DGUV verschärft Regeln für Sicherheitsschuhe und Knieschutz
07.02.2026 - 12:43:12Die neuen Vorgaben für Fuß- und Knieschutz in Deutschland treten in Kraft. Sie bringen klare Abnutzungskriterien und digitale Listen – und stellen Betriebe vor konkrete Aufgaben.
Deutsche Unternehmen müssen ihre Bestände an Sicherheitsschuhen und Knieschützern ab sofort nach neuen, strengeren Vorgaben prüfen. Die überarbeitete DGUV-Regel 112-191 ist seit Anfang Februar 2026 in Kraft und markiert eine wichtige Zäsur für den Arbeitsschutz. Die Neufassung harmonisiert nationale mit europäischen Standards und schließt Lücken, etwa für den Umgang mit Chemikalien oder Schweißarbeiten.
Praktische Überarbeitung statt Bürokratie
Experten betonen: Es handelt sich nicht um eine rein formale Anpassung, sondern um eine praktische Überarbeitung. Ziel ist es, Gefährdungsbeurteilungen zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen zu verschärfen. Konkret werden Schutzmaßnahmen gegen spezifische Risiken nun direkt in den Kern der Regel integriert, statt wie bisher über verstreute Zusatzinformationen.
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Ein zentraler Punkt ist die klare Definition der „Ablegereife“. Bisher war die Entscheidung, wann ein Sicherheitsschuh ausgemustert werden muss, oft Ermessenssache. Die neue regel nennt nun konkrete Abnutzungsmerkmale, die einen sofortigen Austausch erfordern. Damit soll die Mentalität „Benutzen bis zum Defekt“ beendet werden.
Drei zentrale Neuerungen im Detail
Die Aktualisierung bringt drei wesentliche Änderungen für Sicherheitsfachkräfte.
1. Konkrete Kriterien für das Aussortieren
Die neue Definition der „Ablegereife“ gibt Sicherheitsverantwortlichen endlich handfeste Indikatoren an die Hand. Abrieb, Risse oder beschädigte Verstärkungskappen werden damit zu objektiven Ausschlusskriterien. Das soll garantieren, dass die Schutzwirkung über die gesamte Nutzungsdauer erhalten bleibt.
2. Streichung der Risikoprioritätszahl (RPN)
Zur Vereinfachung entfällt die Berechnung der Risikoprioritätszahl aus dieser spezifischen Regel. Unternehmen werden stattdessen auf die allgemeinen DGUV-Grundsätze zur Gefährdungsbeurteilung verwiesen. Das Dokument kann sich so stärker auf die Auswahl und Nutzung der Ausrüstung konzentrieren.
3. Dynamische, digitale Beispiel-Listen
Die bisherigen statischen Listen mit branchenspezifischen Beispielen in den Anhängen gibt es nicht mehr. Sie wurden durch dynamische, online gepflegte Listen auf der Website des DGUV-Fachbereichs PSA ersetzt. Sicherheitsfachkräfte haben so stets Zugriff auf die aktuellsten Empfehlungen für bestimmte Tätigkeiten.
Fokus auf orthopädische Anpassungen
Ein Schwerpunkt der Neuregelung liegt auf orthopädischen Lösungen. Mit einer alternden Belegschaft nehmen Fußleiden zu. Die Regelung präzisiert nun den Zertifizierungsweg für orthopädische Einlagen und Schuhmodifikationen.
Wichtig ist: Jede orthopädische Änderung muss zusammen mit dem jeweiligen Schuhmodell als Einheit geprüft und zertifiziert sein. Der Einsatz generischer, nicht konformer Einlagen, die etwa die antistatischen Eigenschaften verändern könnten, ist damit ausgeschlossen.
Das müssen Sicherheitsverantwortliche jetzt tun
Für Betriebe bedeutet die neue Regelung konkreten Handlungsbedarf. Interne Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden – Muster hierfür liefert die DGUV in den neuen Anhängen mit.
Die Checkliste für die kommenden Wochen:
* Bestand prüfen: Vorhandene Sicherheitsschuhe und Knieschützer anhand der neuen „Ablegereife“-Kriterien überprüfen.
* Dokumentation anpassen: Verweise auf die RPN-Berechnung in Gefährdungsbeurteilungen zum Fußschutz durch den Verweis auf die allgemeine DGUV-Regel ersetzen.
* Orthopädie zertifizieren: Bei allen Mitarbeitern mit angepasstem Schuhwerk die Kompatibilitäts-Zertifikate für Schuhmodell und Einlage nach neuem Standard vorliegen haben.
Besonders Betriebe aus den Chemie- oder Metallbranchen sollten ihre aktuelle PSA überprüfen. Der integrierte Schutz vor chemischen und thermischen Risiken setzt nun den einheitlichen Maßstab.
Digitale Zukunft des Arbeitsschutzes
Die Veröffentlichung der gedruckten Fassung im Februar 2026 leitet die Durchsetzungsphase ein. Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften werden bei Betriebsbesuchen in den kommenden Monaten voraussichtlich auf die Einhaltung der neuen Standards achten.
Die Revision ist Teil eines größeren Trends: hin zu einer digital-first-Regulierung. Der rechtliche Kern bleibt stabil, während technische Beispiele und Produktlisten online aktuell gehalten werden. Branchenbeobachter rechnen damit, dass andere PSA-Kategorien wie Schutzhandschuhe oder Atemschutz in den Jahren 2026 und 2027 nach diesem Vorbild modernisiert werden.
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