DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 15: Aus für altes Regelwerk zu Elektromagnetischen Feldern

25.01.2026 - 02:32:13

Zum 1. Februar 2026 wird die DGUV Vorschrift 15 aufgehoben und durch die einheitliche Bundes-EMFV mit Technischen Regeln ersetzt. Dies beendet die Doppelregulierung und schafft modernere Schutzstandards.

Eine zentrale Säule des deutschen Arbeitsschutzes wird abgeschafft. Die DGUV Vorschrift 15 zu „Elektromagnetischen Feldern“ verliert zum 1. Februar 2026 ihre Gültigkeit. Damit endet eine jahrelange Doppelregulierung zugunsten eines einheitlichen Bundesrechts.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat die formale Aufhebung bekannt gegeben. Sie folgt damit dem Trend anderer Unfallversicherungsträger aus dem Jahr 2025. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 19. Januar 2026 setzt den Schlusspunkt. Die Vorschrift von 2001 wird durch die moderne Bundesverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TREMF) ersetzt.

Doppelstruktur wird aufgelöst

Hinter der Abschaffung steht das Ziel, redundante Vorschriften zu beseitigen. Seit November 2016 gilt bereits die staatliche EMFV, die die EU-Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht umsetzt. Unternehmen mussten bisher beide Regelwerke parallel beachten – ein potenzieller Quell für Verwirrung.

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Die Einführung der detaillierten TREMF im Januar 2023 machte die ältere DGUV-Vorschrift endgültig überflüssig. „Die technischen Regeln bieten einen moderneren und robusteren Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung“, erklärt ein Experte. Auf Empfehlung der DGUV ziehen ihre Mitgliedsverbände nun ihre eigenen Regelungen zurück.

Neue Leitplanken: EMFV und TREMF

Für Arbeitgeber sind ab sofort nur noch die EMFV und die TREMF verbindlich. Diese gliedern sich in drei spezifische Teile, um dem breiten Spektrum elektromagnetischer Felder gerecht zu werden:

  • TREMF NF: Regelt niederfrequente Felder bis 10 MHz.
  • TREMF HF: Deckt hochfrequente Felder von 100 kHz bis 300 GHz ab.
  • TREMF MR: Enthält spezifische Regeln für Magnetresonanztomographie (MRT).

Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht präzisere Risikobewertungen – ob für Stromleitungen, Industrieanlagen oder medizinische Geräte. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet umfangreiche Umsetzungshilfen.

Besserer Schutz für Beschäftigte mit Implantaten

Ein entscheidender Fortschritt der neuen Regeln ist der explizite Fokus auf Arbeitnehmer mit medizinischen Implantaten. Die TREMF legen erstmals klare Bewertungskriterien und Grenzwerte für Träger aktiver Implantate wie Herzschrittmacher und passiver Implantate wie Metallplatten fest.

„Das war eine bedeutende Lücke in der alten Vorschrift“, so eine Arbeitsmedizinerin. Arbeitgeber müssen in ihrer Gefährdungsbeurteilung nun besonderes Augenmerk auf diese vulnerablen Personen legen. Es geht nicht mehr nur um die direkten biophysikalischen Effekte der Felder, sondern auch um indirekte Risiken wie die Störung lebenswichtiger Geräte.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Unternehmen, die ihre Gefährdungsbeurteilungen nach der alten Vorschrift bereits gewissenhaft durchgeführt haben, dürfte der Übergang fließend sein. Dennoch ist eine systematische Überprüfung und Aktualisierung aller Unterlagen zwingend erforderlich. Diese müssen nun ausdrücklich auf die EMFV und die relevanten TREMF-Teile Bezug nehmen.

Die strengeren Anforderungen für Implantat-Träger erfordern aktives Handeln. Unternehmen müssen – im Rahmen des Datenschutzes – betroffene Beschäftigte identifizieren und deren konkrete Arbeitsplätze bewerten. Das kann angepasste Betriebsanweisungen, neue Warnschilder oder sogar Zutrittsbeschränkungen zu Bereichen mit hoher Feldstärke nach sich ziehen.

Die Berufsgenossenschaften bleiben erste Anlaufstelle für branchenspezifische Unterstützung. Die klare Botschaft an alle Arbeitgeber lautet: Die Verantwortung für einen wirksamen Schutz aller Beschäftigten vor den unsichtbaren Risiken elektromagnetischer Felder liegt nun in einem vereinheitlichten, modernen Rechtsrahmen.

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