DIHK fordert radikale Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung
10.02.2026 - 20:43:12Der deutsche Spitzenverband will die umstrittenen Regeln entschlacken, um Unternehmen vor Bürokratie-Kollaps zu bewahren. Im laufenden Überprüfungsprozess der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) legt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nun konkrete Vorschläge für eine grundlegende Reform vor. Ziel ist eine praxistauglichere Umsetzung, die den Waldschutz nicht gefährdet, aber die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen sichert.
Kernforderung: Verantwortung bündeln
Im Zentrum der Forderungen steht eine radikale Vereinfachung. Die DIHK will die umfassenden Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf den sogenannten „Erstinverkehrbringer“ konzentrieren. Das ist das Unternehmen, das ein betroffenes Produkt wie Kaffee, Kakao oder Holz erstmals in der EU in Verkehr bringt. Alle nachgelagerten Händler in der Lieferkette wären von den intensiven Prüfpflichten weitgehend befreit.
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Konkret soll für sie die Pflicht entfallen, Referenznummern zu archivieren. Die notwendigen Informationen wären damit nur einmal, an der Spitze der Kette, zu erfassen. Dieser Ansatz, auch als „First-touch-Prinzip“ bekannt, soll Doppelarbeit vermeiden und komplexe IT-Systeme entlasten.
Bürokratie-Abbau als oberstes Ziel
Die Vorschläge zielen auf einen massiven Abbau von Dokumentations- und Archivierungspflichten ab, die aus Sicht der Wirtschaft keinen erkennbaren Mehrwert für den Waldschutz bieten. Ein weiterer entscheidender Punkt: Die DIHK drängt auf die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder ohne relevantes Entwaldungsrisiko. Dies würde insbesondere den Handel innerhalb der EU erheblich vereinfachen.
Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, schlägt der Verband vor, bestehende und anerkannte Zertifizierungssysteme als gleichwertigen Nachweis für die Sorgfaltspflicht zu akzeptieren. So müssten Unternehmen nicht parallel zu etablierten Standards neue, kostspielige Systeme aufbauen. Auch die strengen Geolokalisierungspflichten, eine der größten Hürden, sollen flexibler gestaltet werden.
Breiter Unmut in Politik und Wirtschaft
Die Initiative der DIHK ist Teil einer anhaltenden und breiten Kritik. Seit der Ankündigung der Verordnung warnen Verbände vor „kaum lösbaren Aufgaben“ für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (KMU). Diese Bedenken finden auch politisch Gehör.
Eine Initiative von 18 EU-Mitgliedstaaten forderte bereits eine grundlegende Überarbeitung. Selbst die Bundesregierung setzte sich wiederholt für Verschiebungen und praxisnahe Anpassungen ein. Die EU-Kommission signalisierte mit ersten Fristenverschiebungen im Dezember 2025, dass der Druck wahrgenommen wird.
Was auf die Unternehmen zukommen könnte
Sollten die Vorschläge Gehör finden, bedeutete das eine massive Entlastung für Tausende Firmen. Die Konzentration der Hauptverantwortung würde die Komplexität in den Lieferketten drastisch reduzieren. Die Anerkennung bestehender Zertifikate und die Null-Risiko-Kategorie könnten Kosten senken und die Rechtssicherheit erhöhen.
Als weitere Starthilfe fordert die DIHK eine EU-weite „No-Penalty-Phase“ für die ersten zwölf Monate nach Inkrafttreten. In dieser Zeit sollten Verstöße nicht sanktioniert werden, um den Unternehmen eine gründliche Umstellung zu ermöglichen.
Entscheidung in Brüssel steht bevor
Die Vorschläge der DIHK sind nun Teil der offiziellen Konsultation der EU-Kommission. In den kommenden Monaten wird in Brüssel bewertet, inwieweit die ambitionierte Verordnung nachgebessert wird. Die anstehenden Entscheidungen sind wegweisend: Können die Umweltschutzziele erreicht werden, ohne die europäische Wirtschaft zu überlasten? Der Druck aus den Mitgliedstaaten und der Industrie für signifikante Vereinfachungen bleibt hoch.
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