Elektro-Dienstwagen: Pauschale für Heim-Ladung fällt weg
16.01.2026 - 01:53:12Die Steuerfreiheit für pauschale Ladekosten von Elektro-Dienstwagen ist Geschichte. Seit Jahresbeginn müssen Arbeitnehmer ihren privaten Stromverbrauch für das Firmenfahrzeug exakt nachweisen. Das Bundesfinanzministerium ersetzt die einfachen Monatspauschalen durch ein bürokratisches Präzisionssystem.
Vom Pauschalbetrag zum Kilowattstunden-Nachweis
Bis Ende 2025 konnten Unternehmen die Heimladung ihrer Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Flotten mit steuerfreien Pauschalen zwischen 15 und 70 Euro monatlich abgelten. Diese einfache Regelung war bei Arbeitgebern und -nehmern gleichermaßen beliebt – der Verwaltungsaufwand blieb minimal. Doch diese Zeiten sind vorbei.
Eine Richtlinie des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom November 2025 hat die Pauschalen zum 1. Januar 2026 gestrichen. Kern der neuen Logik: Steuerfrei erstattet werden darf nur noch, was auch konkret nachgewiesen werden kann. Für Millionen Beschäftigte bedeutet das mehr Bürokratie im Alltag.
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Neue Regeln: Zwei Wege zur Erstattung
Unter den verschärften Vorgaben muss jeder Ladevorgang zu Hause exakt dokumentiert werden. Erfasst werden die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) – entweder über einen separaten Stromzähler an der Wallbox, ein mobiles Messgerät oder ein geeignetes System im Fahrzeug. Das Finanzministerium verlangt dabei keine eichrechtskonformen Geräte, was Spielraum lässt.
Für die Berechnung der Erstattung stehen zwei Methoden zur Wahl:
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Individueller Strompreis: Der Arbeitgeber erstattet zum exakten Preis des privaten Stromvertrags des Mitarbeiters. Dieser muss seinen Tarif belegen.
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Amtliche Pauschale: Als Vereinfachung erlaubt das BMF einen pauschalen Strompreis. Für 2026 liegt dieser bei 34 Cent pro kWh, basierend auf dem Durchschnittspreis des ersten Halbjahrs 2025.
Welchen Weg Unternehmen und ihre Beschäftigten wählen, bleibt ihnen überlassen. Entscheidend ist: Die Methode muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich angewendet werden – ein Wechsel ist nicht vorgesehen.
Klarheit für Solaranlagen und dynamische Tarife
Die Neuregelung bringt auch Erleichterungen, besonders für moderne Energieversorgung. Wer seinen Dienstwagen mit eigenem Solarstrom lädt, kann künftig so tun, als habe er den Strom aus dem Netz bezogen. The Erstattung erfolgt dann einfach über den Haushaltsstromtarif oder die 34-Cent-Pauschale. Die komplizierte Bewertung von selbst erzeugtem Sonnenstrom entfällt.
Auch für Nutzer dynamischer Stromtarife, bei denen der Preis je nach Tageszeit schwankt, gibt es eine pragmatische Lösung: Statt jedes Ladevorgangs einzeln abrechnen zu müssen, reicht der Durchschnittspreis pro kWh aus der monatlichen Stromrechnung. Das verhindert einen bürokratischen Overkill.
Mehr Bürokratie als Wendepunkt für die E-Mobilität?
Das Aus der Ladepauschale markiert eine neue Phase der deutschen E-Mobilitätsförderung. Während die attraktiven Besteuerungsvorteile für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen (0,25%- und 0,5%-Regel) sowie das kostenlose Laden beim Arbeitgeber bis 2030 fortbestehen, setzt der Staat beim Heimladen nun auf Kontrolle.
Für Unternehmen bedeutet der Systemwechsel erheblichen Anpassungsbedarf. Firmenwagenrichtlinien und Lohnabrechnungssysteme müssen dringend aktualisiert werden. Der höhere Verwaltungsaufwand könnte einige Firmen dazu bringen, ihre Lade-Strategie grundsätzlich zu überdenken.
Langfristig dürfte die Reform smarten Ladelösungen einen Schub geben. Wallboxes und mobile Messgeräte mit präziser Datenerfassung werden zum Standard. Der Abschied von der Pauschale hin zum belegbaren Verbrauch passt in den Trend der Digitalisierung von Steuer und Buchhaltung. Die Umstellung ist holprig, soll aber eine rechtssichere Grundlage für die elektrische Firmenflotte der Zukunft schaffen.
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