Data, Act

EU Data Act stärkt Betriebsräte zum digitalen Kontrollgremium

02.01.2026 - 22:42:12

Mit dem Jahreswechsel 2026 erhalten deutsche Betriebsräte erstmals umfassende Einsichtsrechte in die Datenstrategien ihrer Unternehmen. Der voll anwendbare EU Data Act macht Maschinendaten zum wirtschaftlichen Vermögenswert – und unterwirft sie damit der Mitbestimmung.

Berlin, 02.01.2026 – Der erste Arbeitstag nach den Feiertagen bringt für viele deutsche Unternehmen eine neue Realität: Wirtschaftsausschüsse nutzen ihre erweiterten Rechte und fordern detaillierte Auskünfte über Datenmonetarisierung und IoT-Wertschöpfung. Grund ist die seit 1. Januar 2026 voll wirksame EU-Datenverordnung, die Daten aus vernetzten Produkten als wirtschaftliches Vermögen einstuft.

„Ab 2026 sind Datensätze handelbare Wirtschaftsgüter“, stellt eine aktuelle Analyse von Arbeitsrechtsexperten fest. Für den Wirtschaftsausschuss nach § 106 Betriebsverfassungsgesetz eröffnet dies völlig neue Kontrollmöglichkeiten. Die Gremien können nun konkret nachfragen:

  • Bewertung: Welchen Buchwert haben die Datenbestände des Unternehmens?
  • Vermarktung: Erzielt das Unternehmen Einnahmen durch Datenlizenzen an Dritte?
  • Risiken: Drohen Umsatzeinbußen, wenn Kunden ihre Daten zu Wettbewerbern portieren?

Traditionelle Finanzberichte genügen nicht mehr. Der Data Act schafft eine Schnittstelle zwischen IT-Abteilung und betrieblicher Mitbestimmung – mit direkten Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie.

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Die Compliance-Falle: Hohe Strafen als Wirtschaftsrisiko

Besonders brisant: Unternehmen müssen technisch in der Lage sein, Daten „unverzüglich“ und „kostenfrei“ bereitzustellen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen.

„Das ist ein materielles Wirtschaftsrisiko, über das der Wirtschaftsausschuss informiert werden muss – genau wie über eine Steuerprüfung“, erklärt ein Compliance-Update. Die ersten „Data Readiness Inquiries“ laufen bereits: Betriebsräte verlangen Nachweise, dass IoT-Systeme in Smart Factories oder vernetzten Fuhrparks den Transparenzpflichten genügen.

KI-Überwachung und Geschäftsgeheimnisse im Fokus

Eine weitere kritische Ebene bildet die Verbindung zum EU AI Act, der 2025 schrittweise in Kraft trat. Daten aus dem Data Act speisen oft KI-Systeme zur vorausschauenden Wartung – oder zur umstrittenen Mitarbeiterüberwachung.

Betriebsräte nutzen die neue Regelung auch, um „Schatten-Datenflüsse“ aufzudecken. Das Argument „Geschäftsgeheimnis“ verliert an Wirkung: Wenn Daten für Drittreparaturdienste portierbar sein müssen, können sie kaum komplett vor dem internen Wirtschaftsausschuss geheim gehalten werden. Spätestens seit Klarstellungen der Datenschutzkonferenz (DSK) Ende 2025 ist bekannt, dass Geschäftsgeheimnisse keine pauschale Ausnahme darstellen.

Paradigmenwechsel für die Mitbestimmung

Die Entwicklung markiert eine Modernisierung des deutschen Mitbestimmungsmodells. Während sich Wirtschaftsausschüsse traditionell mit Bilanzen und Investitionsplänen befassten, müssen sie nun „datenkompetent“ werden.

Der Unterschied zur DSGVO von 2018 ist entscheidend: Die Datenschutzgrundverordnung fokussierte auf Schutz, der Data Act hingegen auf Verwertung. Für den Wirtschaftsausschuss ist Letzteres der natürlichere Ansatz. Seine Aufgabe ist die langfristige Wirtschaftlichkeit des Unternehmens – und die entscheidet sich 2026 daran, ob ein Betrieb „Daten-Gewinner“ oder „Daten-Verlierer“ wird.

Verbände wie der VDMA warnten bereits vor der Offenlegung sensiblen Know-hows. Jetzt wird der Wirtschaftsausschuss zur internen Kontrolle, die verhindern soll, dass Unternehmen bei der Datenportabilität unbeabsichtigt „die Kronjuwelen“ verschenken.

2026: Das Jahr der Datenkonflikte

Experten erwarten für 2026 das Jahr der „Datenstreitigkeiten“ in der deutschen Arbeitswelt. Die ersten Gnadenfristen des Data Act sind abgelaufen, Rechtskonflikte um „leicht verfügbare Daten“ versus „geschützte Verarbeitung“ werden vor Gericht landen.

Für Wirtschaftsausschüsse stehen konkrete Schritte an:
1. Erstes Quartal 2026: Einführung eines standardisierten „Datenvermögensberichts“
2. Mitte 2026: Bewertung der Wettbewerbsauswirkungen durch Datenportabilität
3. Laufend: Integration von Datenkennzahlen in die monatlichen Wirtschaftssitzungen

Die Verschmelzung von digitaler und physischer Wirtschaft verwandelt den Wirtschaftsausschuss vom Finanzprüfer zum Digitalstrategie-Wächter – eine Rolle, die die Industriebeziehungen dieses Jahrzehnt prägen wird.

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