlich auf Produkte mit geringeren CO₂-Strafen verlagern. Doch das birgt Risiken: Bestimmte Nährstoffe für Kulturen lassen sich nicht einfach ersetzen, was zu Engpässen führen kann.

Berichte von S&P Global zeigen, dass die Erleichterung für den Düngemittelsektor vor allem in der gestaffelten Einführung der Strafaufschläge liegt – nicht in den zugrunde gelegten Emissionsfaktoren. Produzenten mit energieintensiven Prozessen, wie kohlebasierten Ammoniakanlagen in Asien, stehen weiter vor hohen Marktzutrittshürden.

Hintergrund: Ende der Übergangsfrist

Mit den finalen Regeln endet die CBAM-Übergangsphase, die im Oktober 2023 begann. Bisher mussten Importeure Emissionen nur melden, ohne zu zahlen. Ab nächster Woche beginnt die endgültige Phase: Es müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden, deren Preis sich am wöchentlichen Durchschnittspreis für Verschmutzungsrechte im EU-Emissionshandel (ETS) orientiert.

Diese Entwicklung geht einher mit der Verschärfung des ETS selbst, wo kostenlose Zertifikate für heimische Industrien schrittweise abgeschafft werden. Die CBAM-Standardwerte orientieren sich an den 10 Prozent der ineffizientesten EU-Anlagen. Ziel ist, Carbon Leakage – die Verlagerung von Produktion in Länder mit lascheren Klimaregeln – zu verhindern. Für den Düngemittelsektor, dessen Rentabilität stark vom Gaspreis abhängt, wirkt der Mechanismus jedoch wie ein variables Importzoll.

Ausblick: Volatilität und Datenwettlauf

Zum Start am 1. Januar 2026 rechnet der Markt mit sofortiger Volatilität bei den Düngemittelpreisen. Importeure werden Anfang 2026 vermutlich um CBAM-Zertifikate konkurrieren, was die kurzfristigen Kosten in die Höhe treiben könnte.

Die Kommission hat eine Überprüfung der Standardwerte bis spätestens Dezember 2027 zugesagt. Für die nächsten zwölf Monate liegt die Priorität für Nicht-EU-Produzenten jedoch im Aufbau von Mess-, Berichts- und Verifizierungssystemen (MRV), um die pauschalen Werte ganz zu umgehen. Wer hier scheitert, riskiert, seinen Fuß in der europäischen Türe an Konkurrenten mit niedrigeren Emissionen oder besserer Datenlage zu verlieren.

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