DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Kompetenzzentren-Modell jetzt für bis zu 20 Mitarbeiter

24.12.2025 - 01:00:12

Die DGUV Vorschrift 2 wird zum Jahreswechsel deutlich flexibler. Tausende kleine Unternehmen können ab 2026 auf ein vereinfachtes Arbeitsschutzmodell umstellen, da die Mitarbeitergrenze für das Kompetenzzentren-Modell von 10 auf 20 angehoben wird.

Diese zentrale Änderung schafft mehr Spielraum für den wachsenden Mittelstand. Bislang war das sogenannte Kompetenzzentren-Modell (KPZ) nur für Betriebe mit maximal zehn Beschäftigten zugänglich. Künftig können auch Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern von dieser “Alternativen Betreuung” profitieren. Das Modell erlaubt es Inhabern, nach einer Schulung grundlegende Sicherheitsaufgaben selbst zu übernehmen – unterstützt durch eine Hotline und punktuelle Expertenhilfe eines Kompetenzzentrums.

„Die Anhebung auf 20 Mitarbeiter ist ein entscheidender Schritt, um Bürokratie für kleine, wachsende Firmen abzubauen“, kommentieren Branchenbeobachter. Unternehmen, die die Mikro-Unternehmensgrenze überschritten haben, müssen nun nicht zwangsläufig zur starren Regelbetreuung wechseln, sondern können ein flexibles, bedarfsorientiertes System beibehalten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat den Rahmen für die Neuregelung bereits Ende 2024 beschlossen. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch gestaffelt bei den einzelnen Berufsgenossenschaften (BG).

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) wendet die neuen Regeln für ihre Mitgliedsunternehmen bereits seit dem 1. Dezember 2025 vollständig an. Bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) tritt die aktualisierte Vorschrift 2 dagegen erst am 1. Januar 2026 in Kraft. Für Betriebe in der Chemie- und Rohstoffbranche bleibt damit nur noch eine Woche, um ihre Eignung zu prüfen. Die BGHM (Holz und Metall) agierte als Vorreiter und führte ähnliche Erleichterungen schon zum 1. April 2025 ein.

Anzeige

Viele Arbeitgeber unterschätzen heute, wie präzise Gefährdungsbeurteilungen und Nachweise sein müssen – besonders jetzt, wo Tele‑Betreuung und hybride Arbeitsmodelle zulässig sind. Kostenlose Vorlagen, Checklisten und praxiserprobte Anleitungen helfen Geschäftsführern und Sicherheitsfachkräften (Sifas), rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, Prüfungen zu bestehen und Bußgelder zu vermeiden. Ideal für kleine Betriebe, die jetzt in ein alternatives Betreuungskonzept wechseln wollen. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen kostenlos herunterladen

Digitalisierung: „Tele-Betreuung“ wird erstmals explizit erlaubt

Neben der höheren Mitarbeitergrenze bringt die novellierte Vorschrift einen weiteren Modernisierungsschub: Sie schafft erstmals einen formalen Rahmen für digitale Unterstützung, die sogenannte „Tele-Betreuung“.

Konkret dürfen Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Betriebsärzte künftig einen Teil ihrer Beratungspflichten per Telefon oder Videokonferenz erfüllen. Voraussetzung ist, dass der Experte die konkreten Arbeitsplatzverhältnisse bereits kennt – meist durch eine vorangegangene Vor-Ort-Begehung. Im Rahmen der Grundbetreuung können bis zu einem Drittel der erforderlichen Zeit digital abgedeckt werden, in Ausnahmefällen sogar bis zur Hälfte.

Diese Anpassung an die Realität hybrider Arbeit erleichtert vor allem kleinen Betrieben in ländlichen Regionen den Zugang zu qualifiziertem Rat, ohne hohe Reisekosten für Experten aufwenden zu müssen.

Mehr Flexibilität für den deutschen Mittelstand

Die Reform der DGUV Vorschrift 2 kommt zu einer Zeit, in der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit zunehmender regulatorischer Komplexität kämpfen. Durch die Ausweitung des KPZ-Modells erkennen die Unfallversicherungsträger an, dass ein Betrieb mit 18 Mitarbeitern oft eher einem Kleinstunternehmen als einem mittelgroßen Industriebetrieb gleicht.

Experten betonen, dass das KPZ-Modell einen unterstützten Ansatz bietet, der besonders für dienstleistungsorientierte Betriebe attraktiv ist. Die Harmonisierung der Grenze beseitigt eine bisherige Inkonsistenz, die Unternehmen nach der Einstellung des 11. Mitarbeiters zu einem abrupten Wechsel des Sicherheitsmodells zwang.

„Der Fokus verschiebt sich von starrer Zeit-Erfüllung hin zu ergebnisorientiertem Arbeitsschutz“, erklärt ein Sicherheitsberater. „Indem digitale Tools erlaubt und der KPZ-Rahmen erweitert wird, versucht die DGUV, eine Sicherheitskultur organischer zu gestalten – und nicht als reine Pflichtübung.“

Das sollten betroffene Unternehmen jetzt tun

Mit dem Stichtag 1. Januar 2026 für die BG RCI und andere Branchen sollten Inhaber von Unternehmen mit 11 bis 20 Beschäftigten nun aktiv werden:

  1. BG-Zugehörigkeit prüfen: Klären Sie, ob Ihre spezifische Berufsgenossenschaft die neue Grenze bereits umgesetzt hat (wie VBG und BG RCI).
  2. Verträge überprüfen: Firmen, die aktuell in der teureren „Regelbetreuung“ sind, aber nun für das KPZ-Modell qualifizieren, können möglicherweise ihre externen Verträge kündigen und wechseln.
  3. Schulung planen: Die Teilnahme am KPZ-Modell setzt voraus, dass der Unternehmer spezifische Schulungsmodule absolviert – diese sind oft online verfügbar.

Für 2026 wird eine weitere Vereinheitlichung über alle Unfallversicherungsträger hinweg erwartet. Die DGUV strebt bis Jahresende eine bundesweit einheitliche Anwendung der 20-Mitarbeiter-Grenze für das Kompetenzzentren-Modell an.

Anzeige

PS: Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen einer Prüfung standhalten und gleichzeitig wenig Verwaltungsaufwand verursachen? Nutzen Sie die praxiserprobten Checklisten und sofort einsetzbaren Vorlagen – speziell ausgelegt für kleine Betriebe und Sicherheitsfachkräfte. So organisieren Sie Ihre Dokumentation rechtskonform und sparen Zeit bei der Umsetzung der neuen Vorschrift. Jetzt GBU-Checkliste & Vorlagen sichern

@ boerse-global.de