DGUV-Reform 2026: Neue Sifa-Qualifikation und digitale Betreuung starten
24.12.2025 - 23:23:12Die umfassende Arbeitsschutzreform erweitert den Zugang zur Sicherheitsfachkraft auf neue Berufsgruppen und verankert digitale Betreuung rechtlich. Unternehmen müssen ihre Strategien bis Jahreswechsel anpassen.
Ab dem 1. Januar 2026 revolutioniert eine umfassende Reform des Arbeitsschutzes die Regeln für deutsche Unternehmen. Die novellierte DGUV Vorschrift 2 öffnet die Sicherheitsfachkraft-Qualifikation für neue Berufsgruppen und verankert Telemedizin rechtlich. Für Betriebe beginnt jetzt die heiße Umsetzungsphase.
Countdown für die Betriebe: Acht Tage bis zur Umsetzung
Die Uhr tickt: Bis Neujahr müssen Unternehmen ihre Arbeitsschutz-Strategie an die neuen Vorgaben angepasst haben. Die spezifischen Regelungen für Branchen der BG RCI und der UKBW werden dann verbindlich. Die Reform zielt darauf ab, den chronischen Fachkräftemangel bei Sicherheitsexperten zu lindern und den Arbeitsschutz ins digitale Zeitalter zu führen.
„Die überarbeitete Vorschrift ist eine notwendige Anpassung“, betonte ein UKBW-Sprecher. „Durch mehr Flexibilität bei der Betreuung sichern wir die Zukunft des Arbeitsschutzes.“
Sifa-Beruf öffnet sich: Psychologen und Biologen willkommen
Der größte Wandel betrifft den Zugang zur Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Bisher war diese Domäne vor allem Ingenieuren und Technikern vorbehalten. Künftig können auch Absolventen fachfremder Disziplinen den Weg zur Sifa einschlagen.
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Konkret öffnet § 4 der neuen Vorschrift die Türen für Akademiker aus Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie, Chemie, Ergonomie und Humanmedizin. Die Begründung: Moderne Gefährdungen wie psychische Belastung oder ergonomische Risiken erfordern interdisziplinäres Know-how.
„Dieser interdisziplinäre Ansatz ist ein Game-Changer“, sagt Arbeitsschutz-Analyst Dr. Thomas Müller. „Ein Psychologe kann die mentale Belastung in einem modernen Büro oft besser beurteilen als ein Maschinenbauingenieur. Die Reform erkennt diese Realität endlich an.“
Für Unternehmen, besonders den oft unterbesetzten Mittelstand, vergrößert sich der Bewerberpool spürbar. Personalabteilungen sollten ihre Einstellungsstrategien umgehend prüfen.
Telemedizin: Bis zu 50 Prozent digitale Betreuung erlaubt
Die zweite Säule der Reform ist die rechtliche Verankerung der Telemedizin in der Pflicht-Betreuung. Was in der Pandemie provisorisch genutzt wurde, erhält nun einen klaren Rahmen.
Die Kernpunkte ab dem 1. Januar:
– Digitalquote: Bis zu 50 Prozent der vorgeschriebenen Betreuungszeit dürfen digital erfolgen – per Videosprechstunde, Fernaudit oder Telemonitoring. Der genaue Anteil hängt von Branche und Gefährdungsstufe ab.
– Voraussetzung: Eine persönliche Erstbegehung vor Ort bleibt Pflicht. Digitale Formate setzen voraus, dass Betriebsarzt oder Sifa die konkreten Arbeitsbedingungen bereits kennen.
– Dokumentation: Der Einsatz digitaler Tools muss im Sicherheitsbericht explizit festgehalten werden.
Dieser Schritt hilft besonders Unternehmen mit dezentralen Strukturen oder Homeoffice-Mitarbeitern. „Telemedizin ermöglicht es uns, dort präsent zu sein, wo gearbeitet wird – auch im Homeoffice“, so ein Vertreter des VDSI.
Chancen und Pflichten: Was Betriebe jetzt tun müssen
Die Reaktionen der Berufsverbände sind überwiegend positiv, mahnen aber zur sorgfältigen Umsetzung. In einer Weihnachtsbotschaft hob der VDSI die Chancen der Reform hervor: „Die Öffnung des Sifa-Berufs und die Digitalisierung sind Meilensteine für den Arbeitsschutz der nächsten zehn Jahre.“
Doch der Übergang bringt Pflichten mit. Ab 2026 müssen Sifas und Betriebsärzte einen Fortbildungsnachweis führen. Lücken in dieser Dokumentation können zu Compliance-Problemen führen.
Die To-Do-Liste für Sicherheitsverantwortliche:
1. Verträge prüfen: Stellen Sie sicher, dass Verträge mit externen Dienstleistern die neuen digitalen Optionen und Abrechnungsmodelle abbilden.
2. Rekrutierung anpassen: Beziehen Sie bei der Suche nach internen Sicherheitsfachkräften die neuen Studienprofile (Psychologie, Biologie etc.) ein.
3. Betriebsgröße checken: Die Schwelle für das „Kleinbetriebsmodell“ wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Unternehmen können damit von der flexiblen, unternehmergeführten Betreuung profitieren.
Mit dem Jahreswechsel beginnt eine neue, flexiblere und digitalere Ära für den Schutz von Millionen Beschäftigten in Deutschland.
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