Digitalisierung, Pflegekräfte

Digitalisierung treibt Pflegekräfte an Belastungsgrenze

01.02.2026 - 11:39:12

Die Einführung von E-Patientenakte und Pflegebefugnissen führt zu mehr digitaler Dokumentation und Arbeitsverdichtung. Mitarbeitervertretungen kämpfen gegen Überwachung und fordern bessere Rahmenbedingungen.

Die Einführung von E-Patientenakte und neuen Pflegebefugnissen führt zu mehr digitaler Bürokratie – Mitarbeitervertretungen kämpfen gegen Überwachung und Arbeitsverdichtung.

Während an der Universitätsklinik Jena vergangene Woche das Personal mit Warnstreiks protestierte, zeigt sich ein systemisches Problem: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen erhöht den Druck auf die Beschäftigten massiv. Ein Jahr nach der verpflichtenden „E-Patientenakte für alle“ (ePA) und genau einen Monat nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) stehen die Mitarbeitervertretungen (MAV) vor einer Zerreißprobe.

BEEP-Gesetz: Mehr Kompetenz, mehr Dokumentation

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen qualifizierte Pflegefachkräfte laut neuem § 15a SGB V eigenständig heilberufliche Tätigkeiten ausführen – etwa bestimmte Hilfsmittel verordnen. Während Verbände wie der Deutsche Caritasverband diese Aufwertung begrüßen, berichten MAV-Vertreter von einem paradoxen Effekt: Die versprochene „Entbürokratisierung“ führt kurzfristig zu mehr digitaler Verwaltungsarbeit.

Jede eigenständige Verordnung muss in der ePA lückenlos dokumentiert werden. Für die MAV stellt diese Übertragung ärztlicher Aufgaben eine wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation dar. Sie verhandeln nun Dienstvereinbarungen, um angepasste Personalbemessung durchzusetzen und eine weitere Arbeitsverdichtung zu verhindern.

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Der gläserne Mitarbeiter: Mitbestimmung bei der Überwachung

Ein zentraler Konfliktpunkt bleibt die Transparenz durch die ePA. Seit der „Opt-out“-Einführung im Januar 2025 protokolliert die Telematikinfrastruktur jeden Zugriff auf Patientendaten – inklusive Mitarbeiter-ID und Zeitstempel.

Rechtsexperten sehen in diesen System-Logs ein Instrument zur Leistungskontrolle. Nach kirchlichem Arbeitsrecht unterliegt der Einsatz solcher Systeme der mitbestimmungspflichtigen Einführung. Mehrere MAV-Gremien haben deshalb strikte Dienstvereinbarungen erwirkt. Diese verbieten die Nutzung der Protokolle für Personalbeurteilungen, außer bei konkretem Verdacht auf Straftaten.

Technische Realität: ePA im Alltagsstress

Das erste Jahr „ePA für alle“ liefert eine ernüchternde Bilanz. Die praktische Integration in Klinik- und Praxisverwaltungssysteme verläuft holprig. Aktuell kommt der Service „Proof of Patient Presence“ (PoPP) hinzu, der die Authentifizierung vereinfachen soll.

Für die MAV bedeutet jede neue digitale Funktion eine Änderung der Arbeitsmethode, die qualifizierte Schulungen erfordert. Sie fordern, dass diese Schulungen innerhalb der Arbeitszeit stattfinden – nicht obendrauf. Die Diskrepanz zwischen politischem Digitalisierungstempo und technischer Umsetzung vor Ort bleibt eine ständige Reibungsfläche.

Ausblick: AVR 2027 und die Wertschätzung digitaler Kompetenz

Die MAV werden eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung der „AVR Caritas 2027“ spielen. Diese neuen tarifvertraglichen Richtlinien sollen Ende 2025 beschlossen werden. Dabei rückt das Zusammenspiel von digitaler Kompetenz und Vergütung in den Verhandlungsfokus.

Die Entwicklungen zeigen: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist keine rein technische Frage, sondern eine grundlegende Umgestaltung der Arbeit. Die MAV priorisieren klar, dass die E-Patientenakte den Patienten dient – und nicht zum Werkzeug digitaler Erschöpfung wird. Die Warnstreiks in Jena signalisieren: Die Belegschaften sind bereit, ihre Grenzen aufzuzeigen.

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