DGUV Vorschrift 2: Neue Pflichten für Mittelstand treten in Kraft
02.01.2026 - 17:43:12Seit Jahresbeginn müssen Betriebe im KPZ-Modell eine verbindliche Selbsterklärung abgeben. Die Reform bringt strengere Auflagen, erweitert aber den Teilnehmerkreis auf bis zu 20 Mitarbeiter.
Ab sofort müssen Zehntausende kleine Betriebe in Deutschland eine verbindliche Selbsterklärung zu ihrer Arbeitssicherheit abgeben. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 verschärft die Regeln im beliebten „Kompetenzzentren-Modell“ (KPZ-Modell) – bietet aber auch Vorteile für wachsende Unternehmen.
Strengere Auflagen für flexible Betreuung
Das KPZ-Modell ermöglicht Betrieben eine kostengünstige Alternative zur klassischen externen Sicherheitsbetreuung. Doch diese Flexibilität wird nun teurer erkauft. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Teilnahme an dem Modell an eine verbindliche Selbsterklärung geknüpft. Unternehmer müssen darin schriftlich bestätigen, dass sie eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert haben.
„Diese Erklärung ist kein bloßes Formular“, warnt ein Experte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), die vor allem Betriebe aus Gastronomie, Handel und Lebensmittelhandwerk betreut. Wer falsche Angaben mache, riskiere bei einem Arbeitsunfall erhebliche rechtliche Konsequenzen. Betriebe ohne gültige Erklärung droht der Verlust des KPZ-Status und die zwangsweise Zuordnung zur teureren „Regelbetreuung“.
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Größere Betriebe profitieren von neuer Grenze
Als Ausgleich für die strengeren Pflichten hat der Gesetzgeber die Zugangsvoraussetzungen gelockert. Künftig können auch Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern am KPZ-Modell teilnehmen – bisher lag die Grenze bei zehn Beschäftigten.
Für viele inhabergeführte Betriebe, die in den vergangenen Jahren gewachsen sind, bedeutet das eine spürbare Entlastung. „Geranderie Gastronomiebetriebe oder Bäckereien sparen sich so Bürokratie und Kosten“, erklärt ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA). Die Kehrseite: Sie unterliegen nun ebenfalls der neuen Melde- und Dokumentationspflicht.
Digitalisierung und neue Experten
Die Reform modernisiert auch die Art der Sicherheitsberatung selbst. Erstmals wird die Nutzung digitaler Tools ausdrücklich erlaubt. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen einen Teil ihrer Beratung nun per Video durchführen – vorausgesetzt, sie kennen die konkreten Arbeitsplatzverhältnisse.
Gleichzeitig soll der chronische Mangel an Sicherheitsexperten gemildert werden. Künftig können sich auch Fachkräfte mit Abschlüssen in Physik, Biologie oder Arbeitspsychologie zur Sicherheitsfachkraft qualifizieren. Bisher war der Weg vor allem für Ingenieure vorgesehen. Zudem müssen externe Berater ihre Fortbildungen nun in Jahresberichten dokumentieren, um die Qualität der Beratung zu sichern.
Gewerkschaft begrüßt schärfere Kontrolle
Die Neuregelung stößt bei Gewerkschaften auf Zustimmung. Vertreter von ver.di hatten bereits Ende 2025 betont, die Verschärfung biete endlich einen Hebel, um Sicherheitsstandards auch in schwer kontrollierbaren Kleinbetrieben durchzusetzen. Die Gefährdungsbeurteilung rücke als Herzstück der Prävention wieder in den Fokus.
Für die Betriebe beginnt nun die Umsetzungsphase. Alle Teilnehmer am KPZ-Modell sollten umgehend ihre Unterlagen prüfen. Die Berufsgenossenschaften werden in diesem Quartast voraussichtlich die Aufforderung zur Abgabe der Selbsterklärung versenden. Wer seine Gefährdungsbeurteilung nicht auf dem aktuellen Stand hat, sollte dies jetzt unverzüglich nachholen – sonst wird die vermeintliche Erleichterung schnell zum teuren Bumerang.
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