Energie-, Stromsteuer

Energie- und Stromsteuer: Neue Schätzungspflicht für Unternehmen tritt in Kraft

27.01.2026 - 07:55:12

Eine Gesetzesreform verpflichtet Firmen zu einer eigenen, nachvollziehbaren Schätzung ihrer Jahressteuerschuld, was den Planungsaufwand deutlich erhöht.

Ab sofort müssen Unternehmen ihre monatlichen Steuervorauszahlungen auf Basis einer eigenen Prognose berechnen. Die Neuregelung ersetzt das alte System, das sich an historischen Daten orientierte, und verlangt von betroffenen Firmen deutlich mehr Planungsaufwand.

Die Änderung ist Teil des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes“, das Ende 2025 beschlossen wurde. Ziel ist es, die Vorauszahlungen enger an die tatsächlich zu erwartenden Jahresumsätzen und den Energieverbrauch zu koppeln. Die erste Frist zur Abgabe der neuen Schätzung für 2026 war bereits der 15. Januar.

Vom Rückblick zur Vorausschau: Ein Systemwechsel

Bislang wurden die monatlichen Vorauszahlungen für Jahreserklärer auf Basis der Steuerschuld aus dem Vorvorjahr berechnet. Die novellierten Paragrafen § 39 Abs. 5 EnergieStG und § 8 Abs. 6 StromStG schaffen diese rückwärtsgewandte Methode nun ab.

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Unternehmen müssen jetzt eine sachlich fundierte und nachvollziehbare Schätzung ihrer voraussichtlichen Jahressteuerschuld abgeben. Diese Prognose muss für Dritte – etwa den Zoll als Vollzugsbehörde – schlüssig und begründbar sein. Besonders Energieversorger und Gasanbieter sind gefordert, zu Jahresbeginn detaillierte finanzielle und operative Prognosen zu erstellen. Der Zoll hatte die Neuerungen und das neue Formular bereits am 24. November 2025 angekündigt.

Formular 1401 wird zum zentralen Meldeinstrument

Herzstück der neuen Pflicht ist das Formular 1401 („Anzeige der Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld“). Es ist über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung verfügbar. Mit diesem Dokument melden Unternehmen ihre geschätzte Jahressteuerschuld verbindlich beim zuständigen Hauptzollamt.

Die Einführung eines standardisierten Formulars soll die Datenerfassung für die Behörden vereinheitlichen. Die Schätzung muss jährlich bis zum 15. Januar vorgelegt werden. Der Zoll hat detaillierte Ausfüllhinweise bereitgestellt, um den Übergang zu erleichtern.

Teil einer umfassenden Steuerreform

Die neue Vorauszahlungsregelung ist Teil der bundesweiten Bestrebungen, das Steuerrecht zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Das Gesetz passierte den Bundesrat am 19. Dezember 2025 und wurde am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Finanzministerium erhofft sich durch die Anpassung an aktuelle Prognosen ein realistischeres und faireres Steueraufkommen. Das alte System konnte bei schnell wachsenden oder schrumpfenden Unternehmen zu erheblichen Abweichungen zwischen den Monatszahlungen und der endgültigen Steuerlast führen. Jetzt sollen die Zahlungen die aktuelle Wirtschaftslage besser widerspiegeln.

Mehr Aufwand für die betriebliche Planung

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet die Reform eine dauerhafte Änderung ihres Compliance- und Planungskalenders. Die Pflicht zur „nachvollziehbaren Schätzung“ verlangt klare und detaillierte Unterlagen, die die Prognose im Falle einer Nachfrage des Hauptzollamts belegen.

Die erste Frist für 2026 ist zwar verstrichen, doch der Prozess muss nun fester Bestandteil der jährlichen Betriebsabläufe werden. Branchenbeobachter raten Firmen, ihre interne Datenerfassung und Finanzmodellierung zu überprüfen, um die neue Genauigkeitsanforderung erfüllen zu können. Der vorausschauende Ansatz soll für Steuerzahler und Fiskus mehr Planbarkeit bringen und gilt als weiterer Schritt zur Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltung.

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