EU-Bauprodukteverordnung, Produktpass

EU-Bauprodukteverordnung startet mit digitalem Produktpass

05.01.2026 - 17:31:12

Eine neue EU-Verordnung macht digitale Materialpässe für Bauprodukte verpflichtend. Sie soll Transparenz und Sicherheit erhöhen, stellt aber vor allem kleinere Betriebe vor Herausforderungen.

Ab dieser Woche müssen Hersteller von Baustoffen in Europa erstmals digitale Produktpässe bereitstellen. Die neue EU-Verordnung zielt auf mehr Transparenz und Sicherheit im Bausektor – und stellt vor allem kleine Betriebe vor Herausforderungen.

Einheitliche Regeln für den europäischen Binnenmarkt

Seit diesem Donnerstag gilt die vollständige Anwendung der neuen EU-Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie von 2011 und schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für digitale Produktpässe (DPP). Diese „Materialpässe“ sollen wie ein digitaler Fingerabdruck für jedes Bauprodukt fungieren.

Anders als frühere Richtlinien gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie zielt darauf ab, den bisher zersplitterten Binnenmarkt zu vereinheitlichen. „Die neuen Regeln schaffen klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer“, erklärt ein EU-Sprecher. Besonders im Fokus stehen sicherheitsrelevante Produkte wie Stahlträger, Brandschutzsysteme oder tragende Betonelemente.

Digitaler Pass als Lebenslauf für Baustoffe

Der digitale Produktpass wird zum zentralen Werkzeug für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit. Er enthält alle relevanten Daten eines Bauprodukts – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Rückbau und Recycling. Damit schließt er eine gefährliche Informationslücke: Bisher gingen bei Renovierungen oft die genauen Eigenschaften verbauter Materialien verloren.

„Der Pass macht Leistungserklärungen dauerhaft verfügbar und fälschungssicher“, erläutert ein Experte des Verbands Deutsche Bauchemie. Gleichzeitig werden erstmals Umweltdaten wie der CO₂-Fußabdruck und die Recyclingfähigkeit dokumentiert. Für Architekten und Planer bedeutet das mehr Planungssicherheit, für Bauherren mehr Transparenz.

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Deutsche Umsetzung ohne zusätzliche Bürokratie

Deutschland hat seine nationale Gesetzgebung bereits angepasst. Das überarbeitete Bauproduktengesetz trat Ende 2025 in Kraft und integriert die EU-Vorgaben nahtlos in das deutsche Verwaltungssystem. Das Bundesbauministerium betont: „Es geht um technische Anpassungen, nicht um zusätzliche Bürokratie.“

Für deutsche Hersteller beginnt nun eine Übergangsphase. Die bisherigen harmonisierten Normen bleiben vorerst gültig, werden aber schrittweise durch neue Standards mit integrierten DPP-Anforderungen ersetzt. Diese Koexistenz soll Marktstörungen vermeiden, während sich die Branche auf die vollständige Digitalisierung vorbereitet.

Herausforderungen für kleine Betriebe

Die Reaktionen der Bauwirtschaft fallen gemischt aus. Große Verbände begrüßen die Harmonisierung: „Einheitliche digitale Standards reduzieren den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitende Geschäfte“, so ein Branchensprecher. Die Umstellung von Papier auf digitale Nachweise könnte jährlich Millionen Euro an Verwaltungskosten sparen.

Doch kleine und mittlere Unternehmen stehen vor praktischen Hürden. Noch fehlen klare Vorgaben zu den erforderlichen Datenformaten. Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten die ersten technischen Standards veröffentlichen. Bis 2028 soll der digitale Produktpass für ein breites Produktspektrum verpflichtend werden – und zum Standard bei öffentlichen Ausschreibungen avancieren.

Die Botschaft ist klar: Die Ära analoger Baudaten geht zu Ende. Der digitale Produktpass wird die Bauwirtschaft nachhaltig verändern – ob alle Beteiligten dafür bereits gerüstet sind, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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