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Digitale Verwaltung: Textform ersetzt Schriftform im Bürokratieabbau

24.01.2026 - 06:03:11

Die Bundesregierung setzt die Föderale Modernisierungsagenda um: Gewerbemietverträge sind nun digital rechtsgültig, während die verpflichtende elektronische Zustellung von Steuerbescheiden auf 2027 verschoben wurde.

Die Bundesregierung setzt 2026 einen weiteren Meilenstein im Bürokratieabbau. Kern der Föderalen Modernisierungsagenda ist der Ersatz der traditionellen Schriftform durch die einfachere elektronische Textform. Während die Umstellung im Gewerbemietrecht bereits abgeschlossen ist, wurde die Einführung digitaler Steuerbescheide kurzfristig verschoben.

Gewerbemietverträge: Digitaler Abschluss jetzt für alle gültig

Ein zentraler Erfolg ist die vollständige Umstellung im Gewerbemietrecht. Seit 1. Januar 2026 gilt die elektronische Textform nicht nur für neue, sondern auch für alle bestehenden Verträge. Diese im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz verankerte Änderung beendet eine lange Rechtsunsicherheit.

Bisher konnten Verträge wegen kleiner Formfehler bei der eigenhändigen Unterschrift angefochten werden. Jetzt sind rechtsgültige Erklärungen per E-Mail oder anderen digitalen Kanälen möglich. Voraussetzung: Die Erklärung muss lesbar sein, die Person benennen und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden. Experten sehen darin einen wichtigen Digitalisierungsschub für die Immobilienbranche, mahnen aber zur sorgfältigen Vertragsgestaltung.

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Steuerbescheide: Elektronische Zustellung erst ab 2027

Ein anderes Kernvorhaben verzögert sich jedoch. Die geplante verpflichtende digitale Zustellung von Steuerbescheiden wurde kurzfristig um ein Jahr verschoben. Statt ab 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Widerspruchslösung erst ab 1. Januar 2027.

Der Grund: Alle Beteiligten – Steuerpflichtige, Berater und Finanzämter – sollen mehr Zeit für die Umstellung erhalten. Für 2026 bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die elektronische Zustellung via ELSTER erfolgt nur mit aktiver Zustimmung des Bürgers. Ab 2027 wird der digitale Bescheid dann zum Regelfall. Wer weiter Papierpost wünscht, muss dies aktiv beantragen.

Arbeitsrecht und Genehmigungen: Weitere Vereinfachungen laufen

Die Agenda umfasst über 200 Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Im Arbeitsrecht sind bereits seit 1. Januar 2025 Erleichterungen in Kraft. Arbeitgeber können wesentliche Arbeitsbedingungen nun elektronisch in Textform übermitteln. Auch Anträge auf Elternzeit oder die Geltendmachung von Überstunden sind digital möglich.

Ziel ist ein medienbruchfreier Geschäftsverkehr mit Behörden. Gesetze wie das Wachstumschancengesetz flankieren diese Bemühungen mit steuerlichen Vereinfachungen. Bund und Länder arbeiten gemeinsam daran, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen sowie Dokumentationspflichten zu reduzieren.

Ausblick: Once-Only-Prinzip und vorausgefüllte Steuererklärungen

Die gestaffelte Einführung zeigt: Die digitale Transformation der Verwaltung ist komplex, aber unumkehrbar. Als nächste Schritte plant die Bundesregierung das Once-Only-Prinzip. Bürger und Unternehmen sollen Daten dann nur noch einmal an Behörden übermitteln müssen.

Der weitere Ausbau vorausgefüllter Steuererklärungen steht ebenfalls auf der Agenda. Die konsequente Umsetzung aller Maßnahmen wird entscheidend sein. Nur so kann Deutschland seine ambitionierten Ziele erreichen und einen spürbaren Bürokratieabbau für alle realisieren.

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