DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2 reformiert: Mehr Freiheit für kleine Betriebe

28.01.2026 - 20:15:12

Die neue DGUV Vorschrift 2 verdoppelt die Mitarbeitergrenze für vereinfachte Betreuung auf 20, erlaubt digitale Beratung und erweitert den Kreis der Sicherheitsexperten. Tausende Unternehmen werden entlastet.

Eine umfassende Reform der zentralen Arbeitsschutzvorschrift DGUV Vorschrift 2 ist in Kraft. Sie verdoppelt die Mitarbeitergrenze für vereinfachte Betreuungsmodelle und entlastet damit Tausende kleine Unternehmen von Bürokratie. Die Modernisierung soll die Regeln an die digitale Arbeitswelt anpassen und den Kreis qualifizierter Sicherheitsexperten erweitern.

Schwellenwert springt von 10 auf 20 Beschäftigte

Der Kern der Neuerung: Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern können jetzt vereinfachte Betreuungsmodelle nutzen. Bisher lag diese Grenze bei zehn Beschäftigten. Diese Anhebung bedeutet für deutlich mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mehr Flexibilität.

Konkret profitieren sie von zwei Modellen. Erstens der „Regelbetreuung nach Anlage 1“. Sie konzentriert sich auf Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung und bietet Beratung nach Bedarf statt fester Stundensätze. Zweitens öffnet sich der Zugang zu alternativen Betreuungsformen. Dazu zählt das „Kompetenzzentrenmodell“ einiger Berufsgenossenschaften. Geschulte Unternehmer können hier nach einer Schulung viele Sicherheitsaufgaben selbst übernehmen.

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Für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern gilt weiterhin das umfassendere Modell der „Regelbetreuung nach Anlage 2“ mit festen Grund- und betriebsspezifischen Betreuungsstunden. Das „Unternehmermodell“ ist nun für Unternehmen mit 21 bis 50 Beschäftigten vorgesehen.

Digitalisierung und neue Expertenkreise

Die Reform geht über reine Schwellenwerte hinaus. Sie modernisiert die Art der Betreuung grundlegend. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) dürfen einen Teil ihrer Leistungen jetzt digital erbringen – per Telefon oder Videokonferenz. Voraussetzung ist eine initiale Präsenzbegehung zum Kennenlernen des Betriebs. Schätzungen zufolge kann bis zu einem Drittel der Grundbetreuung so erfolgen. Das bringt Betrieben mehr Flexibilität bei Terminplanung und Expertensuche.

Gleichzeitig öffnet sich der Weg zur Sifa-Qualifikation. Künftig können nicht nur Ingenieure und Techniker Sicherheitsexperte werden. Auch Absolventen aus Biologie, Chemie, Physik, Humanmedizin oder Arbeitspsychologie erhalten Zugang zur Ausbildung. Das soll den interdisziplinären Expertenpool vergrößern. So können künftig auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz besser adressiert werden.

Mehr Qualität und klare Handlungsanleitung

Ein weiteres Ziel: mehr Transparenz und Qualität der Arbeitsschutz-Dienstleistungen. Dafür wird die kontinuierliche Fortbildung von Betriebsärzten und Sifas verbindlich. Ihre Jahresberichte an die Betriebe müssen nun Nachweise über absolvierte Schulungen enthalten. Unternehmen sehen so auf einen Blick, ob ihre Sicherheitspartner auf dem neuesten Stand sind.

Zur praktischen Umsetzung hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) parallel die DGUV Regel 100-002 veröffentlicht. Diese Handreichung erläutert mit konkreten Beispielen, wie die neue Vorschrift anzuwenden ist. Die klare Trennung zwischen verbindlichem Regelwerk und erläuternder Empfehlung soll die Orientierung für Unternehmer erleichtern.

Entlastung für das Rückgrat der Wirtschaft

Die Reform wird als wichtiger Schritt zur Bürokratieentlastung gewertet. Die bisherige 10-Personen-Grenze lastete oft unverhältnismäßig auf Kleinstbetrieben. Die neue Flexibilität erlaubt eine effizientere Ressourcennutzung. Der Fokus verschiebt sich von starren Zeitvorgaben hin zu bedarfsgerechter Expertise.

Die Digitalisierung der Betreuung reagiert auf die moderne Arbeitswelt. Vor allem für Betriebe in ländlichen Regionen oder mit flexiblen Arbeitsmodellen wird Sicherheitsberatung so schneller zugänglich. Das System soll zielgenauer, moderner und verständlicher werden.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten sollten ihre aktuelle Arbeitsschutz-Betreuung überprüfen. Sie können jetzt auf flexiblere, oft kostengünstigere Modelle wechseln. Viele werden voraussichtlich die alternativen Betreuungsformen nutzen. Unternehmer in dieser Größenordnung sollten sich proaktiv an ihre zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Dort erfahren sie, welche Qualifikationen für Modelle wie das Kompetenzzentrenmodell nötig sind.

Mittelfristig soll die Öffnung der Sifa-Qualifikation den Fachkräftemangel lindern. Das könnte den Markt für Sicherheitsdienstleistungen beleben und Betrieben eine breitere Expertenwahl bieten. Die verpflichtende Fortbildung professionalisiert das Feld weiter. Der Erfolg der Reform wird sich daran messen, ob sie hohe Sicherheitsstandards wahrt und gleichzeitig spürbar Bürokratie abbaut.

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