Erwerbsminderungsrente, Höhere

Erwerbsminderungsrente: Höhere Zuverdienstgrenzen ab 2026

02.01.2026 - 22:52:12

Zum Jahreswechsel treten höhere Zuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner in Kraft. Die Anpassungen erleichtern die Teilhabe am Arbeitsmarkt und bieten mehr finanzielle Flexibilität.

Ab sofort können Bezieher einer Erwerbsminderungsrente deutlich mehr hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente fürchten zu müssen. Die zum Jahreswechsel in Kraft getretenen neuen Grenzen bieten mehr finanziellen Spielraum und erleichtern die Teilhabe am Arbeitsleben.

Deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen

Die zentrale Neuerung betrifft die Hinzuverdienstgrenzen. Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Jahresgrenze 2026 nun bei 20.763,75 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Zuverdienst von etwa 1.730 Euro. Diese Grenze ist besonders für jene relevant, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und oft einen Minijob ausüben.

Empfänger einer teilweisen Erwerbsminderungsrente profitieren von einer noch höheren Mindestgrenze. Sie dürfen mindestens 41.527,50 Euro im Jahr hinzuverdienen. Viele haben jedoch Anspruch auf eine individuelle, noch höhere Grenze, die auf ihrem früheren Gehalt basiert. Personalabteilungen sollten diese individuellen Berechnungen prüfen, um Planungssicherheit zu gewinnen.

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Anpassung von Bezugsgröße und Minijob-Grenze

Grundlage für die neuen Renten-Grenzwerte ist die gestiegene Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Sie beträgt für 2026 monatlich 3.955 Euro (47.460 Euro jährlich) und spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung wider.

Parallel dazu wurde auch die Grenze für geringfügige Beschäftigung (Minijob) angehoben. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro monatlich. Diese Synchronisierung erleichtert die Gehaltsabrechnung erheblich. Für Arbeitgeber ist nun klarer, dass ein Standard-Minijob die Rentenansprüche eines voll Erwerbsgeminderten in der Regel nicht gefährdet.

Längere Zurechnungszeit verbessert Rentenanspruch

Eine weitere, langfristige Verbesserung betrifft die Zurechnungszeit. Für Personen, die 2026 erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wird bei der Berechnung unterstellt, sie hätten bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten weitergearbeitet. Diese fiktive Verlängerung des Erwerbslebens führt zu einer höheren monatlichen Rentenzahlung und verbessert so die finanzielle Absicherung.

Mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die neuen Regelungen kommen zu einem passenden Zeitpunkt. Angesichts des Fachkräftemangels suchen Unternehmen verstärkt nach Wegen, erfahrenes Personal – auch mit gesundheitlichen Einschränkungen – zu halten. Die höheren Zuverdienstgrenzen senken die Hürden für eine Weiterbeschäftigung.

Rechtsexperten raten Arbeitgebern dringend, ihre Lohnabrechnungssysteme umgehend auf die neuen Schwellenwerte zu aktualisieren. Fehler könnten sonst zu falschen Beratungen über zulässige Arbeitszeiten oder Gehälter führen. Die seit einigen Jahren einheitliche Bezugsgröße für Ost und West vereinfacht die Handhabung für bundesweit tätige Unternehmen zusätzlich.

Die automatische Kopplung der Grenzwerte an die Lohnentwicklung garantiert, dass der Spielraum für Hinzuverdienste künftig weiter mitwächst. Für das erste Quartal 2026 steht nun die praktische Umsetzung im Vordergrund. Arbeitgeber sollten bestehende Vereinbarungen mit betroffenen Mitarbeitern überprüfen, um die neuen finanziellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

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