EU-Deforestation-Verordnung, Berührung

EU-Deforestation-Verordnung: Die Falle der ersten Berührung

23.01.2026 - 06:01:12

Die neue EU-Verordnung konzentriert die gesamte Haftung für entwaldungsfreie Lieferketten auf den Erstimporteur und stellt Unternehmen vor immense Rückverfolgungs-Herausforderungen.

Die neue EU-Verordnung gegen Entwaldung konzentriert die gesamte Haftung auf den ersten Importeur. Für europäische Unternehmen tickt die Uhr – sie müssen bis Ende 2026 ihre Lieferketten lückenlos nachweisen können.

Ein Jahr Aufschub, ein Berg an Verpflichtungen

Die EU-Deforestation-Verordnung (EUDR) wirft ihre Schatten voraus. Nach einer Verschiebung haben Unternehmen nun bis Ende dieses Jahres Zeit, sich auf die schärferen Regeln vorzubereiten. Doch juristische Analysen der letzten Tage zeigen ein zentrales Problem auf: das „First-Touch“-Prinzip. Es bürdet dem ersten Händler, der Waren auf den EU-Markt bringt, die volle rechtliche und operative Last auf. Was als Vereinfachung gedacht war, könnte sich als Haftungsfalle für ganze Lieferketten erweisen.

So funktioniert die Haftungsfalle

Die EUDR verbietet den Verkauf oder Export von sieben Rohstoffen und deren Derivaten, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldeten Flächen angebaut oder illegal produziert wurden. Betroffen sind Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade oder Möbel.

Der entscheidende Akteur ist der „Operator“ oder „Erstinverkehrbringer“. Dieses Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung für eine lückenlose Sorgfaltspflicht. Diese umfasst drei Schritte: die Erfassung detaillierter Informationen – inklusive genauer Geokoordinaten jedes Anbaugebiets –, eine Risikobewertung und die Minimierung identifizierter Risiken. Erst nach Vorlage einer entsprechenden Erklärung im EU-Informationssystem dürfen die Waren den Zoll passieren. Eine immense investigative Bürde lastet somit auf den Schultern des ersten Importeurs.

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Die unmögliche Rückverfolgung?

Für viele Branchen stellt die geforderte Rückverfolgbarkeit eine Herkulesaufgabe dar. Das „First-Touch“-Prinzip macht den Importeur für die Praktiken jedes Akteurs in seiner oft undurchsichtigen Lieferkette haftbar. Bei Rohstoffen wie Kaffee oder Kakao, die von Tausenden Kleinbauern stammen, ist das kaum zu leisten.

Ein europäischer Importeur muss eine Schiffsladung Schokolade nicht nur zum Exportland, sondern bis zum genauen Feld zurückverfolgen können, auf dem die Kakaobohnen wuchsen. Das übersteigt bei weitem die heutigen Branchenstandards. Wirtschaftsverbände kritisieren, dass Importeure so zu Ermittlern werden. Die Ressourcen fließen in Datenprüfungen statt in das Kerngeschäft. Die Folge: Ein einziger fehlerhafter Datensatz kann die gesamte Lieferung an der Grenze stoppen.

KMU in der Zwickmühle

Jüngste Anpassungen der Verordnung haben die Pflichten für nachgelagerte Händler gelockert. Sie müssen nur noch die Referenznummer der ursprünglichen Due-Diligence-Erklärung vorhalten. Doch das schützt sie nicht vor Risiken. Ihr Geschäft hängt vollständig von der Compliance des ersten Importeurs ab.

Besonders hart trifft es kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ob als Importeur oder Händler – ihnen fehlen oft die finanziellen Mittel und die Verhandlungsmacht, um aufwendige Rückverfolgungssysteme aufzubauen oder von globalen Lieferanten detaillierte Daten einzufordern. Scheitert ein KMU-Importeur, bleibt auch seinen KMU-Kunden die Ware vorenthalten. Experten warnen vor einer Marktkonzentration, da nur Großkonzerne die Kosten und Risiken der EUDR-Compliance tragen können.

Zwischen Umweltschutz und Bürokratie

Das Ziel der Verordnung, die Marktmacht der EU gegen globale Entwaldung einzusetzen, ist breit unterstützt. Doch die praktische Umsetzung bereitet Sorgen. Die Fokussierung auf den „Erstinverkehrbringer“ könnte ungewollte Folgen haben. Importeure, eingeschüchtert von hohen Strafen (bis zu 4 % des EU-Umsatzes und Warenbeschlagnahme), könnten sich von risikoreichen Regionen oder komplexen Lieferketten abwenden – genau jenen, die Millionen Kleinbauern ernähren.

Kritiker sprechen von einem „bürokratischen Monster“, das Unternehmen eine unrealistische Beweislast aufbürdet, zumal Primärdaten aus vielen Anbauländern unzuverlässig sind. Umweltverbände unterstützen zwar das Ziel, warnen aber: Jede Aufweichung der Kernanforderungen würde die Glaubwürdigkeit der EU untergraben.

Der Countdown läuft

Die finale Frist für große Unternehmen ist der 30. Dezember 2026, für kleinere Betriebe der 30. Juni 2027. Das verschaffte Jahr Aufschub ist eine kritische Vorbereitungsphase. Unternehmen müssen jetzt dringend ihre Lieferketten kartieren, in Rückverfolgungstechnologien investieren und mit Lieferanten zusammenarbeiten. Die ersten Vollzugsmaßnahmen 2027 werden entscheidend zeigen, wie nationale Behörden das „First-Touch“-Prinzip auslegen. Für Tausende Importeure beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit.

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