EU-Chatkontrolle: Scanpflicht ist vom Tisch
01.12.2025 - 22:41:12Durchatmen für WhatsApp-Nutzer: Die umstrittene Pflicht zum Scannen verschlüsselter Chats ist Geschichte. Am 26. November 2025 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss, der die gefürchtete Client-Side-Scanning-Pflicht streicht. Nach monatelanger Blockade durchbrach die dänische Ratspräsidentschaft die Verhandlungssackgasse.
Doch Datenschützer bleiben skeptisch. Der Kampf um die digitale Privatsphäre verlagert sich nur auf eine neue Ebene.
Die Einigung markiert eine radikale Kehrtwende vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag. Dieser hätte Messenger-Dienste wie Signal oder Threema gezwungen, alle Nachrichten direkt auf dem Gerät zu durchsuchen – noch vor der Verschlüsselung.
Der neue Ratsstandpunkt schützt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung explizit. Keine Maßnahme darf die Verschlüsselung schwächen, umgehen oder Hintertüren erfordern. Statt Chat-Scans auf dem Gerät konzentriert sich die Verordnung nun auf Upload-Moderation: Plattformen müssen Material beim Hochladen auf offene Server prüfen – etwa in sozialen Netzwerken oder unverschlüsselten Cloud-Speichern.
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Für verschlüsselte Dienste gilt: Anbieter dürfen freiwillig nach bekanntem Missbrauchsmaterial suchen, müssen es aber nicht. Die bisherige Ausnahmeregelung wird entfristet.
„Dieser Kompromiss zieht dem Überwachungsmonster den schärfsten Giftzahn”, kommentierte ein Diplomat. Entscheidend war der Schwenk der Bundesregierung, die erst zustimmte, nachdem die Verschlüsselungsklauseln wasserdicht formuliert waren.
Lob von der Industrie, Kritik von Aktivisten
Der Branchenverband Bitkom begrüßte das Ende der „technisch gefährlichen und grundrechtlich bedenklichen” Pflichtüberwachung. Dies schaffe Rechtssicherheit für Anbieter sicherer Messenger-Dienste, die andernfalls mit Marktaustritt gedroht hatten.
Datenschutzaktivist Patrick Breyer warnt jedoch vor einer „Chatkontrolle durch die Hintertür”. Seine Befürchtung: Große Plattformen könnten unter moralischen Druck gesetzt werden, freiwillige Scan-Technologien einzuführen. Diese würden dann faktisch zum Industriestandard – ohne Gesetz, aber mit gleicher Wirkung.
Auch die Upload-Moderation bleibt umstritten. Kritiker erinnern an die Upload-Filter-Debatte des Urheberrechts und sehen einen ähnlichen Eingriff in die digitale Kommunikationsfreiheit.
Das Schrems-Urteil schwebt über allem
Die Debatte findet vor bedeutsamem rechtlichem Hintergrund statt. Im Oktober 2024 stärkte der EuGH im Verfahren Schrems gegen Meta den Grundsatz der Datenminimierung drastisch. Das Urteil verbietet faktisch, Daten auf Vorrat zu sammeln oder für unbestimmte Zwecke zu nutzen.
Juristen sehen darin ein Damoklesschwert für die CSAM-Verordnung. Selbst „freiwillige” Scan-Maßnahmen müssen mit der DSGVO und dem EuGH-Urteil vereinbar sein. Eine flächendeckende, anlasslose Durchleuchtung von Inhalten könnte erneut vor Gericht scheitern – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hin oder her.
Zypern übernimmt den Staffelstab
Mit dem Ratsbeschluss ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Jetzt beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament.
Das Parlament hatte im November 2023 eine Position beschlossen, die Massenüberwachung noch strenger ablehnt als der Ratskompromiss. Die Verhandlungen dürften zäh werden.
Der Zeitplan:
* Dezember 2025: Erste technische Vorgespräche unter dänischer Leitung
* Januar 2026: Zypern übernimmt die Ratspräsidentschaft und macht digitale Dossiers zur Priorität
Für Smartphone-Nutzer bedeutet dies: Die akute Gefahr ist gebannt. Doch wie Europa die Balance zwischen Kinderschutz und digitalem Briefgeheimnis zukünftig justiert, entscheidet sich erst in den kommenden Monaten.
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