Billig-Pakete, Zollfreiheit

EU führt 3-Euro-Zoll auf Billig-Pakete ein

06.02.2026 - 08:46:12

Die EU beendet die Zollfreiheit für Kleinsendungen unter 150 Euro. Eine pauschale Gebühr von 3 Euro pro Warenart soll fairen Wettbewerb schaffen und massive Zollbetrügereien bekämpfen.

Ab Juli 2026 müssen alle Kleinsendungen unter 150 Euro aus Drittländern eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro entrichten. Die EU beendet damit die langjährige Zollbefreiung für Billigimporte – ein direkter Schlag gegen Massenware von Shein, Temu und anderen Online-Riesen. Ziel ist ein fairerer Wettbewerb für europäische Händler und die Bekämpfung massiver Zollbetrügereien.

Wettbewerbsverzerrung durch Zoll-Lücke schließen

Jahrelang klagten europäische Einzelhändler über unfaire Konkurrenz. Während sie für Importe Standardzölle zahlen, strömten milliardenfach zollfreie Billigprodukte – vor allem aus China – in den EU-Binnenmarkt. Allein 2025 waren es schätzungsweise 5,8 Milliarden Kleinsendungen, 26 Prozent mehr als im Vorjahr.

Diese Flut überforderte die Zollbehörden. Noch gravierender: Nach EU-Schätzungen werden bis zu 65 Prozent dieser Sendungen bewusst unterwertet deklariert, um die Steuergrenze zu umgehen. Das kostete den Staaten erhebliche Einnahmen und verzerrte den Markt. Die neue Pauschale soll fairen Wettbewerb sichern – ab dem ersten Euro.

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So funktioniert die neue Zollpauschale

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die 3-Euro-Gebühr für alle Direktlieferungen aus Drittländern an EU-Verbraucher, deren Wert unter 150 Euro liegt. Entscheidend: Die Gebühr wird nicht pro Paket, sondern pro Warenart fällig.

Ein Paket mit fünf Paar Baumwollsocken und fünf Paar Wollsocken fällt damit in zwei verschiedene Zollkategorien. Die Folge: 6 Euro Gebühren. Diese Regelung trifft insbesondere Dropshipping-Händler und Bestellungen mit gemischten Artikeln. Die Erhebung übernehmen die nationalen Zollverwaltungen.

Übergangslösung bis zum digitalen Zollsystem

Die 3-Euro-Pauschale ist nur eine Zwischenlösung. Sie überbrückt die Zeit bis zur vollständigen Reform des EU-Zollsystems. Kernstück wird der EU Customs Data Hub, eine zentrale digitale Plattform, die bis 2028 operativ sein soll.

Danach entfällt die 150-Euro-Grenze komplett. Alle Importe unterliegen dann den Standardzollsätzen. Von der neuen Zollgebühr zu unterscheiden ist eine separate Bearbeitungsgebühr von etwa 2 Euro, die noch verhandelt wird. Sie soll die administrativen Kosten der Zollbehörden decken.

Folgen für Verbraucher, Händler und Logistik

Die Neuregelung wird den E-Commerce spürbar verändern. Für Verbraucher werden Kleinstbestellungen von Plattformen wie AliExpress, Shein oder Temu teurer. Bei extrem billigen Artikeln kann die Gebühr einen erheblichen Aufschlag bedeuten – Impulskäufe dürften zurückgehen.

Nicht-EU-Händler müssen ihre Preisstrategien überdenken. Die Praxis, große Bestellungen in viele Kleinsendungen aufzuteilen, verliert an Attraktivität. Eine Ausnahme bleibt die Lagerhaltung in der EU: Wer bereits innerhalb der Union liefert, ist von der Gebühr befreit.

Logistikunternehmen stehen vor enormen operativen Herausforderungen. Ihre IT- und Deklarationssysteme müssen die massenhafte Gebührenerhebung bewältigen. Die Ära des zollfreien Billigshoppings in der EU geht damit zu Ende – zugunsten eines regulierteren und gerechteren Marktes.

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