DRK und Caritas senken Arbeitszeiten für Rettungskräfte
01.01.2026 - 21:34:12Deutschlands Rettungsdienste führen ab 2026 verbindliche kürzere Wochenarbeitszeiten ein. Die Reform soll Überlastung bekämpfen und Personal halten, stellt Leitstellen aber vor logistische Herausforderungen.
Ab heute gilt für Tausende Rettungssanitäter in Deutschland eine neue Arbeitszeit-Obergrenze. Der Schritt markiert eine historische Wende im Kampf gegen Überlastung im Rettungsdienst.
Die größten Arbeitgeber im Rettungswesen – das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Caritasverband – setzen zum Jahresbeginn 2026 verbindliche Tarifverträge um. Sie senken die zulässige Wochenarbeitszeit inklusive Bereitschaftsdienst. Beim DRK sinkt die Obergrenze von bisher 44 auf nun 43 Stunden. Bei der Caritas geht es von 45 auf 44 Stunden runter. Branchenkenner sprechen von einem „Paradigmenwechsel“, der die jahrzehntealte 48-Stunden-Woche endgültig ablöst.
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Vom Tarifvertrag zum gesetzlichen Zwang
Die neuen Limits sind keine freiwillige Maßnahme, sondern eine direkte Reaktion auf wachsenden Druck von europäischen Gerichten. Das traditionelle deutsche Modell, das Bereitschaftszeiten oft als Ruhezeit wertete, ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht mehr haltbar. Die Richter stellten klar: Bereitschaftsdienst mit kurzer Einsatzbereitschaft ist volle Arbeitszeit.
„Die Branche kommt einem gesetzlichen Zusammenstoß zuvor“, analysiert ein Arbeitsrechtsexperte in Berlin. Die Bundesregierung plant für 2026 eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die Tarifpartner handeln jetzt, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Der neue DRK-Manteltarifvertrag legt die 43-Stunden-Woche als verbindliche „Schutzgrenze“ fest. Sie gilt als Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum. Parallel wird die Dienstpauschale auf zehn Euro pro Schicht angepasst.
Logistische Herausforderungen für die Rettungsdienste
Für die Leitstellen und Rettungswachen bedeutet jede Stunde weniger pro Mitarbeiter ein logistisches Puzzle. Die 24/7-Verfügbarkeit muss mit einer geringeren Personalpräsenz pro Kopf gewährleistet werden. Die Branche rechnet mit einem Mehrbedarf von fünf bis zehn Prozent an Stellen.
Besonders betroffen sind ländliche Regionen. Sie stützten sich oft auf lange 24-Stunden-Schichten mit hohem Bereitschaftsanteil. Dieses Modell wird durch die wöchentliche Obergrenze praktisch unmöglich. Der Trend geht zu kürzeren 12- oder 8-Stunden-Schichten.
Die Konsequenz: höhere Kosten. Kommunen und Krankenkassen müssen für mehr Personal und indirekt höhere Lohnkosten pro Stunde aufkommen. Doch Gewerkschaften feiern die Reform als überfälligen Sieg. Die hohe Burnout-Rate im Beruf mache kürzere Wochen unabdingbar, um erfahrenes Personal zu halten.
Der Weg ist vorgezeichnet: 42 Stunden bis 2028
Die aktuelle Absenkung ist nur eine Etappe. Der Fahrplan sieht bis 2028 eine weitere Reduzierung auf 42 Stunden vor. Die finale gesetzliche Absicherung soll die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes bringen.
Sie wird voraussichtlich den Wechsel von täglichen zu wöchentlichen Höchstgrenzen festschreiben und die elektronische Zeiterfassung verpflichtend machen. Dies setzt dann auch private und kommunale Dienste unter Druck, die nicht an die großen Tarifverträge gebunden sind.
Für die Rettungskräfte beginnt das neue Jahr mit mehr gesetzlich garantierten Erholungsstunden. Eine Veränderung, die nicht nur ihre Gesundheit schützen, sondern langfristig auch die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung sichern soll.
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