EU-Deforestation-Verordnung, Stichtag

EU-Deforestation-Verordnung: Neuer Stichtag im April 2026 entscheidet über Entlastung für KMU

07.01.2026 - 21:16:12

Die EUDR-Fristen wurden verschoben, doch eine Überprüfungsklausel im April 2026 könnte die Regeln für KMU erneut anpassen. Unternehmen müssen sich weiter vorbereiten.

Die EU hat die Fristen für die umstrittene Anti-Abholzungs-Verordnung verschoben, doch ein neuer kritischer Termin rückt in den Fokus. Bis zum 30. April 2026 muss die EU-Kommission prüfen, ob die Regeln für kleine Unternehmen zu streng sind – und könnte sie nochmals ändern.

April-Review als entscheidende Weichenstellung

Die formale Verschiebung der EU-Deforestation-Verordnung (EUDR) ist seit Dezember beschlossene Sache. Doch der eigentliche Machtkampf um die Ausgestaltung der Regeln geht weiter. Ein neu eingefügter „Überprüfungsklausel“ im Gesetzestext verpflichtet die Kommission, bis Ende April 2026 einen Bericht vorzulegen. Dieser muss speziell die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bewerten.

Sollte die Prüfung ergeben, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, kann die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Änderung vorlegen. Juristen sprechen von einem einzigartigen „Compliance-Schwebezustand“. Unternehmen haben zwar mehr Vorbereitungszeit, doch die Spielregeln könnten sich Mitte 2026 erneut ändern. Diese Klausel war ein zentrales Zugeständnis an Mitgliedstaaten, die um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU fürchten.

Neue Fristen: Dezember 2026 und Juni 2027

Die endgültigen Fristen für die Anwendung der Verordnung stehen nun fest. Sie wurden um zwölf beziehungsweise achtzehn Monate verschoben:

  • 30. Dezember 2026: Für große und mittlere Unternehmen.
  • 30. Juni 2027: Für Kleinst- und Kleinunternehmen (KMU).

Damit reagiert die EU auf die massive „Bereitschaftskrise“ in den Lieferketten. Die zentralen IT-Systeme und Methoden zur Risikobewertung waren für einen Start 2025 nicht ausgereift. Die Verlängerung schafft auch Klarheit für „Altbestände“: Produkte, die vor den neuen Stichtagen in der EU auf den Markt gebracht wurden, sind von der Regelung ausgenommen.

Anzeige

Viele Unternehmen sind jetzt verunsichert: Welche Produkte fallen unter die neue Entwaldungsverordnung, und wie stark trifft sie meine Lieferkette? Ein kostenloses E‑Book erklärt verständlich, welche Prüf- und Sorgfaltspflichten auf Händler und Importeure zukommen, welche Rohstoffe besonders betroffen sind und liefert eine praktische Checkliste zur schnellen Selbstprüfung Ihres Unternehmensrisikos. So vermeiden Sie teure Sanktionen und können rechtzeitig passende Maßnahmen einleiten. Jetzt kostenlosen E-Book zur Entwaldungsverordnung herunterladen

Rechtsexperten von Kanzleien wie Bird & Bird und CMS warnen jedoch davor, die Verschiebung als Pause zu verstehen. Die Kernpflichten – die Erfassung von Geodaten und die lückenlose Rückverfolgung der Lieferkette – bleiben komplex und aufwendig.

Entlastungen für die Lieferkette und gemischte Reaktionen

Neben der Fristverlängerung enthält der überarbeitete Text sofort wirksame Vereinfachungen. Die wichtigste: die „Einreichungsregel“. Künftig muss nur noch das Unternehmen eine Sorgfaltspflicht-Erklärung (Due Diligence Statement, DDS) einreichen, das ein Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt.

Nachgelagerte Händler, die keine KMU sind, benötigen keine separate Erklärung mehr. Sie können sich auf die Referenznummer der ursprünglichen DDS berufen. Für Kleinstunternehmen wurden die Meldepflichten in bestimmten Niedrigrisiko-Szenarien auf eine „Einmalerklärung“ reduziert.

Die Reaktionen der Wirtschaft fallen gemischt aus. Verbände der Kakao-, Kaffee- und Holzindustrie begrüßen die „Verschnaufpause“. Gleichzeitig sorgt die Ankündigung der April-Überprüfung für neue Verunsicherung. Investitionen in Compliance-Software könnten zurückgestellt werden. Umweltverbände kritisieren die Klausel scharf. Sie fürchten, sie öffne der „Aufweichung“ von Umweltstandards unter dem Deckmantel der Vereinfachung Tür und Tor.

Politisches Kräftemessen vorprogrammiert

Der April-2026-Termin markiert eine neue Gesetzgebungspraxis der EU. Normalerweise erfolgen Evaluierungen Jahre nach Inkrafttreten einer Regelung. Die geplante Überprüfung vor dem Hauptstichtag zeigt, wie viel Widerstand die EUDR bei Handelspartnern und heimischen Industrien erzeugt hat.

Das Ergebnis hängt stark von der wirtschaftlichen Lage Anfang 2026 ab. Sollte die Konjunktur unter Druck bleiben, wächst der politische Wille, KMU von strengen Rückverfolgungspflichten zu befreien. Jeder Versuch, jedoch den Kern der „abholzungsfreien“ Lieferkette abzuschwächen, würde auf erbitterten Widerstand im EU-Parlament stoßen.

Klarer Rat an die Unternehmen: Weiter vorbereiten

In den kommenden vier Monaten wird die EU-Kommission Daten für ihren Bericht sammeln und KMU konsultieren. Der klare Rat von Rechtsexperten an alle betroffenen Unternehmen lautet: Die Verschiebung sollte für eine perfekte Datenaufbereitung genutzt werden, nicht für einen Stopp der Vorbereitungen.

Auf den April-Review zu warten, in der Hoffnung, dass die Pflichten ganz entfallen, wäre ein hochriskantes Spiel. Sollte die Kommission Änderungen vorschlagen, müssten diese den komplexen EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen – womöglich in knappster Zeit vor dem neuen Stichtag. Die Uhr tickt also weiter, wenn auch etwas langsamer.

Anzeige

PS: Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Sorgfaltspflichten erfüllt? Das kostenlose E‑Book zur Entwaldungsverordnung enthält eine sofort einsetzbare Checkliste, Praxisbeispiele für Risikobewertungen und praktische Schritte zur Anpassung Ihrer Lieferkette — speziell zugeschnitten auf Händler und Importeure. Nutzen Sie die zusätzliche Zeit jetzt für eine rechtssichere Vorbereitung. Kostenlose Checkliste & E‑Book zur Entwaldungsverordnung anfordern

@ boerse-global.de