Digitale, Steuererklärung

Digitale Steuererklärung: Pflicht zur ELSTER-Post verschiebt sich auf 2027

24.12.2025 - 06:01:12

Die Bundesregierung verschiebt die Einführung der digitalen Pflichtzustellung von Steuerbescheiden auf 2027. Die kritische Vier-Tage-Frist für Einspruchsfristen bleibt jedoch bestehen.

Die Bundesregierung hat die verpflichtende Einführung der digitalen Steuerbescheide überraschend um ein Jahr verschoben. Der ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplante Standardstart der sogenannten Widerspruchslösung wurde auf den 1. Januar 2027 verlegt. Für Steuerzahler und Berater bedeutet das eine kurze Atempause – doch eine entscheidende Fristenregel bleibt in Kraft und birgt weiterhin Risiken.

Ein Jahr Aufschub für die digitale Pflichtpost

Kurz vor dem Jahreswechsel vollzog der Gesetzgeber eine Kehrtwende. Im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes“ wurde beschlossen, den umfassenden Wechsel zum digitalen Bescheidversand zu verschieben. Eigentlich sollte das Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 2026 die digitale Zustellung zum Standard machen. Das Prinzip: Wer seine Erklärung elektronisch einreicht, erhält den Bescheid automatisch digital, sofern er nicht explizit widerspricht.

Doch die technische und organisatorische Umsetzung erwies sich als zu ambitioniert. Berichte von Fachmedien wie Steuertipps deuteten bereits auf erhebliche Hürden hin. Die Verschiebung soll nun sowohl der Finanzverwaltung als auch den Bürgern mehr Vorbereitungszeit geben. Für den Deutschen Steuerberaterverband (DStV) ist dies eine notwendige Entscheidung, um Chaos zu vermeiden und stabile Schnittstellen zu schaffen.

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2026 gilt weiterhin das Einwilligungsprinzip

Was bedeutet das konkret für die Steuerplanung 2026? Der Status quo bleibt weitgehend erhalten. Die digitale Zustellung erfolgt nur, wenn der Steuerzahler oder sein Berater aktiv zugestimmt hat. Wer also weiterhin den Papierbescheid per Post erhalten möchte, muss nichts unternehmen. Wer bereits über „Mein ELSTER“ eingewilligt hat, bekommt seine Dokumente wie gewohnt elektronisch.

Diese Übergangsphase birgt jedoch eine besondere Gefahr: die sogenannte Vier-Tage-Frist. Sie gilt unverändert weiter und hat sich bereits 2025 als Stolperstein erwiesen.

Die tückische Vier-Tage-Fiktion bleibt

Trotz der Aufschiebung der Pflichtumstellung trat am 1. Januar 2025 eine wichtige prozessuale Änderung in Kraft. Die Bekanntgabefiktion für Verwaltungsakte – ob postalisch oder digital – beträgt nun vier statt bisher drei Tage. Diese Anpassung erfolgte im Zuge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes.

Für Nutzer des ELSTER-Postfachs ist diese Regel streng: Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt vier Tage nachdem das Dokument im Portal bereitgestellt wurde – und nicht erst, wenn es heruntergeladen oder gelesen wird. Die Erinnerungs-E-Mail der Finanzverwaltung ist lediglich ein Service und hat keine fristhemmende Wirkung. Wer also sein Postfach nicht regelmäßig prüft, riskiert, Einspruchsfristen zu versäumen.

Was Steuerzahler jetzt tun sollten

Das Jahr 2026 wird zur Generalprobe für die digitale Steuerwelt 2027. Experten raten:

  1. Status in „Mein ELSTER“ prüfen: Hat man bereits in die digitale Zustellung eingewilligt? Wer Papier bevorzugt, sollte sicherstellen, dass kein Haken gesetzt ist.
  2. Fristen im Blick behalten: Bei erwarteten Bescheiden die Einspruchsfrist stets ab dem vierten Tag nach Bereitstellung (digital) oder vier Tage nach dem Ausstellungsdatum (papierisch) berechnen.
  3. Kontaktdaten aktuell halten: Eine gültige E-Mail-Adresse in ELSTER sorgt dafür, dass man die Hinweise auf neue Dokumente erhält.

Die Reaktionen auf die Verschiebung sind gemischt. Während Praktiker die gewonnene Planungssicherheit begrüßen, sehen Digitalisierungsbefürworter einen weiteren Rückschlag für den E-Government-Ausbau in Deutschland. Der Bund der Steuerzahler rät, das Übergangsjahr zur freiwilligen Einarbeitung in das ELSTER-System zu nutzen. Die papierlose Steuerverwaltung bleibt das Ziel – ihr Starttermin wurde nun aber neu justiert.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Stand der Gesetzgebung vom 24. Dezember 2025 und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

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